Analoger Tachograph

Analoge Tachographen sind Geräte, die zum Einbau im Kraftfahrzeug für die automatische Anzeige und Aufzeichnung von Angaben über die Fahrt mittels Diagrammscheiben (ugs. Schaublätter) bestimmt sind.

eine Anzeige der Fahrgeschwindigkeit

Das Bundesministerium verfügt über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit analogen Geräten und der Auswertung von Schaublättern und ist nach § 24 und § 24a KFG 1967 ebenfalls zur Überprüfung von Fahrtenschreibern, EG-Kontrollgeräten, digitaler Tachographen und Geschwindigkeitsbegrenzern ermächtigt.

Fahrtenschreiber zeichnen Geschwindigkeit, Zeit, Wegstrecke, Lenk- und Stillstandzeiten auf. Diese Geräte haben keine Registriereinrichtung für die jeweiligen Tätigkeiten des Lenkers/der Lenkerin [ § 24 KFG 1967].

EG-Kontrollgeräte zeichnen Geschwindigkeit, Zeit, Wegstrecke und die jeweiligen Tätigkeiten des Lenkers/der Lenkerin auf. Diese Geräte haben einen Zeitgruppenschalter zur Registrierung von Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten [ VO (EWG ) Nr. 3821/85].

Bei mechanisch angleichbaren Tachographen werden die Geschwindigkeits- und Wegdaten über eine Welle an das Gerät übertragen. Bei elektronisch angleichbaren Tachographen erhält das Gerät die Geschwindigkeits- und Wegdaten als Impulse pro Kilometer von einem Impulsgeber. Diagrammscheiben beinhalten Vordrucke für die Eintragungen von Hand durch den Lenker/der Lenkerin und für die vom Tachographen aufgezeichneten Daten.

Vor Antritt der Fahrt müssen folgende Daten von dem Lenker/der Lenkerin eingetragen werden:

  • Vor- und Nachname des Lenkers/der Lenkerin
  • Abfahrtsort
  • Einlegedatum
  • behördliches Kennzeichen des Fahrzeuges
  • aktueller Kilomterstand

Nach Fahrtende müssen die Eintragungen vervollständigt werden.

  • Ankunftsort
  • Datum zum Zeitpunkt der Entnahme
  • aktueller Kilometerstand

Für die Verwendung von EG-Kontrollgeräten gilt:

  • Sofern die Diagrammscheibe nicht durch ein Kontrollgerät verwendet werden kann, muss der Lenker händische Aufzeichungen über seine Tätigkeiten für diese Zeiten führen.
  • Bei der Auswertung der Diagrammscheiben, die als Beweismittel zulässig sind, werden die Lenk- und Ruhezeiten analysiert und zur Erstellung von Gutachten herangezogen.