Schifferdienstbuch

Berufsbegleitender Nachweis von Tätigkeiten im Schiffsdienst

Wer ist betroffen?

Jedes Mitglied der folgenden nautischen Mindestbesatzung muss seine Qualifikation und Tauglichkeit mit dem Schifferdienstbuch nachweisen:

  1. Fahrzeugen mit einer Länge von 20 m oder mehr;
  2. Fahrzeugen, deren Produkt aus Länge, Breite und Tiefgang ein Volumen von 100 m3 oder mehr ergibt;
  3. Schlepp- und Schubschiffen, die ausgelegt sind zum
    • Schleppen oder Schieben von Fahrzeugen gemäß Ziffer 1 und Ziffer 2,
    • Schleppen oder Schieben von schwimmenden Geräten oder
    • längsseitigen Fortbewegen von Fahrzeugen gemäß 1 und Ziffer 2 oder von schwimmenden Geräten;
  4. Fahrgastschiffen;
  5. Fahrzeugen, für die ein Zulassungszeugnis für die Beförderung gefährlicher Güter gemäß Schiffstechnikverordnung (→ RIS), BGBl. II Nr. 263/2018 in der jeweils geltenden Fassung, verlangt wird;
  6. schwimmenden Geräten

Davon ausgenommen sind:

  • Personen, die nur zu Sport- und Freizeitzwecken fahren,
  • Schiffsführer:innen mit einem entsprechenden Befähigungsausweis gemäß dem 7. Teil des Schifffahrtsgesetzes (SchFG) ,
  • Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und Sachkundige für Flüssigerdgas mit dem gemäß dem 7. Teil des SchFG erforderlichen Befähigungsausweis,
  • Besatzungsmitglieder, die nicht zur nautischen Mindestbesatzung zählen, wie zum Beispiel Bedienstete des Gastronomiebereichs, auch wenn sie die Funktionen der Fahrgastbetreuer:innen, der Fahrgast-Ersthelfer:innen oder der Atemschutzgeräteträger:innen erfüllen,
  • Decksfrauen – AT  oder Decksmänner – AT (auf anderen Gewässern als Wasserstraßen) und
  • Maschinist:in auf anderen Gewässern als Wasserstraßen Schiffsführer:innen mit einem entsprechenden Befähigungsausweis gemäß dem 7. Teil des SchFG.

Hinweis

Bitte beachten Sie die grundlegenden Informationen zum Schifferdienstbuch (PDF, 122 KB) und verwenden Sie die vorgesehenen Formulare.

Liste der bestellten sachverständigen Ärztinnen und Ärzte 

gemäß § 131 Absatz 3 des Schifffahrtsgesetzes (BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 230/2021) in Verbindung mit § 20 Absatz 1 der Schiffsbetriebsverordnung (BGBl. II Nr. 42/2022)

Name Adresse Telefon bestellt bis
Dr. Gerald Geihseder Weidenstraße 1
4632 Pichl bei Wels
07247 6746 10.03.2027
Dr. Tomas Handl Sebastian-Kneipp-Gasse 3/7
1020 Wien
01 728-03-03 11.03.2026
Dr.in  Heide-Maria Jäger Erlachstraße 29
6912 Hörbranz 
0650 351 36 79 24.02.2027
Dr. Kurt Kolomaznik Reisenbauerring 7/4/1
2351 Wr. Neudorf
02236 46183 18.11.2027
Mag. DDr. Harald Regensburger Bahnhofstraße 2
9342 Gurk
04266 313 10 10.03.2027
Dr.in Judith Riede Trefflinger Allee 29a
4209 Engerwitzdorf
07235 21921 13.10.2028
HR Dr. Wilhelm Saurma Porzellangasse 52/19
1090 Wien
0664 214 95 58 09.03.2027
Dr. Richard Schott Trefflinger Allee 29a
4209 Engerwitzdorf
07235 21921 13.10.2028
Dr. Falko Tiefenbacher Franz-Josef-Straße 22
5020 Salzburg
0662 872722 13.10.2028

Antragstellung

Download-Formulare

Diese Formulare im PDF können Sie ausdrucken, händisch ausfüllen und versenden oder auf Ihren Computer herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und dann versenden.

Online-Formulare

Diese Formulare können Sie ebenfalls am Computer ausfüllen und anschließend elektronisch versendenOnline-Formulare sind digital signierbar. Grundsätzlich ist für das Abschicken eines Online-Formulares eine digitale Signatur der antragstellenden Person erforderlich. Wenn Sie dazu keine Möglichkeit haben, dann können Sie den Antrag unsigniert auf Ihrem Computer speichern und ausdrucken. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass der Antrag vor dem Versenden händisch unterschrieben werden muss.

Schifferdienstbuch – Antrag (→ formularservice.gv.at)