Elektrizität Die österreichische Stromerzeugung ist stark von der heimischen Wasserkraft dominiert, die einen wertvollen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit der österreichischen Energieversorgung leistet. Der Kraftwerksbau trägt als Konjunkturmaßnahme zur Förderung der österreichischen Wirtschaft und damit auch zur Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen bei.

Erzeugung

Die Nutzung der Wasserkraft als erneuerbare Energie hat für Österreichs Stromproduktion eine hohe Bedeutung. So stammten im Jahr 2015 rund 62 Prozent der inländischen Gesamtstromerzeugung von 65 Terawattstunden (TWh) aus Wasserkraftwerken. Die Produktion aus sonstigen erneuerbaren Energieträgern inklusive Ökostrom erreichte im Jahr 2015 rund 15 Prozent an der Gesamtstromerzeugung. Der Anteil der fossilen Wärmekraftwerke lag bei rund 23 Prozent.

Der Anteil der Wärmekraftwerke konzentriert sich auf die großen Anlagen im Wiener Raum und in den Landeshauptstädten Linz, Graz und Salzburg. Rund 85 Prozent der Stromerzeugung aus Wärmekraftwerken stammten 2015 aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Unter KWK versteht man eine technische Maßnahme zur Erreichung eines hohen Nutzungsgrades bei der Umwandlung eines Brennstoffs in Wärme und elektrische Energie.

Ökostrom

Der Bereich Ökostrom hat durch das Ökostromförderregime seit dem Jahr 2003 einen nachhaltigen Aufschwung erfahren. Diese Entwicklung wird auch im Jahr 2017 fortgesetzt und es wird ein schrittweiser Ausbau der nachhaltigen Stromerzeugung realisiert. Mit dem Ökostromförderregime verfügt Österreich über ein System zur Finanzierung von Ökostrom, das die verschiedenen Technologien zur Erzeugung erneuerbarer Energien entsprechend berücksichtigt und den Ausbau der erneuerbaren Energien forciert. Allerdings wird die jährlich neu verfügbare Fördersumme für neue Anlagen alljährlich reduziert und es gibt degressive Elemente in der Tarifförderung, um den sinkenden Produktionskosten Rechnung zu tragen.

Die größten Anteile bei bescheidmäßig genehmigten und als Ökostromanlagen anerkannten Anlagen erreichten Ende 2015 Windenergieanlagen (3.438 Megawatt (MW)), gefolgt von Photovoltaikanlagen (1.260 MW) und Biomasseanlagen (474 MW). Ein Teil dieser Anlagen ist allerdings nicht errichtet worden.

Gemäß dem Ökostromgesetz hat die Energie-Control Austria (E-Control) der Bundesministerin für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie dem Nationalrat jährlich einen Bericht vorzulegen, in dem unter anderen analysiert wird, inwieweit die Ziele des Ökostromgesetzes erreicht wurden. Die Ökostromberichte der E-Control sind auf ihrer Website veröffentlicht.

Rechtliche Grundlagen

Das Ökostromgesetz 2012 bildet den Rechtsrahmen auf Bundesebene für die Förderung von Ökostromanlagen. Die in das Netz eingespeisten Energiemengen der geförderten Ökostromanlagen werden von der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG mit Einspeisetarifen gemäß der Ökostromverordnung vergütet. Für mittlere Wasserkraftanlagen und für Anlagen auf Basis von Ablauge sind im Ökostromgesetz Investitionszuschüsse vorgesehen. Für Kleinwasserkraftanlagen bis zu zwei Megawatt (MW) besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Investitionszuschüssen oder Einspeisetarifen.

Mehr Sonnenstrom für Österreich – Neuerungen der "kleinen Ökostromnovelle":

In dieser Publikation wird der, im Zuge des Novellenpakets 2017 geänderte Rechtsrahmen rund um das Ökostromgesetzes 2012 kompakt aufbereitet. Diese als Leitlinie zu verstehende Publikation gibt einen Überblick für zukünftige, aber auch bereits gegenwärtig aktive Betreiberinnen oder Betreiber von Photovoltaikanlagen und anderen dezentralen, überwiegend erneuerbaren Energieerzeugungsformen. Der Leitfaden soll das Potenzial gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen, allgemeine neue Förderansätze für Photovoltaikanlagen in Kombination mit Stromspeichern sowie die neuen Regelungen hinsichtlich der Eigenverbrauchsoptimierung nachvollziehbar darstellen.

