Warum ist die Ausstattung mit eCall ab 31.März 2018 verpflichtend?

Im Rahmen einer Kosten-Nutzen Untersuchung wurde 2010/2011 seitens der Europäischen Kommission untersucht, wie die Einbindung von eCall in der Europäischen Union im Sinne der Verkehrssicherheit am besten umgesetzt werden könnte.

Untersucht wurden dabei drei mögliche Szenarien, nämlich

  • erstens keine Intervention seitens der europäischen politischen Ebene,
  • zweitens die Fortführung des Ansatzes zur freiwilligen Einführung auf Basis der MoUs und der Spezifikationen auf Basis der IVS Richtlinie und
  • drittens die verpflichtende Einführung von eCall in neuen Fahrzeugen, sowie die entsprechenden Einrichtungen auf Seiten der Einsatzzentralen und Mobilfunknetze.

Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass nur die dritte Option verfolgenswert wäre und sowohl der Europäische Rat (Verkehrsministerrat) als auch das europäische Parlament folgten der Argumentation der Kommission und beschlossen die entsprechenden Vorschriften.