Entsorgungsanlagen am Standort Seibersdorf zur Behandlung von radioaktiven Abfällen  Aufsichts- und Bewilligungsbehörde

Das BMK ist als Aufsichts- und Bewilligungsbehörde zuständig für Entsorgungsanlagen zur Behandlung von radioaktiven Abfällen am Standort Seibersdorf. Alle strahlenschutzrechtlichen Angelegenheiten fallen dabei in die Zuständigkeit des BMK.

Die Aufsichtsbehörde ist vom Optimum im Strahlenschutz und der damit verbundenen Sicherheitskultur geleitet. Darüber hinaus steht eine effiziente Kontrolle durch behördliche Überprüfungen im Fokus.

Entsorgungsanlagen

Die Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH (NES) betreibt im Auftrag der Republik Österreich Anlagen zur Aufarbeitung, Konditionierung und Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen. Die Republik Österreich wird in dieser Angelegenheit durch das BMK vertreten. In den letzten Jahren wurden die Anlagen zur Aufbereitung und längerfristigen Lagerung radioaktiver Abfälle am Standort Seibersdorf modernisiert. Außerdem zählt der Rückbau von Altanlagen ebenfalls zu diesem Auftrag.

Bei ihren Tätigkeiten in Zusammenhang mit radioaktiven Abfällen verfolgt die NES zwei Hauptziele:

  • Das Volumen der radioaktiven Abfälle soll so weit wie möglich minimiert werden. Dadurch können einerseits die Kosten verringert und andererseits die Belastungen für zukünftige Generationen so niedrig wie möglich gehalten werden.
  • Die radioaktiven Abfälle sind so zu konditionieren, dass sie in eine physikalisch und chemisch stabile Form gebracht und in ein Gebinde eingeschlossen werden. So können die radioaktiven Abfälle längerfristig zwischengelagert und die Radioaktivität von der Umwelt abgeschlossen werden.

Der Stand der Technik zur Aufbereitung radioaktiver Abfälle hat sich in den letzten Jahren grundlegend weiterentwickelt. Die Waste Safety Guidelines der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und geänderte gemeinschaftsrechtliche und nationale Rechtsvorschriften fordern weitergehende Anpassungen. Die IAEO Waste Safety Guidelines bilden die international anerkannte Grundlage für ein modernes Abfallmanagement. Zusätzlich zu den Anforderungen von Guidelines und Rechtsvorschriften sind auch die Sicherheitserfordernisse in den letzten Jahren stark gestiegen.

In den letzten Jahren wurden in Seibersdorf die bautechnischen und infrastrukturellen Grundlagen für folgende Maßnahmen geschaffen:

  • Umsetzung eines durchgängigen und effizienten Materialflusskonzeptes.
  • Neuerliche Konditionierung von bestehenden Fassgebinden nach dem aktuellen Stand der Technik.
  • Optimierung des Strahlenschutzes im Zusammenhang mit einem modernen Abfallmanagement, angepasst an den international empfohlenen Standard.

Darüber hinaus hat Österreich das „Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle“ (BGBl. III Nr. 169/2001) ratifiziert. Dies bedeutet, dass das Management der radioaktiven Abfälle dem aktuellen Stand der Technik entsprechen muss. Außerdem müssen die jeweils aktuellen Sicherheits- und Strahlenschutzstandards eingehalten werden.

Im Folgenden werden das Leitbild der Behörde, deren Aufsichtsziele und Aufgaben vorgestellt. Weiters erfahren Sie mehr über die unter Aufsicht der Behörde stehenden Anlagen und über die Durchführung der Aufsicht.

Ziele der behördlichen Aufsicht

Das BMK ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Entsorgungsanlagen der NES. Das Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) (→ RIS) legt dazu die Ziele der Aufsichtsbehörde fest. Dazu zählt, die Menschen, ihre Nachkommen und die Umwelt vor Gefahren durch ionisierende Strahlung zu schützen. Dieser Schutz muss im Hinblick auf einen langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geschehen. Ein weiteres Ziel besteht in der Gewährleistung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit. Dabei müssen international anerkannte Sicherheitsstandards eingehalten werden. Außerdem ist die sichere und verantwortungsvolle Entsorgung radioaktiver Abfälle zu gewährleisten. Da in Österreich keine Kernkraftwerke betrieben werden, fallen keine abgebrannten Brennelemente zur Entsorgung an.

Besonders wichtig ist die Minimierung der Strahlenbelastung der Beschäftigten in den Entsorgungsanlagen. Damit es zu keiner unzulässigen Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt kommt, werden die Anlagen am Standort Seibersdorf kontinuierlich überwacht. Dabei achtet die Aufsichtsbehörde stets auf Sicherheitsverbesserungen und führt strenge Kontrollen durch.