Durch das Ökostromförderregime gab es in den letzten Jahren einen enormen Zuwachs der in Österreich installierten erneuerbaren Erzeugungsleistung. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird den erfolgreichen Weg des Ökostromausbaus in Österreich im Einklang mit europäischen Zielvorgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen und innerhalb des Zielquadrats der energiestrategischen Perspektiven – ökologische Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Leistbarkeit – weitergehen.

Das Bundesministerium ist zuversichtlich, mit den nun vorliegenden Regelungen Anreize und einen planbaren und vor allem handhabbaren Rahmen geschaffen zu haben, um immer mehr passive Stromkundinnen und Stromkunden zu "Prosumern" werden zu lassen.

Ökostrom-Fördersystem

Die Fördermittel setzen sich aus einer von den Endverbrauchenden eingehobenen Ökostrompauschale und einem Ökostromförderbeitrag sowie aus dem von den Stromhändlern bezahlten Marktpreis für Ökostrom und dem Preis für dazugehörende Herkunftsnachweise zusammen. Die den Stromhändlern zugewiesenen Strommengen sind mit Day-ahead-Spotmarktpreisen zu verrechnen. Der Ökostromförderbeitrag wird als einheitlicher Prozentsatz auf die Netznutzungsentgelte und Netzverlustentgelte eingehoben.

Ökostromabwicklungsstelle

Die Ökostromabwicklungsstelle prüft die Gesetzeskonformität der Anträge für neue Ökostromanlagen und die Frage, ob für den neuen Antrag noch ausreichend Förderungsbudget verfügbar ist. Sie schließt gegebenenfalls Abnahmeverträge mit den Ökostromanlagenbetreibern ab. Sie zahlt außerdem die Vergütungen (Einspeisetarife oder Investitionszuschüsse) aus.

Verteilung

Der Transport und die Verteilung von elektrischer Energie erfolgt mit Leitungs- und Schaltanlagen, die hierarchisch nach Spannungsebenen strukturiert sind.

Höchstspannungsnetze (380 Kilovolt (kV) und 220 kV) und Hochspannungsnetze (zwischen mehr als 36 kV und 220 kV) dienen der Übertragung großer Mengen elektrischer Energie über längere Distanzen sowie dem internationalen Austausch. Die Weiterverteilung bis hin zum Endverbraucher erfolgt über Mittelspannungs- (zwischen mehr als 1 kV bis einschließlich 36 kV) und Niederspannungsnetze (1 kV und darunter). Mit einer Gesamttrassenlänge von rund 239.156 Kilometer ist in Österreich eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Stromversorgung gewährleistet.

Verbrauch

Im Jahr 2015 hatten die einzelnen Wirtschaftssektoren folgende Anteile am energetischen Endverbrauch von elektrischer Energie: Industrie 54 Prozent, Haushalte 20 Prozent, Gewerbe 13 Prozent, Landwirtschaft zwei Prozent, Verkehr fünf Prozent und sonstiger Verbrauch sechs Prozent.

Regulierungsbehörde

Die Energie-Control Austria hat die Aufgabe, die Umsetzung der Liberalisierung des österreichischen Strommarktes zu überwachen, zu begleiten und gegebenenfalls regulierend einzugreifen. Durch das Energie-Control Gesetz wurde eine Regulierungsbehörde geschaffen, die in Organisation, Aufgaben und Entscheidungsabläufen den EU-rechtlichen Vorgaben entspricht.

Der Vorstand der E-Control besteht aus zwei Mitgliedern, die von der Bundesministerin für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für eine Funktionsperiode von fünf Jahren bestellt werden. Die Regulierungskommission der E-Control besteht aus fünf von der Bundesregierung ernannten Mitgliedern. Der Aufsichtsrat der E-Control besteht aus der oder dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter oder Stellvertreterin und zwei weiteren Mitgliedern. Zur Beratung der Bundesministerin und der E-Control in allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Energiepolitik sowie in Angelegenheiten der Förderpolitik und des Ökostroms ist ein Energiebeirat eingerichtet. Zur Beratung in Angelegenheiten, die von der Regulierungsbehörde zu vollziehen sind, ist bei dieser der Regulierungsbeirat eingerichtet.

In dem von der E-Control jährlich zu erstellenden und auf ihrer Website veröffentlichten Tätigkeitsbericht sind insbesondere die angefallenen und erledigten Geschäftsfälle, die Personalentwicklung und die aufgewendeten Finanzmittel ersichtlich.

Publikation Mehr Sonnenstrom für Österreich (PDF, 435 KB)

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