Begleitschein

Bei jeder Übergabe eines gefährlichen Abfalls oder eines (gefährlichen oder nicht gefährlichen) POP-Abfalls an eine andere Rechtsperson muss von der Abfallübergeberin/dem Abfallübergeber ein Begleitschein ausgestellt und bei der Beförderung mitgeführt werden:

Begleitschein für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall (PDF, 149 KB)