Vorverfahren
Mit einem Vorverfahren werden jene Vorfälle bekanntgegeben, für die Informationen für die Entscheidung zur Einleitung einer Sicherheitsuntersuchung eingeholt werden. Darin werden auch die nach der Prüfung der eingeholten Informationen getroffene Entscheidung dokumentiert.
Die Information "Vorverfahren" ist vertraulich zu behandeln und darf ohne ausdrückliche Genehmigung der Bundesanstalt für Verkehr, Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, weder kopiert, verteilt, veröffentlicht oder Dritten in anderer Weise zugänglich gemacht werden.
in Bearbeitung 2018
abgeschlossen 2017
Absturz einer Person - Schloßbergbahn Lienz, 18. Jänner 2017 (pdf 32 KB) (PDF, 32 KB)