Umweltaktionsprogramm Zukunft der Umweltpolitik und neues Umweltaktionsprogramm

Mit ihren Umweltaktionsprogrammen (UAP) legt die Europäische Union (EU) jeweils für mehrere Jahre die Zielsetzungen der europäischen Umweltpolitik fest.

Logo: 7. Umweltaktionsprogramm

Mit ihren Umweltaktionsprogrammen (UAP) legt die Europäische Union (EU) jeweils für mehrere Jahre die Zielsetzungen der europäischen Umweltpolitik fest. Sie sorgen dafür, dass sich die EU-Organe, die Mitgliedstaaten, regionale und kommunale Verwaltungen sowie andere Interessenträgerinnen und -träger für ein gemeinsames Vorgehen im Umweltbereich einsetzen. Das aktuelle 7. UAP mit dem Titel "Gut leben – innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten" läuft noch bis 2020, unterlegt mit einer Vision für 2050.

Unter Ratsvorsitz Österreichs wurde die Frage der Notwendigkeit sowie die mögliche zukünftige Ausrichtung und Struktur eines 8. UAP intensiv behandelt. Beim informellen Umweltrat im Oktober 2018 in Graz haben sich die Umweltministerinnen und -minister einstimmig für ein ehrgeiziges 8. UAP ausgesprochen.

Die Bemühungen des östereichischen Ratsvorsitzes im Jahr 2018 und der darauffolgenden rumänischen und finnischen Ratspräsidentschaft zum diesem Thema waren schlussendlich von Erfolg gekrönt. Im Rahmen des European Green Deal (EGD) wird die Europäische Kommission (EK) voraussichtlich Ende des 2. Quartals 2020 einen Vorschlag für ein 8. UAP präsentieren, das im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zwischen Rat und Europäischen Parlament beschlossen werden soll. Laut EK soll das 8. UAP der Mechanismus und die Plattform zur Umsetzung beziehungsweise Implementierung des EGD sein.

Durch Covid-19 und der daraus resultierenden Überarbeitung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission ist der Veröffentlichungstermin des Vorschlages für ein 8. Umweltaktionsprogramm im Rahmen des European Green Deal erst im 4. Quartal 2020 geplant.