Zuständigkeiten des BMK

Zur Aufarbeitung der radioaktiven Abfälle betreibt die NES umfangreiche Einrichtungen:

  • Neues Handhabungszentrum: Im Handhabungszentrum befinden sich zahlreiche Einrichtungen für die Bearbeitung und Konditionierung radioaktiver Abfälle.
  • Verbrennungsanlage: In der Verbrennungsanalage werden brennbare Abfälle behandelt – organischen Verbindungen werden verbrannt, die entstehende Asche, in der die radioaktiven Stoffe konzentriert sind, wird eingeschweißt und in die Spezialfässer eingebracht.
  • Wasserreinigung: In dem Gebäude der Wasserreinigung befinden sich alle Einrichtungen, die für die Behandlung von radioaktiv kontaminierten Abwasser notwendig sind.
  • Transferlager: Im Transferlager werden die Gebinde mit radioaktiven Abfällen zwischengelagert.
  • Pufferlager: In den Pufferlagerhallen werden die noch nicht konditionierten Abfälle vor ihrer Bearbeitung nach Kategorien getrennt gelagert.
  • Übernahmegebäude: Dieses Gebäude dient unter anderem zur Übernahme der radioaktiven Abfälle. Durch das Übernahmegebäude läuft der gesamte Materialfluss in und aus dem Betriebsgelände.

Detailliertere Informationen zu den Entsorgungsanlagen finden Sie auf der → Website der NES.

Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde in Bezug auf radioaktive Abfälle lassen sich in drei Bereiche unterscheiden:

  • Erteilung einer Errichtungsbewilligung sowie Bewilligungen für die Ausübung von Tätigkeiten
  • Verfahren im laufenden Betrieb einschließlich Änderungen von Tätigkeiten oder bautechnischer Strahlenschutzmaßnahmen
  • Jährliche behördliche Überprüfung bis hin zur allfälligen Feststellung und Anzeige von Gesetzesübertretungen

Prüfmaßstab ist dabei die Einhaltung der Rechtsvorschriften, die für die betreffende Tätigkeit maßgeblich sind. Als Grundlage dient das Strahlenschutzgesetzes 2020 – StrSchG 2020, (BGBl. I Nr. 50/2020). Relevant sind außerdem die jeweiligen Verwaltungsakte und die unmittelbar anwendbaren einschlägigen EU-Rechtsakte. Die Aufsichtsbehörde achtet zudem darauf, ob die Bewilligungsinhaber die jeweiligen Bescheide und die sich daraus ergebenden Bedingungen und Auflagen einhalten.

Die Aufsichtsbehörde kann Tätigkeiten untersagen oder einschränken. Diese Tätigkeiten dürfen erst dann wieder aufgenommen werden, wenn die zuständige Behörde festgestellt hat, dass die Ursache der Gefahr beseitigt ist. Für die Beseitigung der Ursache muss die zuständige Behörde eine angemessene Frist setzen.

Durchführung der Aufsicht

Das BMK ist gemäß § 61 Strahlenschutzgesetz 2020 zu einer regelmäßigen behördlichen Überprüfung verpflichtet. Die Behörde muss die Überprüfungen von Entsorgungsanlagen mindestens einmal pro Jahr durchführen. Diese Überprüfungen können jederzeit durchgeführt werden. Insbesondere bei Beschwerden oder bei Verdacht eines rechtswidrigen Betriebes führt die Behörde Kontrollen durch.

Zusätzlich setzt die Aufsichtsbehörde Überprüfungsschwerpunkte, die spezifisch auf die jeweiligen Tätigkeiten abgestimmt sind. Dabei wird Folgendes überprüft:

  • operative Tätigkeiten und Verfahren in den jeweiligen Entsorgungsanlagen zur Behandlung von radioaktiven Abfällen
  • Aufzeichnungen der Tätigkeiten in Entsorgungsanlagen zur Behandlung von radioaktiven Abfällen
  • Strukturen und Systeme, die für die Sicherheit wichtig sind
  • Verbindungen mit unterschiedlichen Auftrags- und Dienstleistern
  • Angaben zur Sicherheitskultur sowie zur Notfallvorsorge und Notfallreaktion.

Kontakt

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Abteilung V/8 Strahlenschutz
1020 Wien, Untere Donaustraße 11
Telefon: +43 1 71162-614194
E-Mail: strahlenschutz@bmk.gv.at