Klima- und Energiefonds – Ausschreibungen für Photovoltaik und Stromspeicher

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Speicher

Eine alleinige Förderung von Speichern (→ klimafonds.gv.at) ist im Rahmen des Klima- und Energiefonds in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel (→ umweltfoerderung.at) möglich. Der Klima- und Energiefonds informiert mit einem Leitfaden-Stromspeicheranlagen (→ klimafonds.gv.at) und unterstützt mit Antworten zu häufig gestellten Fragen (→ publicconsulting.at).

Ein Antrag auf Förderung für Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage oder einer Photovoltaik-Erweiterung (gefördert werden maximal 50 kWh Nettokapazität) kann nur im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) (→ RIS) nur über den Förderantrag für die Photovoltaikanlage gestellt werden. Die Förderfähigkeit eines Speichers ist daher an den Antrag für die Photovoltaik-Anlage gebunden. Stromspeichererweiterungen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Übergangsbestimmungen

Personen die beim Klima- und Energiefonds kein Förderansuchen im Rahmen der Aktion „Photovoltaik-Anlagen 2020–2022“ stellen konnten, bietet das Klimaschutzministerium die nötige Sicherheit und unterstützt bei der Anschaffung einer Anlage mit den einmaligen Übergangsbestimmungen (→ klimafonds.gv.at). Es werden ausschließlich folgende Photovoltaik-Anlagen gefördert:

  • Photovoltaik-Anlagen, für die bereits im Rahmen der Förderungsaktion „Photovoltaik-Anlagen 2020–2022“ des Klima- und Energiefonds eine Registrierung erfolgt ist, die aber innerhalb der 12-Wochen-Frist nicht umgesetzt werden konnten und deren Registrierung deshalb nach dem 8. April 2022 abgelaufen ist beziehungsweise ablaufen wird.
  • Photovoltaik-Anlagen, deren Beauftragung im Zeitraum von 22. Dezember 2020 bis 20. April 2022 erfolgt ist.

Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag im Rahmen dieser Übergangsbestimmungen im Zeitraum 23. Mai 2022 bis spätestens 21. Jänner 2023 gestellt werden muss. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht mehr möglich. Weiterführende Informationen bietet Ihnen der „Leitfaden Übergangsbestimmungen Photovoltaik-Anlagen“ (→ klimafonds.gv.at).

Mustersanierungen

Das Programm „Mustersanierung“ (→ klimafonds.gv.at) des Klima- und Energiefonds soll neue und zukunftsweisende Technologien fördern. In diesem Zusammenhang werden mustergültige, umfassende Sanierungsmaßnahmen von öffentlichen oder betrieblich genutzten Nicht-Wohngebäuden. Darunter fallen Maßnahmen zur 

  • Verbesserung des Wärmeschutzes Maßnahmen 
  • Anwendung erneuerbarer Energieträger 
  • Steigerung der Energieeffizienz.

In Verbindung mit Mustersanierungen werden zur Steigerung der Energieeffizienz Photovoltaikanlagen (wie z. B. Photovoltaik-Fassaden bis zu 100 kWp inklusive Speicher für Eigenverbrauchsoptimierung) gefördert. 
Eine Doppelförderung der Photovoltaik-Anlage (z. B. Antrag im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) ist ausgeschlossen.

Information zu Maßnahmen, Förderhöhe oder Fördervoraussetzungen sowie Ansprechpartnern finden Sie im „Leitfaden Mustersanierung“ (→ klimafonds.gv.at).

Klima- und Energie-Modellregionen 2022 (KEM-Invest)

Österreichische Regionen werden dabei unterstützt, ihre lokalen Ressourcen an erneuerbaren Energien optimal zu nutzen, das Potenzial zur Energieeinsparung auszuschöpfen und nachhaltig zu wirtschaften.

In Klima- und Energie-Modellregionen, welche zum Zeitpunkt des Starts der Ausschreibung in einem bestehenden Vertragsverhältnis mit der KPC im Auftrag des Klima- und Energiefonds sind, können Investitionsförderungen in kommunale Notfallresilienzsysteme (erneuerbare Stromerzeugung + Speicherung + Notfallsresilienzmanagement) beantragt werden.

Ziel der Investitionsförderung ist es, die KEM bei der Umsetzung von Investitionsprojekten zu unterstützen und somit bei der Erreichung der definierten Maßnahmen und Ziele zu begleiten.

Weiterführende Informationen zu den Investitionsförderungen im Rahmen des Förderprogramms Klima- und Energie-Modellregionen (insbesondere hinsichtlich Vereinbarkeit mit anderen Förderungen von Bundesstellen) können dem „Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen“ (→ klimafonds.gv.at) entnommen werden.