Informationsfreiheitsgesetz
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und Einführung der Informationsfreiheit treten größtenteils mit 1. September 2025 in Kraft. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt darauf ab, dass Transparenz zur Regel wird und Geheimhaltung nur in Ausnahmefällen erfolgt.
Dies bedeutet für die öffentliche Verwaltung, dass vom Amtsgeheimnis zur Informationsfreiheit umgedacht werden muss und dies in einem relativ kurzen Zeitraum. Durch das IFG stehen die verpflichteten Organe vor mannigfachen Herausforderungen, denen nur mit einer interdisziplinären Zusammenarbeit effizient und sinnvoll begegnet werden kann.
Um das BMK organisatorisch bestmöglich auf das IFG vorzubereiten, wird eine Arbeitsgruppe gegründet und ein Projekt aufgesetzt. Der vorliegende Projektplan bildet die Grundlage dafür.
Projektziel ist es, für die Mitarbeiter:innen des BMK ab dem 1. September 2025 eine möglichst friktionsfreie Einhaltung des IFG gewährleisten zu können.
Im Sinne der Erhöhung der Transparenz in der öffentlichen Verwaltung sowie in Entsprechung der zukünftigen Umsetzung des IFG wurde die Entscheidung getroffen, den Projektplan zu veröffentlichen: