Historische Entwicklung

Die EU verfügt über eine Küstenlinie von fast 70.000 km und ist von zwei Ozeanen und vier Meeren umgeben. 90 % des EU-Außenhandels und über 40 % des Binnenhandels werden über den Meeresweg abgewickelt.

Die Meereswirtschaft ist daher für die EU sehr wichtig. In der Zukunft ist sogar noch mit steigender wirtschaftlichen Bedeutung zu rechnen: als Quelle von Nahrungsmitteln und Energie, als Verkehrs- und Handelsweg, als Fremdenverkehrsgebiet in den Küstenregionen. Daher ist es wichtig, die Nutzungsmöglichkeiten geordnet zu planen und auch den Umweltschutz zu betreiben.

In der EU wurden bisher getrennt nach den verschiedenen auf das Meer bezogenen Bereichen (zum Beispiel Fischerei und Aquakultur, Energiegewinnung, Seeverkehr, Umwelt, Tourismus, Forschung, Sicherheit/Überwachung, Raumplanung) Regelungen getroffen.

Diese Regelungen beeinflussen sich aber gegenseitig und dienen teilweise auch gemeinsamen Zielsetzungen, wie das gemeinsame Interesse der Bereiche Sicherheit, Grenzschutz und Fischerei an einer Überwachung des Schiffsverkehrs. Im schlechtesten Fall wurden – ungewollt – einander entgegen gesetzte Maßnahmen getroffen.

Daher war es notwendig, eine umfassende Betrachtungsweise zu entwickeln und koordiniert vorzugehen. Ziel ist die Sicherung und Verbesserung der nachhaltigen Nutzung der Meere.

Dazu wurde die Integrierte Meerespolitik (IMP) entwickelt: Im Juni 2006 hat die Europäische Kommission ein Grünbuch und im Oktober 2007 das Blaubuch über die künftige IMP und einen Aktionsplan mit Details zu den geplanten Maßnahmen veröffentlicht.