Kraftfahrliniengesetz (KflG)

Ein Kraftfahrlinienverkehr ist die regelmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen durch Personenkraftverkehrsunternehmer in einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen und abgesetzt werden.

Der Kraftfahrlinienverkehr ist ungeachtet einer etwaigen Verpflichtung zur Buchung für jedermann zugänglich.

Im Jahr 1999 ist das Kraftfahrliniengesetz mit dem Ziel in Kraft getreten, die Voraussetzungen für eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit Kraftfahrlinien zu schaffen.

RIS - Kraftfahrliniengesetz (KflG)

Verordnung

Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr. Die Beförderungsbedingungen gelten für alle der Personenbeförderung dienenden Fahrten im Kraftfahrlinienverkehr im Sinne des Kraftfahrliniengesetzes (§ b1, Absatz 1). Darunter sind nicht nur die in den Fahrplänen vorgesehenen Fahrten (Kursfahrten) zu verstehen, sondern auch jene Fahrten, die bei fallweise auftretendem zusätzlichen Bedarf zur Verstärkung dieser Kursfahrten durchgeführt werden.