Gemeinsame Sicherheitsmethoden (CSM)

Das sind die zu entwickelnden Methoden zur Beschreibung der Art und Weise, wie die Sicherheitsniveaus, die Erreichung der Sicherheitsziele und die Einhaltung der anderen Sicherheitsanforderungen beurteilt werden.

Die gemeinsamen Sicherheitsmethoden werden von der Europäischen Kommission auf Basis des Artikels 6 der Richtlinie 2004/49/EG („Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“) erlassen. Im § 9 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) wurden die Vorgaben der Richtlinie 2004/49/EG zu den gemeinsamen Sicherheitsmethoden umgesetzt.

Informationen zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 und zu den in dieser Verordnung vorgesehenen Bewertungsstellen sind dem Schreiben des Bundesministeriums (PDF, 138 KB) und dem Leitfaden der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) (PDF, 622 KB) zu entnehmen.

Weiterführende Informationen zu den gemeinsamen Sicherheitsmethoden finden Sie auf der Website der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA).

Bisher wurden die folgenden gemeinsamen Sicherheitsmethoden als direkt wirksame Rechtstexte der Europäischen Kommission erlassen:

Entscheidung und Verordnung der EU zu gemeinsamen Sicherheitsmethoden