Abschnitt Schrick–Poysbrunn

Am 18. November 2009 wurden der Asfinag die Genehmigung für den Abschnitt Schrick bis Poysbrunn erteilt, am 24. Juni 2013 mehrere Projektänderungen. Der Bescheid vom 24. Juni 2013 wurde am 24. Juli 2017 in Bezug auf eine Maßnahme abgeändert. Und am 15. Februar 2019 bewilligte der Bundesminister der Asfinag mehrere geringfügige Abweichungen und die Änderung einer Rodung.

Rechtsgrundlagen: nach § 24f, § 24g Absatz 1 und 2 und § 24h Absatz 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Bundesstraßengesetz 1971 und § 17 Forstgesetz 1975.