Definition der Europäischen Kommission Corporate Social Responsibility (CSR)

Die Europäische Kommission hat im Jahr 2011 eine Definition für den Begriff „Soziale Verantwortung von Unternehmen“ und seine maßgeblichen Rahmenbedingungen veröffentlicht.

Das Thema „Corporate Social Responsibility“ (CSR) wurde in der öffentlichen Wahrnehmung oft mit „Tue Gutes und rede darüber“ gleichgesetzt. Um zu konkretisieren, was unter CSR wirklich zu verstehen ist, hat die Europäische Kommission im Jahr 2011 in ihrer Mitteilung „EU-Strategie 2011–2014 für die soziale Verantwortung von Unternehmen (CSR)“ eine Definition veröffentlicht, wonach diese „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ ist.

Nur wenn die geltenden Rechtsvorschriften und die zwischen Sozialpartnern bestehenden Tarifverträge eingehalten werden, kann diese Verantwortung wahrgenommen werden. Damit die Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung in vollem Umfang gerecht werden, sollten sie auf ein Verfahren zurückgreifen können, mit dem soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern in die Betriebsführung und in ihre Kernstrategie integriert werden.

Auf diese Weise

  • soll die Schaffung gemeinsamer Werte für die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Aktionärinnen und Aktionäre der Unternehmen sowie die übrigen Stakeholder und die gesamte Gesellschaft optimiert werden;
  • sollen etwaige negative Auswirkungen aufgezeigt, verhindert und abgefedert werden [...] (Auszug aus KOM (2011) 681 endgültig: „Eine neue EU-Strategie (2011–2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“; Europäische Kommission (25. Oktober 2011), Brüssel.)

Mitteilung der EU-Kommission: CSR (→ EUR-Lex)