Neue Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer

Für Anträge auf Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten an neue Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer gemäß § 25 beziehungsweise § 25a EZG 2011 sind die in diesem Bereich zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

4. Handelsperiode ab 1. Jänner 2021

Neue Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer können einen Antrag auf Gratiszuteilung gemäß § 25a Absatz 1 Emissionszertifikategesetz 2011 binnen sechs Monaten nach Vorlage des Berichts über die jährliche Aktivitätsrate für das erste vollständige Kalenderjahr nach Aufnahme des Normalbetriebs, der ab 2021 als erster Tag des Betriebs definiert ist, stellen. Ein Plan zur Überwachungsmethodik ist mit Aufnahme des Normalbetriebs vorzulegen.

3. Handelsperiode (2013 bis 2020)

Neue Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer in der dritten Handelsperiode können einen Antrag auf Gratiszuteilung gemäß § 25 Absatz 2 Emissionszertifikategesetz 2011 innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Normalbetriebs beziehungsweise im Falle von wesentlichen Kapazitätserweiterungen nach Aufnahme des geänderten Betriebs einbringen. Die Aufnahme des Normalbetriebs ist für die dritte Handelsperiode in § 2 Z 13 der Zuteilungsregelverordnung definiert.

Hinweis

Anträge auf Zuteilung an neue Marktteilnehmerinnen oder neue Marktteilnehmer sind an die E-Mail-Adresse ezg@bmk.gv.at zu melden.