Tätigkeiten

Erfahren Sie mehr über die Meldewege und die Einleitung einer Untersuchung sowie die Art und Weise wie in Österreich Unfälle und schwere Störungen untersucht werden.

Untersuchung von Flugunfällen und schweren Störungen

Nach den Grundlagen wollen wir Sie in diesem Abschnitt über die Meldewege, die Einleitung einer Untersuchung sowie die Art und Weise, wie in Österreich Flugunfälle und schwere Störungen untersucht werden, informieren. Die im folgenden Text für die Untersuchung von Unfällen beschriebenen Schritte gelten sinngemäß auch für die Vorgangsweise bei schweren Störungen. Vorangestellt soll hier allerdings werden, dass das Ziel der gesamten Untersuchung die Feststellung der wahrscheinlichen Ursachen und die Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen zur Vermeidung gleichartiger Vorkommnisse ist. Keinesfalls sollen mit der Untersuchung Fragen der Schuld oder Haftung geklärt werden.

Meldung eines Vorfalls

Flugunfälle und schwere Störungen sind in Österreich unverzüglich an die Such- und Rettungszentrale der Austro Control GmbH, ehemals Bundesamt für Zivilluftfahrt, zu richten. Die Meldeverpflichtung trifft neben den Piloten und Pilotinnen unter anderem auch Luftfahrzeughalter, Flugplatzhalter, Polizei, Flugschulen, Flugsicherung und so weiter.

Die Such- und Rettungszentrale leitet diese Meldung ebenso unverzüglich an die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) weiter. Diese holt noch weitere Informationen ein oder entscheidet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die sofortige Einleitung einer Untersuchung.

Einleitung der Untersuchung

Sobald die Entscheidung zur Durchführung einer Untersuchung gefallen ist, begibt sich ein in der Regel aus zwei Mitarbeitern der SUB bestehendes Team zur Unfallstelle. Während der Fahrt werden Nachforschungen über zweckdienliche Informationen durchgeführt. Dies können z um Beispiel Wetterinformationen, Funksprechverkehr oder Radardaten sein. Durch eine vom Untersuchungsleiter in der Folge ausgesprochene Sicherstellung werden die Daten gesichert und vor dem Überschreiben geschützt.

Die Unfallstelle verbleibt nach Möglichkeit bis zum Eintreffen der Flugunfalluntersuchungsstelle (FUS) unverändert und wird durch die Exekutive abgesichert.

Untersuchung an der Unfallstelle

Ungeachtet des Umstandes, wo sich der Unfall ereignet hat, kommen die Mitarbeiter der SUB immer direkt zum Unfallort. Ausnahmen wurden davon bislang nur in Gewässern und auf Lawinenhängen gemacht. Spurenaufnahme, Fotodokumentation, Vermessung der Spuren, Untersuchung des Wracks und seiner Ladung sowie die Befragung von Zeugen, Zeuginnen und Beteiligten stellen die ersten Schritte an der Unfallstelle dar. Je nach Lage des Falles werden ganze Luftfahrzeuge oder Teile davon sichergestellt, für weitere Untersuchungen geborgen und in eine Untersuchungshalle der SUB transportiert, wo eine detaillierte technische Untersuchung durchgeführt werden kann.

Bei Unfällen von nicht in Österreich registrierten und hergestellten Luftfahrzeugen werden die jeweiligen Staaten eingeladen, zur Untersuchung Beobachter, Beobachterinnen und mit dem Luftfahrzeug oder dem Betrieb der Fluggesellschaft vertraute Personen zu entsenden, die auch bereits an diesen ersten Untersuchungshandlungen teilnehmen können. Wahrgenommen wird diese Einladung üblicherweise bei Luftfahrzeugunfällen im gewerblichen Bereich.

Technische Untersuchung

An einer Unfallstelle verfügt man meist nicht über das erforderliche Spezialwerkzeug und die entsprechende Dokumentation. Auch die Umgebungsbedingungen verhindern oft eine umfassende Untersuchung am Unfallort. Die für eine detaillierte technische Untersuchung vorgesehenen Komponenten werden in der Untersuchungshalle der SUB dokumentiert, gereinigt und entsprechend den Angaben des Herstellers, eventuell sogar in dessen Beisein, untersucht.

Untersuchungsergebnisse

Parallel zu den technischen Untersuchungen werden selbstverständlich andere Ermittlungen zur Abklärung des genauen Flugverlaufes und zur Beurteilung aller beteiligten Personen – vorwiegend der pilotierenden -, des Wettergeschehens, des gesamten Regelwerks sowie der daraus entstandenen Verknüpfungen durchgeführt. In einem öffentlichen Bericht werden die Befunde, ihre Interpretation und die wahrscheinlichen Unfallursachen festgehalten. Ein ganz wesentlicher Bestandteil des Abschlussberichtes sind die Sicherheitsempfehlungen. Es handelt sich dabei um Verbesserungsvorschläge, die von den angesprochenen Stellen, das können Behörden, Hersteller, Luftfahrtunternehmen ua sein, umgesetzt werden sollten.