Recht

Das Unfalluntersuchungsgesetz beruht auf verkehrssicherheitspolitischen Strategien der Europäischen Union (EU). Dieses Bundesgesetz verfolgt gemäß dem internationalen Standard in der Unfallursachenforschung und -prävention das Ziel, die Verkehrssicherheit dadurch zu verbessern, dass Unfälle und Störungen im Bereich der Verkehrsträger Luftfahrt, Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen von einer eigens dafür ständig eingerichteten Stelle untersucht werden.

Zu Vermeidung von Interessenskonflikten und einer Verwicklung in die Ursache ist die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes zwingend als unabhängige Stelle eingerichtet worden. Sie arbeitet auf der Basis folgender rechtlicher Grundlagen: