Rückfahrwarner

Ein Leiserschalten des Rückfahrwarners muss auf nicht weniger als 55 dB(A) ± 3 dB(A) möglich sein muss. Allerdings muss sichergestellt sein, dass bei neuerlicher Inbetriebnahme des Fahrzeuges der Normalzustand wiederhergestellt ist (siehe Klarstellung).

Mit der 47. Novelle zur der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV 1967) wurden zu Paragaph 18 Absatz 8 diese ergänzende Bestimmungen festgelegt (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil II Nummer 414/2001 vom 30. November 2001).

Durch das rasche Inkrafttreten führte diese Bestimmung bei Neufahrzeugen jedoch zu Problemen, da diese bereits vor der Erstzulassung umgerüstet hätten werden müssen. Aus diesem Grund folgte eine entsprechende Ergänzung.