Wird der eCall im Rahmen der §57a Überprüfung (Kraftfahrgesetz) überprüft?

Die Richtlinie 2014/45, in welcher der europäische rechtliche Rahmen für die periodische Fahrzeugüberprüfung festgelegt wird, hat noch keine Bestimmungen zur Überprüfung der eCall-Einheit festgelegt.

Auf Basis der Erfahrungen nach Einführung der ersten Fahrzeuge mit eCall kann eine Aufnahme in die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung evaluiert werden.