Einbringung österreichischer Dossiers REACH und CLP

Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, Vorschläge für zulassungspflichtige, besonders Besorgnis erregende Stoffe, für Stoffbeschränkungen und einheitliche Einstufung von Stoffen zu machen.

Zulassung

Das österreichische Chemikaliengesetz sieht vor, dass Österreich pro Jahr mindestens zwei Dossiers für besonders Besorgnis erregende Stoffe gemäß Artikel 59 REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreicht. Österreich kommt dieser Zielsetzung – teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten – nach.

Einstufung von Stoffen

Österreich hat bisher gemäß Artikel 37 CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 mehrere Dossiers für die harmonisierte Einstufung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und von Bioziden bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.

Die Liste aller Besorgnis erregenden Stoffe und der eingereichten Dossiers finden Sie auf der Website der ECHA: