Header image

Förderwegweiser

Förderungen in Österreich

Die AEA-Förderdatenbank bietet eine Übersicht über derzeit verfügbare Förderungen der Themenbereiche Energie, Mobilität und Forschung in Österreich. Wir sind stets bemüht, die Datenbank aktuell zu halten. Sollten Sie dennoch eine Förderung vermissen oder auf einen nicht funktionierenden oder veralteten Link stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail.

Fördergegenstand

Die Stadt Linz fördert besondere Maßnahmen zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung, zur Energieeinsparung (in Kooperation mit der Linz AG) und Maßnahmen und Projekte in den Bereichen Umwelt, Klima- und Bodenschutz und Nachhaltigkeit im Stadtgebiet von Linz. Diese Maßnahmen müssen über den Standard der Technik bzw. etwaige Auflagen hinausgehen oder einen innovativen Charakter aufweisen.
Ebenfalls gefördert werden bewusstseinsbildende Maßnahmen und Projekte im Stadtgebiet von Linz, die einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität der Stadt haben.
 

Zielgruppe

Private, Unternehmen

 

Förderstelle

Umwelt- Und Technik-Center

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070-3972
Email: judith.kreindl@mag.linz.at oder info@mag.linz.at

Link zu den Förderdetails: https://www.linz.at/serviceguide/viewchapter.php?chapter_id=121559#Foerderungsrichtlinien 

Ziel der Förderungsaktion im Sinne von § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 1992 ist es, die im NÖ AWG 1992 vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Investitionen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und -verwertung bewirken.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Wertstoffzentrum-(WSZ-)Neubau
  • WSZ-Umbau
  • Mobiles Sammelzentrum
  • Grünschnittlagerplätze
  • Common-Assessment-Framework-(CAF-)Zertifizierung
  • Geschirrmobil

 

Zielgruppe

Einreichen können kommunale Betreiber von Wertstoffzentren (Gemeinden und Gemeindeverbände). Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992“.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft

Landhausplatz 1, Haus 16
3109 Sankt Pölten
Telefon: 02742/9005-14226
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at

Link zu den Förderdetails

Dem Land Niederösterreich ist ein zukunftsweisender Umgang mit Energie, Technik und Ressourcen wichtig. Dabei spielen auch Pfarren als Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern und Pfarrhöfen eine große Rolle. Mit der Initiative Energie-Spar-Pfarre werden in einem weiteren Aktionszeitraum von 01. Juli 2019 bis 31. Dezember 2023 Niederösterreichs Pfarren beim Energiesparen und dem Einsatz erneuerbarer Energien gefördert. Offene Förderanträge aus der vorigen Förderperiode werden bis 30. September 2020 angenommen.

 

Fördergegenstand

Förderbar sind folgende Maßnahmen nach Inanspruchnahme einer unabhängigen verpflichtenden Energieberatung:

  • Errichtung einer Photovoltaikanlage und/oder Stromtankstelle
  • Optimierung der Heizungsanlage, Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage, Einbau bzw. Umstellung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung, Einbau einer Sitzbankheizung, Einbau einer Solaranlage oder Brauchwasserwärmepumpe
  • Erhöhte Förderung bei Tausch einer Öl- oder Gasheizung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung oder Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage
  • Thermische Sanierung eines Gebäudes
  • Umstieg auf hocheffiziente LED-Beleuchtung

 

Zielgruppe

Pfarren in Niederösterreich, Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern, Pfarrhöfen und Pfarrheimen anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich, deren Gebäude sich in Niederösterreich befinden und Öffentlichkeitswirksamkeit haben. Verlängerung der Initiative zur Förderung von Energiesparmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien in Pfarren bis 30. September 2020.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft

Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 15217 oder 14201
Email: post.ru3@noel.gv.at

Link zu den Förderdetails

Diese Förderung dient dem Ausbau der Fahrradnutzung und damit der Reduktion besonders gesundheitsschädlicher Feinstpartikel aus Abgasen von konventionellen Verbrennungsmotoren sowie der Reduktion der CO2-Emissionen im Grazer Stadtgebiet. Gefördert werden Fahrradabstellanlagen, die eine kombinierte Vorderrad- und Rahmenhalterung aufweisen und die eine versperrbare Vorrichtung beinhaltet. Die Antragsbearbeitung vereinfacht sich, wenn das Land Steiermark bereits gefördert hat. Ein zusätzlicher Bonus wird bei nachgewiesener Nutzung von Ökostrom und bei Reduktion eines PKW-Abstellplatzes gewährt.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden überdachte und nicht überdachte Radabstellanlagen (bis zu einem Maximalbetrag), die bestimmte Qualitätskriterien einhalten.

 

Zielgruppe

Die Förderung kann von Unternehmen (natürlichen und juristischen Personen) und Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträgern etc.) in Anspruch genommen werden.

 

Förderstelle

Land Steiermark A 23 - Umweltamt

Schmiedgasse 26
8011 Graz
Telefon: 0316 / 872-4302
Email: umwelt@stadt.graz.at

Link zu den Förderdetails

Eine angenehme Radfahrt beginnt und endet mit einer attraktiven Abstellanlage

 

Fördergegenstand

Aufstellen der Radabstellanlage bei einer öffentlichen Bushaltestelle.

 

Zielgruppe

Gemeinden und Landesdienststellen

 

Förderstelle

Land Oberösterreich Abteilung Straßenneubau und -erhaltung

Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-121 23
Email: GVOEV.Post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Anlagen im Eigentum bei Fernwärmeanschluss ≥400 kWth Gefördert werden alle Anlagenteile für einen Fernwärmeanschluss mit einer Leistung ≥400 kWth, die sich innerhalb Ihrer Grundstücksgrenze und in Ihrem Eigentum befinden.

 

Fördergegenstand

Der Anschluss, im Speziellen die Anlagenteile für den Anschluss mit einer Leistung von über 400 kWth, an die Fernwärme wird für alle österreichischen Gemeinden gefördert, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.

 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Übergabestation
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
  • Speicher, Boiler
  • Grabungsarbeiten 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: +01/31631- 723
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Kärntner Wirtschaft und eine ausgewogene regionale Entwicklung zu verbessern, bedient sich der KWF unterschiedlicher monetärer Förderungsinstrumente. Diese sind in den schwerpunkt- oder branchenspezifischen Programmen oder Ausschreibungen des KWF abgebildet.

 

Fördergegenstand

Der KWF ist die Wirtschaftsförderungseinrichtung des Landes Kärnten und richtet sich mit seinen Aktivitäten und Programmen an Unternehmen, vorwiegend an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

 

Zielgruppe

Unternehmen

 

Förderstelle

KWF - Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds

Heuplatz 2
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 0463 / 55 800 - 0
Email: office@kwf.at

Link zu den Förderdetails

Die Förderung soll einen zusätzlichen Anreiz zur kosteneffizienten Nutzung des vorhandenen Revitalisierungs- und Ausbaupotentials von Wasserkraftanlagen bis zu zwei Megawatt Leistung schaffen.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Kleinwasserkraftanlagen bis 1 MW Engpassleistung, welche neu errichtet oder revitalisiert und von der OeMAG als förderungsfähig eingestuft und in Folge gefördert werden.

 

Zielgruppe

Betreiberinnen und Betreiber von Kleinwasserkraftanlagen, welche ein Kleinwasserkraftwerk neu errichten, erweitern oder revitalisieren und bei der OeMAG - Abwicklungsstelle für Ökostrom AG eine Investitionsförderung beantragen. Hinweis: Nicht gefördert werden, gemäß Artikel 1 AGVO, Unternehmen, die einer Rückforderungs­anordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-136 23
Email: us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Adsorptions-, Absorptionskältemaschinen, Free Cooling-Systeme, Prozesskälteanlagen

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Anlagen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden und Anlagen zur Bereitstellung von Prozesskälte.

  • Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern oder aus industrieller Abwärme bzw. Fernwärme
  • Free Cooling-Systeme (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)
  • Prozesskälteanlagen unter Verwendung von alternativen Kältemitteln (wie z.B. CO2, Ammoniak, Propan,…) sowie Kältemitteln mit einem GWP bis zu 150
  • Austausch bzw. Optimierung von Prozesskälteanlagen unter Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP zwischen 150 und 1.500

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Kälteanlage
  • Free Cooling-Systeme: Wärmetauscher, primärseitige Einbindung, Kältespeicher, Kältequelle (z.B. Erdsonden)

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.  

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für Klimatisierung und Kühlung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH Serviceteam Klimatisierung und Kühlung: DW 723

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01 / 31 6 31 - 723
Email: kpc@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Im Jahr 1992 wurde zur Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs in Niederösterreich eine Förderschiene eingeführt - das NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramm.

 

Fördergegenstand

Förderungsgegenstand sind vorbereitende Untersuchungen, die Errichtung oder Verbesserung von Nahverkehrsinfrastruktur und betriebliche Maßnahmen zur Attraktivierung des öffentllichen Personennahverkehrs.

 

Zielgruppe

Gemeinden in NÖ, Organisationen oder Institutionen, die förderungswürdige Projekte durchführen.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten - RU7

Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 14198
Email: post.ru7@noel.gv.at

Link zu den Förderdetails

„OÖ Clean Energy Program“ Biogene Nahwärmeversorgungsanlagen forcieren die energetische Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Umsetzung des Landesenergiekonzeptes und des EU-Klima- und Energiepakets 2020. Nahwärmeversorgungsanlagen verfügen zudem in Hinblick auf Energieeffizienz und Schadstofffilteranlagen über effiziente Technologien.

 

Fördergegenstand

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten, von denen zumindest eines nicht im Eigentum des Förderungswerbers steht.
  • Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden
  • Biomasse-Nahwärmeanlagen Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen (Biomasse-KWK)
  • Geothermische Nahwärmeanlage  

Hinweis: Eine Landesförderung ist nur für Projekte, für welche der Bund eine Kofinanzierung im Verhältnis Bund 60 Prozent und Land 40 Prozent vorsieht, möglich.

Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: § Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie § Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten. 

Bei Ausführung nach dem klimaaktiv Gold Standard gemäß dem klimaaktiv Kriterienkatalog gibt es einen Förderzuschlag von 5%. Nähere Information finden Sie hier.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für den Neubau in energieeffizienter Bauweise werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Energieeffizienz

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-712
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Die Förderberatung NÖ ist die zentrale Ansprechstelle für Förderfragen von Gemeinden, Gemeindeverbänden und Partnerorganisationen in Niederösterreich.

Eine Vielzahl an Förderungen stehen für Gemeinden zur Verfügung: Von der Nutzung erneuerbarer Energieträger über die Sanierung von Gemeindegebäuden bis hin zur Mobilität und der Klimawandelanpassung. Die Förderberatung NÖ bietet Ihnen eine Übersicht zu Landes-, Bundes- und soweit für Gemeinden relevant EU-Förderungen.

 

Fördergegenstand

Es finden sich Informationen, welche Förderungen Gemeinden für welche Energie- und Klimaschutzprojekte sowie Umwelt- und Naturschutzprojekte bei Bundes- und Landesförderstellen beantragen können.

Im Förderratgeber sind die wichtigsten, gemeinderelevanten Förderungen vom Bund und Land Niederösterreich enthalten.

 

Zielgruppe

NÖ Gemeinden

 

Förderstelle

Energie- und Umweltagentur NÖ

Grenzgasse 10
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 22 14 44
Email: gemeindeservice@enu.at

Link zu den Förderdetails

Am Anfang der OekoBusiness Wien-Beratung steht der OekoBusiness Check, der acht Stunden professionelle Beratung durch erfahrene Umweltberaterinnen und Umweltberater umfasst. Die Unternehmen erhalten dabei einen Überblick über die internen Energie-, Rohstoff- und Abfallströme und werden bei anstehenden Investitionen wie zum Beispiel für den Tausch eines Kessels oder einer Produktionsmaschine, die Installation einer Klimaanlage oder die Beschaffung neuer Anlagen, beraten.

 

Fördergegenstand

Als Ergebnis bekommt das Unternehmen einen Beratungsbericht mit praxisnahen Ansätzen für Verbesserungen. Dieser Bericht stellt die Entscheidungsgrundlage dar, ob die Teilnahme an einem der Angebote von OekoBusiness Wien rechnet. Der Betrieb selbst geht hier keine weitergehenden Verpflichtungen ein.

Durch die Kofinanzierung von OekoBusiness Wien erhalten Wiener Unternehmen den achtstündigen OekoBusiness Check mit einer Kofinanzierung von 480 Euro netto. Der OekoBusiness Check wird aus Mitteln der Stadt Wien, der Wirtschaftskammer Wien und der Umweltförderung im Inland des Bundesumweltministeriums kofinanziert.

 

Zielgruppe

Betriebe in Wien, die am Programm des ÖkoBusinessPlan Wien teilnehmen.

 

Förderstelle

Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22)

Dresdner Straße 45
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-73573
Email: office@oekobusinessplan.wien.at

Link zu den Förderdetails

Auf Basis dieser Sonderförderung sollen verstärkt bestehende Gebäude in Ortskernen durch Gemeinden oder Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum einer Gemeinde stehen, angekauft und mit Wohnbauförderungsmitteln saniert werden. Im Falle einer nachweislichen unwirtschaftlichen Sanierung des Bestandsobjektes kann dieses abgetragen und auf dieser Liegenschaft ein geförderter Neubau (Geschoßbau/Wohnheim, Ersterwerb von Wohnungen, Eigenheime in Gruppe) errichtet werden. Dadurch sollen attraktive Wohnungen in unmittelbarer Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen (Geschäfte, Kindergärten, Schulen, usw.) geschaffen werden.

 

Fördergegenstand

Für weitere Informationen wird auf die  Förderungsrichtlinie sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen

 

 

Zielgruppe

Gemeinde oder eine Gesellschaft, die mehrheitlich im Eigentum einer Gemeinde steht.

 

Förderstelle

Amt der Landesregierung Steiermark Referat Sanierung und Ökoförderung

Dietrichsteinplatz 15
8011 Graz
Telefon: 0316 / 877 DW 3713 bzw. 3769
Email:

Link zu den Förderdetails

Fördergegenstand

Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).

 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Photovoltaikanlagen
  • Kleinwasserkraftwerke
  • Blockheizkraftwerke
  • Windkraftanlagen
  • elektrische Energiespeicher 

Neben der Anlage, werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen so­wie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Stromerzeugung in Insellage 

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-713
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Wärmeverdichtungsprojekte; Gefördert wird der Anschluss von bis zu 25 Abnehmern mit maximal 50 kW Nennwärmeleistung je Übergabestation.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird die Errichtung von bis zu 25 zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme bis max. 50 kW Nennwärmeleistung.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Übergabestation
  • Rohrleitungen
  • Grabungsarbeiten
  • erforderliche Planungs- und Montagearbeiten

Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Energiesparen

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714
Email: energiesparen@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Zur Bereitstellung von Heizwärme und/oder Warmwasser ≥100kWth

Förderungsmittel für elektrisch betriebene Wärmepumpen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen (zum Beispiel Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen) verwendet werden.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
  • Pufferspeicher
  • primärseitige, hydraulische Installation
  • Anlagenregelung
  • elektrische Installation 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Das eingesetzte Kältemittel der Wärmepumpe muss ein GWP von weniger als 2.000 aufweisen und die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpenanlage muss mindestens 3,8 betragen. Die Wärmepumpe muss überwiegend zur Wärmebereitstellung ausgelegt sein. Wärmepumpen, die zur Kältebereitstellung (überwiegende Kälteerzeugung) ausgelegt sind, werden als Kälteanlagen eingestuft und können unter Einhaltung der Voraussetzungen des Förderungsschwerpunktes Klimatisierung und Kühlung gefördert werden.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

Zielgruppe

Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermische Leistung: DW 723

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-104
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Sonderförderaktion 2024 für den

Tausch von fossilen Heizsystemen auf hocheffiziente alternative Heizsysteme

Fördervoraussetzung: Ein- oder Zweifamilienhaus oder Reihenhaus im Eigentum. Förderhöhe grundsätzlich 30 % der anfallenden anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 3.500 Euro.

 

Doppelförderung durch Bund und Land möglich. Link zur Bundesförderung: Kesseltausch Ein-Zweifamilienhaus | Umweltförderung

 

Zielgruppe:

Private, Vereine

Förderstelle:

 Amt der Bgld. Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Hauptreferat Wohnbauförderung Prälat-Gangl-Straße 1 7000 Eisenstadt, ost.a9-wbf@bgld.gv.at    

 

Wer in Graz auf Fernwärme umstellt kann im Umweltamt eine Förderung beantragen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur guten Luftqualität geleistet. Für Wohnungen (Förderung nach sozialen Kriterien):

Fördergegenstand

Umstellung auf Fernwärme.

Zielgruppe

  • Private Haushalte
  • Wohnbauträger, Anlagenbetreiber/Anlagenbetreiberinnen
  • Vereine

Förderstelle

Umweltamt - Referat für Energie und Klima

Schmiedgasse 26
8011 Graz
Telefon: +43 316 872-4302
Email: umweltamt@stadt.graz.at

Link zu den Förderdetails: https://www.graz.at/cms/beitrag/10023441/7882683/Fernwaerme_Foerderung_Heizungsumstellung.html 

IMPULSPROGRAMM „Raus aus fossilen Brennstoffen“ inklusive Zusatzförderung des Bundes „Sauber Heizen für Alle“ in Kärnten

Gültig 01.07.2023 bis 31.12.2024

Ein zeitlich befristetes Impulsprogramm soll die Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger erleichtern.
Neben der Landesförderung wird im Rahmen der Förderungsaktion des Bundes „Sauber Heizen für Alle“ eine soziale Zusatzförderung gewährt.

Fördergegenstand:

Gefördert wird der Ersatz von Heizungssystemen auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme in Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus) mit höchstens zwei Wohnungen. Zuschuss in der Höhe von maximal 6.000 €.
Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird die Umstellung auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Zusätzlich wird bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mindestens 6 m² Bruttokollektorfläche) ein Solarbonus gewährt.

Zielgruppe:

(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- / Zweifamilienwohnhauses oder Reihenhauses(Mit)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- / Zweifamilienwohnhauses oder Reihenhauses

Fördergeber

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee

Sekretariat:
050 536-31002 (Fr. Martina Hudej)
050 536-31004 (Fr. Franziska Happacher)
Telefax: 050 536-31000
E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
Internet: wohnbau.ktn.gv.at
 

 

 

Ergänzende Umweltförderung zu den Ausschreibungen Energieforschungsprogramm, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie.

 

Fördergegenstand

Für Demonstrationsanlagen im Anschluss einer Forschungsförderung aus den Ausschreibungen Energieforschung, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie des Klima- und Energiefonds.

 

Demonstrationsanlagen“ sind Anlagen mit hohem innovativem Charakter. 
Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Standardtechnologien hinausgehen und dienen zur Erprobung beziehungsweise Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien,
fortschrittlicher Verfahren oder innovativer Systemkomponenten. Entscheidend für eine Förderung ist, dass ein Umwelteffekt der Demonstrationsanlage darstellbar ist.

 

Beispiele dafür sind:

  • Demonstrationsanlagen, zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen
  • Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Informationen für Ihr Projekt im Rahmen der Ausschreibung Energieforschung oder Smart Cities Demo finden Sie hier.

Informationen für Ihr Projekt in der FTI-Initiative Vorzeigeregion Energie finden Sie hier.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für die ergänzende Umweltförderung sind für natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Projektkonsortien, Contractoren, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bereitgestellt, die eine genehmigte Forschungsförderung im Rahmen der Ausschreibungen Energieforschung, Smart Cities Demo und Vorzeigeregion Energie vorweisen können.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Ergänzende Umweltförderung

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-716
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/forschungsprogramme-des-klima-und-energiefonds 

Fördergegenstand

Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG die Untersuchung der Außenhülle von Gebäuden mit einer Wärmebildkamera (Außen und Innenthermografie), wenn diese Messung zu einer wärmetechnischen Sanierungsmaßnahme geführt hat.

Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema

Für Firmen: PDF-Datei (30 kB) Gebäudethermografie - Förderansuchen für Firmen (neues Fenster)

Für Private: PDF-Datei (30 kB) Gebäudethermografie - Förderansuchen für Private (neues Fenster)

 

Förderstelle

Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abt. Umweltmanagement

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070
Email: um.ptu@mag.linz.at

Link zu den Förderdetails

Die Stadt Linz fördert die Heizungsumstellung auf Fernwärme im mehrgeschossigen Wohnbau mit mehr als drei Wohnungen.

Fördergegenstand

Zielgruppe

Private

 

Förderstelle

Bürger:innen-Service

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070-0
E-Mail:info@mag.linz.at

Link zu den Förderdetails: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=121660#Infomaterialhttps://www.linz.at/serviceguide/viewchapter.php?chapter_id=121660#foerderungsrichtlinien 

Die Stadt Linz fördert unter Berücksichtigung baurechtlicher Bestimmungen (wie Oö. Bauordnung) innerhalb des Stadtgebietes die Errichtung von Solaranlagen, die zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung verwendet werden. Es wird dabei unterschieden zwischen Häusern bis zu 3 Wohnungen und Häusern mit mehr als 3 Wohnungen.

 

Fördergegenstand

Der Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung wird in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlage gefördert.

 

Zielgruppe

Private

 

Förderstelle

Umwelt- und Technik-Center

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070
Email: erika.haidacher@mag.linz.at

Link zu den Förderdetails: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=121906 

Der Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen wird in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlage in Kooperation der Linz AG gefördert.

 

Zielgruppe

Private, Unternehmen

 

Fördergegenstand

 Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen 

Förderstelle

Stadt Linz Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt

Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus
4041 Linz
Telefon: 0732 / 7070-3972
Email: wilfried.hager@mag.linz.at

Link zu den Förderdetails: https://www.linz.at/serviceguide/viewchapter.php?chapter_id=121905 

Zusätzlich zur Bundesförderung: Annuitätenzuschuss von 4 % bei Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches

Bundesförderung ab 1. Jänner 2024: Technologiespezifische Förderpauschalen für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser

Fördergegenstand:

Zusätzlich zur Bundesförderung fördert das Land Niederösterreich alle Niederösterreicher, die ihre Heizung von einem fossilen Heizungssystem durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem austauschen, mit einem Annuitätenzuschuss von 4 %,  Förderung Eigenheimsanierung: https://www.noe-wohnbau.at/eigenheimsanierung 

Zielgruppe:

Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.

Fördergeber:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam

T +43 1 /31 6 31-DW 712 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

 

 

Der Förderpilot gibt eine Übersicht über österreichische Forschungs- und Wirtschaftsförderungen. Suchmaschine zu den Angeboten verschiedener Förderstellen sowie persönliche Beratung.

Zielgruppe

Gemeinden, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen

Förderstelle

Die Online-Plattform „Förderpilot“ sowie das Erstberatungsangebot „24h Quick-Check“ wird von der Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemeinsam betrieben.


ökomanagement niederösterreich
Telefon: +43 2742 9005-19090
Email: oekomanagement@oekomanagement.at

Link zu den Förderdetails: https://oekomanagement.at/energieforderkompass 

OÖ Clean Energy Program

Der Anschluss an ein − vorrangig biogenes − Fern- oder Nahwärmenetz bietet sowohl einen

ökonomischen Vorteil, wie z. B. der Wegfall

  • von hohen Wartungskosten oder
  • einer Brennstoffvorratshaltung oder
  • eines Heizraums und Brennstofflagerraums,

wie auch einen ökologischen Vorteil, da größere Wärmeerzeugungsanlagen deutlich geringere Emissionen gegenüber Einzelfeuerungen aufweisen. Speziell in Luftgütesanierungs- und Luftgütebelastungsgebieten stellt der Anschluss an Gemeinschaftsanlagen eine wesentliche Luftreinhaltemaßnahme dar.

Der Schwerpunkt im Bereich „Marktimpulsprogramm Energie“ liegt auf Energieeffizienz und  Erneuerbarer Energie. Dadurch sollen Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz gehoben werden und gezielt Marktimpulse zum Austausch besonders ineffizienter Altanlagen auf moderne und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Anlagen gesetzt werden. 

 

Fördergegenstand

Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen, insbesonders auf Basis erneuerbarer Energieträger, mit einer Anschlussleistung von 100 kW oder mehr. Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: § Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie § Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
E-Mail: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/us_Ooe_Clean_Energy_Program.pdf 

Das Land Oberösterreich fördert den Einsatz von erneuerbaren Energieanlagen! Beim Tausch einer fossilen Heizung auf Biomasse, Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss sowie bei Tausch oder nachträglichem Einbau einer thermischen Solaranlage gibt es attraktive Förderungen.

Fördergegenstand:

Biomasseheizungen Wärmepumpen Nah- & Fernwärme Thermische Solaranlagen

Zielgruppe

Pivatpersonen, Vereine

Beratung

OÖ Energiesparverband Landstraße 45
4020 Linz
Tel. 0732-7720-14860 und Energiespar-Hotline 0800-205-206
office@esv.or.at
http://www.energiesparverband.at 
facebook.com/energiesparverband

OÖ Clean Energy Program 

Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen in Betrieben, welche die Energieeffizienz von Aufzugsanlagen und deren Komponenten erhöhen.

Zielgruppe

Sämtliche juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
E-Mail: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/us_Ooe_Clean_Energy_Program.pdf 

Fördergegenstand

  • Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe
  • Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz
  • Errichtung einer thermischen Solaranlage

Zielgruppe

Privatpersonen, die eine förderungsfähige Anlage in ihrem bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu zwei Wohnungen errichten

Förderstelle

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-141 44
Email: wo.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm

Gefördert werden in Oberösterreich Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Gemeinden der Radonpotenzialklassen 2 und 3 und bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter.

 

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

  • Der Einbau einer Radondrainage gemäß ÖNORM S 5280-2 vom 15.10.2017 bei Bauvorhaben in Gemeinden der Radonpotenzialklassen 2 und 3 (Link siehe am Ende der Seite) mit ständig bewohnten erdberührenden Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsräumen (Aufenthalt länger als 15 h/Woche)
  • Bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter gemäß ÖNORM S 5280-1.

Zielgruppe

Privatpersonen, die eine Radonschutzmaßnahme in ihrem geplanten bzw. bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen setzen. Hinweis: Die förderbaren Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt werden bzw. sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz

Telefon: 0732 / 77 20-145 43
E-Mail: us3.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/22588.htm 

Fördergegenstand

  • Tausch von Fenstern und Wohnungseingangstüren in Miet- und Eigentumswohnungen.

 

Zielgruppe

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Mieterinnen und Mieter

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung

Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-141 44
Email: wo.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236160.htm

 

Fördergegenstand 

Bis zu 10.000 EUR Förderung für Energiesparen in KMU − Bewerbung bis 15. April 2024

Gefördert werden energieeffiziente Maßnahmen oder Prozesse, die nachweislich mehr als 5 Prozent Energie einsparen.

Kontakt

enterprise europe network
Philipp Schöftner
philipp.schoeftner@biz-up.at

Fördergegenstand

  • Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Abfällen
  • Maßnahmen zur stofflichen Verwertung von gefährlichen Abfällen
  • Maßnahmen zur thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Aufbereitungsanlagen für gefährliche Abfälle
  • Anlagenteile für eine Prozessumstellung zur Vermeidung von gefährlichen Abfällen
  • Et cetera 

Neben der Anlage werden auch Transport, Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
 

Zielgruppe

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Gefährliche Abfälle

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/gefaehrliche-abfaelle.html 

Anlagenteile im Eigentum bei Fernwärmeanschluss ≥100 KWth

Fördergegenstand

Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥100kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem. Die Förderung wird pauschal in Abhängigkeit von der vertraglichen Anschlussleistung des beantragten Fernwärmeanschlusses ermittelt. Für die erstem 500 kW gilt dabei eine Förderungspauschale von 100 Euro pro kW. Für jedes weitere kW gilt eine Förderung von 70 Euro.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Übergabestation
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
  • Speicher, Boiler
  • Grabungsarbeiten 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/betriebe/Fernwaermeanschluss_Standardfall/UFI_Standardfall_Infoblatt_FERNW.pdf

Zielgruppe

Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW thermisch

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/fernwaermeanschluss-100-kw-1 

Die Antragstellung ist ab 03.01.2023 ausschließlich über die Online-Plattform der KPC möglich. Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2024 gestellt werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.

Wer wird gefördert?

 Privatpersonen

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen.

Darüber hinaus kann auch ein Antrag für eine Einzelbauteilsanierungen gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass pro Standort in der Förderungsaktion 2023/2024 nur ein Antrag zulässig ist.

Informationen

Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt. - Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)

 

Befristete Aktion des Klima- und Energiefonds

Das Programm unterstützt Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter, die das volle Potenzial von Energiegemeinschaften gemäß EAG nutzen und über den derzeit üblichen Standard von Energiegemeinschaften (eine Erzeugungsanlage in der Gemeinschaft abrechnen) hinausgehen, um möglichst effizient und rasch von der qualifizierten Planung zu einer Gründung und Umsetzung bzw. zur Erweiterung zu kommen. Dadurch sollen die lokalen Ressourcen an erneuerbaren Energien optimal genutzt, das Potenzial an sozialgemeinschaftlichen Vorteilen ausgeschöpft und nachhaltig gewirtschaftet werden.

Fördergegenstand

Das Programm richtet sich an konkret umsetzbare Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter, die über den derzeit üblichen Standard von Energiegemeinschaften (eine Erzeugungsanlage in der Gemeinschaft abrechnen) hinausgehen und daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen.

Im Rahmen des Programms werden Beratungsleistungen einschließlich Informationsveranstaltungen, Umweltstudien und Planungsleistungen, Schulungen und Vernetzungsmaßnahmen, etc. von Energiegemeinschaften mit einem bereits hohen Konkretisierungsgrad gefördert.

Detailliertere Informationen finden Sie im Leitfaden.

Zielgruppe

Energiegemeinschaften können zwischen natürlichen Personen, Gemeinden, Rechtsträgern von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder kleinen und mittleren Unternehmen gegründet werden.

Der/die Vertreter der Energiegemeinschaft werden dabei für die Abwicklung als AntragstellerIn, der/die durchführende ExpertIn (z.B.: ProjektantIn) als Partner bzw. Dienstleister der Energiegemeinschaft erfasst.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Pilotphase

T +43 1 /31 6 31-DW 395 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/energiegemeinschaften/energiegemeinschaften

Das Ziel der Ökostromförderung ist die Förderung fortschrittlicher Technik zur Stromerzeugung.

 

Fördergegenstand

Private Antragstellerinnen und Antragsteller:  Für Anlagen, deren Leistung 5 kWp übersteigt, werden die über die 5 kWp hinausgehenden kWp vom Land Wien mit dem derzeitigen Wiener Landesförderungssatz von 400 Euro pro kWp bzw. bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten gefördert.

 

Für betriebliche Anlagen, deren Leistung 5 kWp übersteigt, werden die über die 5 kWp hinausgehenden kWp vom Land Wien mit 400 Euro pro kWp bzw. bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten gefördert. Für die ersten 5 kWp kann die Bundesförderung beantragt werden.

 

Zielgruppe

Anträge für die Landesförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Förderungsvertrag).

 

Förderstelle

Für private Antragstellerinnen und Antragsteller: Kommunalkredit Public Consulting GmbH 9., Türkenstraße 9

Für betriebliche Antragstellerinnen und Antragsteller - ab 5 kWp: Energieplanung (MA 20) 1., Rathausstraße 14-16, 3. Stock

Link zu den Förderdetails: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/energie/alternativenergie/oekostromanlagen.html

Sanierungsbonus NEU ab 2024

Der Heizungssektor ist ein zentraler Hebel im Klimaschutz. Mit dem Erneuerbaren-Wärme-Paket sollen möglichst rasch möglichst viele fossile Heizungen getauscht werden. Deshalb erhöht das BMK jetzt die Förderungen massiv. Die zentralen Eckpunkte des neu geschnürten Förderungspaketes spiegeln sich in der Sanierungsoffensive in Form einer deutlichen Anhebung der Kostenübernahme für den Heizungstausch von durchschnittlich 75 % durch Bundes- und Landesförderung sowie eine Verdreifachung der Förderungspauschale des Bundes für die thermische Gebäudesanierung wider.

Fördergegenstand:

Kesseltausch Ein-Zweifamilienhaus

Kesseltausch Mehrgeschossiger Wohnbau

Sanierungsbonus Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus 2023/2024

Sanierungsbonus Mehrgeschossiger Wohnbau 2023/2024

Förderstelle:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam

T +43 1 /31 6 31-DW 712 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

 

 

 

 

Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Informationen zur Antragstellung gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz:

Investitionszuschüsse (Wasserkraft)
Investitionszuschüsse (Windkraft)
Investitionszuschüsse (Biomasse)
Investitionszuschüsse (Photovoltaik & Stromspeicher)

Investitionszuschüsse (Photovoltaik & Stromspeicher)
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern. Nach der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung ist keine Mindestgröße für die Erweiterung einer PV-Anlage definiert

Zielgruppe

  • Unternehmen
  • Vereine
  • Konfessionelle Einrichtungen

 

Förderstelle

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG

Alserbachstrasse 14-16
1090 Wien
Telefon: 05 / 78766 - 10
E-Mail: kundenservice@oem-ag.at

Link zu den Förderdetails: https://www.oem-ag.at/de/home/ 

Wärme aus erneuerbaren Ressourcen

Fördergegenstand

Gefördert wird die Neuerrichtung von Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter. Insbesondere 

  • die Errichtung von Heizzentralen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von hocheffizienter Abwärme (Wärmepumpe, Biomassekessel / Biomasse-KWK, Solarthermie, industrielle Abwärme, Geothermie) und
  • die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmepumpen
  • Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Abwärmenutzung
  • Thermische Solaranlagen
  • Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile

Es können nur Maßnahmen gefördert werden, welche im Rahmen der Umweltförderung im jeweiligen Förderungsschwerpunkt als Einzelmaßnahme gefördert werden. Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

Zielgruppe

  • Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine
  • Konfessionelle Einrichtungen

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Innovative Nahwärmenetze

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/innovative-nahwaermenetze 

EnMS - Förderung für Energiemanagementsysteme in KMU

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) ist als Förderbank des Bundes zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) agieren als Eigentümervertreter.
Die aws erbringt ihre Leistungen im öffentlichen Auftrag. Auftraggeber sind die Eigentümervertreter BMDW und BMK, weitere Bundesministerien, Länder, öffentliche Stellen und Interessensvertretungen.

Fördergegenstand

Zuschuss für den Aufbau eines Energie-Management-Systems (EnMS) durch externe Berater:innen:

  • Externe Beratung
  • Zertifizierung des EnMS
  • Externe Schulungen
  • Investitionen für das Energiemanagementsystem

Zielgruppe

Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen, ausgenommen

  • Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
  • Bank- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungswesen und Realitätenwesen
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

 

Förderstelle

Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws)
Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Hantsch-Linhart, MBA

Walcherstraße 11A
1020 Wien
Telefon: +43 (1) 501 75-311
E-Mail: w.hantsch@aws.at

Link zu den Förderdetails: https://www.aws.at/aws-energie-klima/ 

Die Umsetzung von kommunalen Klima- und Energieprojekten soll leichter werden mit der Unterstützung von Expert:innen: www.expertinnenpool.at

Fördergegenstand:

  • Modul 1: Erstellung von kommunalen Energieplänen
  • Modul 2: Förderungsabwicklung für Klima- und Energieprojekte
  • Modul 3: Fördereinreichbegleitung für EU-Projekte
  • Modul 4: Bürger:innen-Beteiligungsprozesse für Klimaschutzmaßnahmen
  • Modul 5: Begleitende Informationsangebote für projektierte Großanlagen erneuerbarer Energien

Das Know-How einer Gemeinde bzw. von Gemeinnützigen wird erweitert, um den Herausforderungen der Energie- und Mobilitätwende optimiert zu begegnen und die Umsetzung konkreter Projekte voranzutreiben.

Genaue Informationen finden Sie im Leitfaden bzw. www.klimaaktiv.at/bildung/expertinnenpool/expertensuche.html

Zielgruppe

Körperschaften öffentlichen Rechts (Gemeinden und Städte) - Modul 1

Fördergeber

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Expert:innen-Pool für Gemeinden und Gemeinnützige

T +43 1 /31 6 31-DW 716 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/expertinnenpool/beratungen 

 

 

 

Fördergegenstand

Raus aus Öl und Gas

 

Zielgruppe

  • (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen/Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
  • Gebäudeeigentümerinnen/Gebäudeeigentümer bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen der Eigentümerin/des Eigentümers eines mehrgeschoßigen Wohnbaus oder einer Reihenhausanlage mit mindestens drei Wohneinheiten/Reihenhäusern
  • Im Fall einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam

T +43 1 /31 6 31-DW 712 | E-Mail:  umwelt@kommunalkredit.at
Web: www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at 

Das Ziel ist der Schutz des ober- und unterirdischen Wassers vor Verunreinigungen, die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser und die Bereitstellung von Feuerlöschwasser.

Fördergegenstand

Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte.

Zielgruppe

Physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Siedlungswasserwirtschaft

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-734
E-Mail: wasser@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/einzel-wasserversorgungsanlagen-fuer-bis-zu-vier-objekte 

Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen des Förder- und Begleitprogramms "Geschoßwohnbauten im dekarbonisierten Energiesystem. Optimierte Nutzung erneuerbarer Energie mittels Speicher mit Flexibilitätsoption“ die Anwendung der thermischen Speicherkapazität von Bauteilen zur Maximierung des Einsatzes von erneuerbaren Energien für die thermische Konditionierung von Gebäuden. Das Programm versteht sich als Impulsgeber für die innovative Planung von Thermischer Bauteilaktivierung (TBA), indem vom Klima- und Energiefonds gezielt Planungsleistungen für gesamte Wärmeversorgungskonzepte mit TBA als Wärmespeicher beauftragt werden.

 

Fördergegenstand

Das Begleitprogramm zielt in erster Linie auf Wohnungs-Neubauten mit mindestens 5 Wohneinheiten, aber auch innovative Sanierungen von Geschoßwohnbauten sind grundsätzlich möglich.

Gegenstand der Beauftragung ist eine Planungsleistung für die Entwicklung von Gesamtlösungen für die thermische Konditionierung (Sommer und Winter) von Geschosswohnbauten mit optimierter Nutzung erneuerbarer Energie basierend auf der Nutzung der Flexibilitätsoption einer „Thermischen Bauteilaktivierung“ als Wärmespeicher.

Detaillierte Informationen zur Beauftragung finden Sie im Leitfaden.

 

Zielgruppe

Beauftragungen können an Bauträger vergeben werden. Sitz des Auftragnehmers und Ort des Projektes liegen in Österreich. Einreichberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die geförderte und/oder freifinanzierte Projekte mit überwiegender Wohnnutzung errichten. Falls in speziellen Fällen kein Bauträger vorhanden ist, können sich auch allgemein Bauberechtigte um eine Beauftragung bewerben (Bauherrn bzw. Bauherrenmodelle, im Falle einer Sanierung mit TBA z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften).

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Bauteilaktivierung

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-712
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/bauteilaktivierung.html 

Fördergegenstand

Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung einer Altlast zusammenhängen: Erkundung, Planung, Bauleistungen, Räumung, Entsorgung, Bauaufsicht, begleitende Analytik, Betriebskosten etc.

Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:

  • Vorleistungen (Erkundung, Planung)
  • Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
  • Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für maximal fünf Jahre
  • Ablösen, Entschädigungen
  • Wiederherstellungsmaßnahmen
  • Beweissicherungsmaßnahmen
  • Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
  • immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
  • Eigenleistungen
  • Altlastenbeitrag

Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt.

Zielgruppe

Förderungsmittel für die Altlastensanierung werden bereitgestellt für:

  • Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Altlastenliegenschaft
  • zur Sanierung Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung


Darüber hinaus können auch, unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast, Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer einreichen.

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Ansprechpartner in der KPC erfahren Sie auf der Webseite der KPC

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/altlastensanierung.html 

Die Basisprogramm-Projektförderung ist offen für alle Technologiefelder, Unternehmens- und Projektgrößen (auch über € 1 Mio.). Das Projektziel ist ein funktionierendes Produkt, Verfahren, Prozess oder eine Dienstleistung. Das Programm unterstützt die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft. Vorhaben in Kooperation mit Unternehmen, Forschungsinstituten und Universitäten sind ebenfalls möglich. Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen und kann sich auf bis zu 70 % bei Startups (Unternehmen in Gründung) und bei mitfinanzierenden Bundesländern erhöhen (erhöhte Barwerte). Der Förderungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr, bei längerer Projektdauer können Fortsetzungsanträge eingereicht werden. Einreichungen können laufend erfolgen, es gibt keine Einschränkungen beim Thema oder der Projektgröße.

 

Fördergegenstand

Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Unternehmen aller Größen (auch Startups) jederzeit einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.)

 

Zielgruppe

Unternehmen, Startups Jede natürliche Person bzw. jede Organisation (außerhalb der Bundesverwaltung; Achtung: Privatuniversitäten), die ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemäß Leitfaden plant, ist eingeladen, im Basisprogramm ein Förderungsansuchen zu stellen.

 

Förderstelle

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH

Sensengasse 1
1090 Wien
Telefon: 5 7755 - 0
Email:

Link zu den Förderdetails

Wer wird gefördert?

Gebäudeeigentümer:innen eines mehrgeschoßigen Wohnbauses oder einer Reihenhausanlage mit mindestens drei Wohneinheiten oder Reihenhäusern. Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.

Was wird gefördert?

Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle oder Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein klimafreundliches Heizungssystem

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah- oder Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Informationen zur Förderung

Im Informationsblatt und in den „häufig gestellten Fragen – FAQ“

Bitte beachten Sie die spezifischen Förderungsbedingungen der jeweiligen Technologie: Übersicht förderungsfähige Heizungssysteme

Wird neben dem Heizungstausch auch eine thermische Gebäudesanierung durchgeführt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen des „Sanierungsscheck im mehrgeschoßigen Wohnbau“ gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.sanierungsscheck23.at/mgw.

Webseite der Kommunal Kredit Public Consulting: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-mehrgeschossiger-wohnbau-2023/2024 

Der Klima- und Energiefonds fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen mit und ohne Stromspeicher von Privatpersonen.

Zielgruppe:

Privatpersonen, die bei der Antragstellung bei der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) aus budgetären Gründen abgelehnt wurden und einer Weiterleitung an die KPC zugestimmt haben.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Photovoltaik

Telefon: 01/31 6 31-730

E-mail: pv@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-2023/unterkategorie-photovoltaik 

Die bundesweite Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/energie_sparen/1/raus_aus_oel.html" bietet die Möglichkeit, zusätzlich einen Solarbonus zu beantragen.

Voraussetzung dafür ist, dass im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage errichtet wird. Als Solarbonus werden höchstens 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.

Fördergegenstand

Maßnahmen zur thermischen Behandlung und zur Vergärung von Abfällen biogenen Ursprungs sowie Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil werden gefördert. Die Förderung wird in Form eines prozentuellen Anteils der umweltrelevanten Investitionskosten gewährt.

Zielgruppe

Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Erneuerbare Energie

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01 / 31 6 31 - 719
E--Mail: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energetische-nutzung-biogener-roh-und-reststoffe

 

Das Land Salzburg unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der gemeinsamen Energie- und Klimaschutzziele (Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050)​. Bis zu 4.500,-- Euro, maximal 35 % der Kosten.

Fördergegenstand:

Heizung und Warmwasser, Biomasse, Photovoltaik,

Zielgruppe:

Private und Betriebe

Kontakt

Energiewirtschaft und -beratung: https://www.salzburg.gv.at/energie_/Seiten/energie_team.aspx 

0662 8042 3791

foerdermanager@salzburg.gv.at

 

https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energiefoerderung 

 

Fördergegenstand

Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden über das Land Salzburg gefördert:

  • Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
  • Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
  • Thermische oder photovoltaische Solaranlagen
  • Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Dachsanierung
  • alten- und behindertengerechte Ausstattung
  • Erstmaliger Einbau oder Sanierung eines Bades
  • Elektroinstallationen
  • baulicher Feuchtigkeitsschutz
  • Sonstige Sanierungsmaßnahmen

Alternativ kann für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden.

 

Zielgruppe

  • Eigentümer des Gebäudes
  • Bauberechtigte
  • Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer der Maßnahme zustimmen
  • Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte bei Maßnahmen innerhalb der Wohnung

 

Förderstelle

Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 10 - Wohnungswesen Postfach 527

Fanny von Lehnert - Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: 0662 / 8042-3702
Email: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/sanierungsfoerderung.aspx

 

Solaranlagen für Warmwasseraufbereitung und/oder Heizungsunterstützung

 

Fördergegenstand

Einbau von Solaranlagen beziehungsweise Erweiterung der Kollektorfläche

Zielgruppe

Eigentümer:innen oder Mieter:innen von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden im Bundesland Salzburg. 

 

Förderstelle

Energie-Informationsplattform des Landes Salzburg

Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: 0662 8042 3791
E-Mail: foerdermanager@salzburg.gv.at
Web: https://www.energieaktiv.at/information-und-beratung/beratung/ und https://www.salzburg.gv.at/energie_/Seiten/thermische-solaranlagen.aspx 

 

 

 

 

Link zu den Förderdetails

Errichtung im Eigentum

Fördergegenstand

 Gefördert werden die Errichtung von

  • Einzel- und Doppelhäusern,
  • Bauernhäusern,
  • Austraghäusern,
  • Häusern in der Gruppe und
  • die Schaffung neuen Wohnraums durch Auf-, Zu- oder Einbau

im Bundesland Salzburg.

Zielgruppe

Der Förderwerber ist  zumindest Miteigentümer der bebauten Liegenschaft.

 

Förderstelle

Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 10 - Wohnungswesen Postfach 527

Fanny von Lehnert - Straße 1
5010 Salzburg
Telefon: 0662 / 8042-3702
E-Mail: foerdermanager@salzburg.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/errichtungsfoerderung-eigentum.aspx 

Fördergegenstand

Neue solarthermische Anlagen beziehungsweise wasserbasierende Hybridanlagen

Zielgruppe

Natürliche oder juristische Personen im Rahmen von Wohnnutzungen:

  • EigentümerInnen, HauptmieterInnen, WohnungseigentumswerberInnen, dinglich Nutzungsberechtigte, bevollmächtigte Hausverwaltungen sowie Bauträger
  • BetreiberInnen von Nutzungseinheiten für zu bestimmten Sonderzwecken genutzte Gebäude(teile

Förderstelle

Land Steiermark Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau – Sanierung und Ökoförderung

Landhausgasse 7
8010 Graz
Telefon: 0316/877-3955 oder -3413
E-Mail: umweltlandesfonds@stmk.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12856314/165238253/ 

 

Die Steiermark hat sich in der Klima- und Energiestrategie 2030 ambitionierte Ziele gesetzt. 

Fördergegenstand:

Der Ersatz von fossilen durch erneuerbare Heizungsanlagen, der Ausbau von Biomasse-Nahwärmenetzen, die Errichtung von Solaranlagen, die Unterstützung der Elektromobilität

Zielgruppe:

Eigentümer:innen, Hauptmieter:innen, Wohnungeigentumswerber:innen, dingliche Nutzungsberechtigte
Betreiber:innen von Nutzungseinheiten für Sondernutzung
Kleinstunternehmer:innen
 

Einreichstelle:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
bteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Energietechnik und Umweltförderungen Landhausgasse 7
A-8010 Graz Telefon: 0316 / 877 – 3955 E-Fax: 0316 / 877 - 4569
www.umweltlandesfonds@stmk.gv.at

www.umweltfoerderungen.steiermark.at

https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/164947118/DE

 

 

Zusatzförderung für klimafreundliches Heizsystem

Der Austausch alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) gegen ein hocheffizientes alternatives System wird gefördert. Diese Förderung wird zusätzlich zur Förderung für Einzelbauteile oder zur Ökobonusförderung (umfas­sende, thermisch-energetische Sanierung) gewährt.

Zielgruppe:

Privatpersonen, Vereine

Kontakt:

Abteilung Wohnbauförderung

Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
+43 512 508 2732
https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/zusatzfoerderung-bonus-klimafreundliches-heizsystem/

 

Das Land fördert im Bundesland Tirol Vorhaben zur Wohnhaussanierung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und entsprechend der Dringlichkeit der zu fördernden Vorhaben und Maßnahmen.

Fördergegenstand

Wohnhaussanierung, abhängig vom Jahr der Baubewilligung: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/ 

Zielgruppe

Personen mit der Absicht, die geförderte Wohnung ausschließlich für den Eigenbedarf zur Befriedigung ihrer regelmäßigen Wohnbedürfnisse (als Hauptwohnsitz) zu verwenden

 

Förderstelle

Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung

Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: 0512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Link zu den Förderdetails (siehe auch Fibeln). https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/service/#c250338 

Fördergegenstand

Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung und zur Unterstützung der Raumheizung.

 

Zielgruppe

Privatpersonen

 

Förderstelle

Land Tirol Abteilung Wohnbauförderung

Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 2732
Email: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/solaranlage/

„Raus aus Öl“ Förderung vom Bund im Ein- oder Zweifamilienhaus

Wer eine Ölheizung, eine Gasheizung, einen Festbrennstoffkessel (Kohle/Koks) oder eine Stromdirektheizung durch ein klimafreundliches System ersetzt, wird vom Bund, vom Land und von den Energieversorgern finanziell unterstützt. Förderwerber mit einem Haushaltseinkommen im untersten Einkommensdrittel erhalten eine Förderung in Höhe von 100% der förderfähigen Kosten. 

Zielgruppe:

Privatpersonen, Vereine

Kontakt:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam

T +43 1 /31 6 31-DW 712 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Fördergegenstand

Gefördert werden stationäre Stromspeicher basierend auf Lithiumtechnologie zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien einen Speicher errichten werden.

Weiteres siehe Informationsblatt

Zielgruppe

Natürliche und juristische Personen

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Photovoltaik

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-730
E-Mail: wien-pv@kommunslkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-wien/unterkategorie-photovoltaik 

Eigenheime, sowie seitens der EinzeleigentümerInnen eingereichte Reihenhaus-Eigenheime, werden durch Gewährung eines Landesdarlehens gefördert. 

Fördergegenstand

Bei Eigenheimen und Reihenhäusern auf Eigengrund besteht die Förderung in der Gewährung eines Landesdarlehens als Fixbetrag in der Höhe von 365 Euro je Quadratmeter der angemessenen Nutzfläche, wobei die tatsächlich hergestellte Wohnnutzfläche (deren Obergrenze beträgt, wie erwähnt 150 Quadratmeter) die Obergrenze darstellt. Seite 3 Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung MA 50 - SD NF 7/EH Ausgabe Jänner 2017

Zielgruppe

Natürliche Personen

Förderstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 1. Stock, Zimmer G 1.03

Muthgasse 62
1190 Wien
Telefon: +43 1 4000-74840
Email: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungsantraege/eigenheim.html 

Fördergegenstand

Das Land Wien fördert neu errichtete stationäre Stromspeicher basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen.

Genaue Informationen finden Sie im Informationsblatt.

Zielgruppe

Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Photovoltaik

Türkenstraße 9, 1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-730
Email: wien-pv@kommunalkredit.at

Förderung für hocheffiziente Heizungsanlagen

Die Stadt Wien fördert die Errichtung und die Umstellung oder Nachrüstung von hocheffizienten Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern oder mit Fernwärme betrieben werden.

Zielgruppe:

  • Eigentümer:innen von Wohnungen
  • Mieter:innen von Wohnungen
  • Eigentümer:innen von Eigenheimen und Reihenhäusern
  • Mieter:innen von Eigenheimen und Reihenhäusern

Kontakt:

Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technische Stadterneuerung (MA 25)

20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Tipps:

wien.gv.at/stadtentwicklung/energie/wissen/raus-aus-gas-uebersicht.html

wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/heizungsinstallationen.html

 

Gemäß den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) und der dazu ergangenen Sanierungsverordnung vergibt die Stadt Wien im Rahmen der Wohnungsverbesserung Förderungen für den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenster.

 

Fördergegenstand

Förderbare Sanierungsmaßnahmen:

  • Einbau von Schallschutzfenstern in Wohn- und Schlafräumen an Hauptstraßen A und B
  • Einbau von Wärmeschutzfenstern

Hinweis: Von der Förderung werden nur Holz- oder Metallfenster bzw. Polyvinylchlorid (PVC)-freie Kunststofffenster erfasst. Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.

 

Zielgruppe

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • MieterInnen von Wohnungen
  • EigentümerInnen von Wohnungen

 

Förderstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 6. Stock Infopoint

Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-74860
Email: ien wv@ma50.wien.gv.at

Link zu den Förderdetails: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/fenstertausch.html 

Fördergegenstand

Die thermische Sanierung der Gebäudehülle. Ziel ist die erhebliche Verringerung des Heizwärmebedarfs.
Grundsätzlich ist eine Verringerung der Wärmeverluste aller wärmeabgebenden Bauteile (Gebäudehülle) anzustreben. Das sind zum Beispiel: Wärmedämmung von Außenwänden, Feuermauern, oberste Geschoßdecken, Dächern, Kellerdecken oder die Erneuerung von Fenstern und Türen. Zusätzlich zur thermischen Verbesserung können besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen mitgefördert werden.

Zielgruppe

EigentümerInnen von Eigenheimen, InhaberInnen von Kleingartenwohnhäusern

Förderstelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) sowie Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)

Muthgasse 62, 1. Stock, Zimmer C1.09
1190 Wien
Telefon: 01 / 4000-74860 oder -74870
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Link zu den Förderdetails: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/thewosan.html 

Achtung: Keine Fördermöglichkeit während der Fördercalls des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetztes (EAG)

Im Zeitraum der Fördercalls des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) können für Photovoltaikanlagen ausschließlich EAG-Investitionszuschüsse des Bundes beantragt werden. Sie finden alle Informationen zu dieser Investitionsförderung unter:

https://www.oem-ag.at/de/foerderung/ 
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/eag-investitionszuschuesse/ 

Fördergegenstand

Das Land Wien fördert Photovoltaikanlagen zur umweltschonenden und -freundlichen Stromerzeugung. Gefördert werden neu installierte Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb

  • Aufdach-Anlagen
  • gebäudeintegrierte Anlagen
  • freistehende/Freiflächenanlagen, die über ein Bürgerbeteiligungsmodell finanziert werden
  • vertikal montierte PV-Anlagen (Fassade)

mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen pro Jahr.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Module inkl. Trägergerüst
  • Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen
  • Messeinrichtungen
  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Zielgruppe

Förderungsmittel für die Landesförderung Wien werden für natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden, bereitgestellt.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Serviceteam Photovoltaik

Telefon: 01/31 6 31-730 | pv(at)kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-wien/unterkategorie-photovoltaik

Ziel der Förderung ist die forcierte Umsetzung innovativer Abwärmeprojekte in Wien durch die Gewährung einer Landes-Kofinanzierung, um in Wien die Umweltförderung des Bundes für Projekte zur "Abwärmeauskopplung" für Industrie- und Gewerbebetriebe in Anspruch nehmen zu können.

 

Fördergegenstand

Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Errichtung von Abwärmetransportleitungen, Verteilnetzzentralen und Verteilnetzen zur Versorgung von mindestens 4 Objekten im Gesamtnetz.

 

Zielgruppe

Förderungswerbende können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen sein. Der Standort für das zu fördernde Projekt muss in Wien liegen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Wärmeverteilung und Transport, Telefon: (1) 31 6 31-719

Serviceteam Wärmeauskopplung, Telefon: (1) 31 6 31-723

Türkenstraße 9
1090 Wien
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

 „OÖ Clean Energy Program“ Gemeinden können Vorbildfunktionen für Energieeffizienz und Klimaschutz, zum Beispiel durch direkte Maßnahmen bei ihren eigenen Gebäuden, übernehmen und dadurch das direkte Handeln lokaler Akteure beeinflussen. In vielen Fällen ist die Gemeinde Initiator und Multiplikator, um bestehende Hemmnisse in der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in anderen Sektoren zu reduzieren und abzubauen. Auf Basis dieser Zielsetzung soll der Fern-/Nahwärmeanschluss für Gemeinden forciert werden.

 

Fördergegenstand

Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger.

Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Fernkälte ist, analog zur Fernwärme, die Versorgung eines Verbrauchers mit Kälte über eine Fernrohrleitung. Fernkälte als effiziente und umweltschonende Alternative zur konventionellen Gebäudeklimatisierung (elektrisch betriebenen Kühlsystemen) ist ein innovativer Lösungsansatz zur Konditionierung von Bürogebäuden sowie Gewerbe- und Industriebauten.

 

Fördergegenstand

Förderungsfähig ist der Anschluss an Fernkälteanlagen, wenn die Versorgung über eineFernrohrleitung zum Verbraucher transportiert wird.

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Mit dem geförderten Umweltberatungsprogramm eruieren Spezialistinnen und Spezialisten verschiedene Umweltpotenziale in Unternehmen, Gemeinden und Organisationen – schnell und unbürokratisch. Die Beratung findet vor Ort statt und soll einen Überblick über individuelle Optimierungspotenziale und kosteneffiziente Maßnahmen geben.

Mit diesem Angebot sollen vorhandene Potentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, der Anwendung erneuerbarer Energieträger, zum Schutz des Klimas und zur Vermeidung von Abfällen erkannt und aufgezeigt werden.

 

Fördergegenstand

Die Betriebliche Umweltoffensive fördert qualifizierte Beratung zu Umweltthemen für oberösterreichische Unternehmen.

Beratungsschwerpunkte sind:

  • Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klimacheck aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotential und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffent­lichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen Eck­punkte.
  • Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachtet werden.
  • Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt.
  • Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen Beratungs­leistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentlichen Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und Förde­rung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird.
  • Zusätzlich soll 2016 ein Beratungsmodul zur Reduzierung von vermeidbaren Lebens­mittelabfällen in der Gastronomie ausgearbeitet und getestet werden.

 

Zielgruppe

  • Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine, konfessionelle Einrichtungen
  • Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: 0732 / 77 20-136 23
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

 „OÖ Clean Energy Program“ Im Frühjahr 2017 wurde die überarbeitete Landesenergiestrategie „Energie-Leitregion OÖ 2050“ präsentiert. Die Vision dieser Strategie ist, Oberösterreich als internationale Energie-Leitregion zu etablieren in Bezug auf die Verbesserung der Energieeffizienz, in der Anwendung neuer Technologien sowie als internationaler Technologieführer in ausgewähltenKernbereichen der Energie- und Umwelttechnologie. Mit diesem Betrieblichen-Energie-Programm (BEP) soll diese Vision nachhaltig realisiert und gleichzeitig Oö. Betriebe in ihrer energieeffizienten Entwicklung unterstützt werden.

 

Fördergegenstand

Umfassende Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm OÖ Clean Energy Program

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert werden neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung von nachhaltigen Brenn- und Treibstoffen (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe). Ausgenommen sind solche, die auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen arbeiten.

Fördergegenstand

Folgende Anlagen werden gefördert:

  • Biogasanlagen zur Biomethanerzeugung inkl. Aufbereitungstechnologie für die Einspeisung in ein Gasnetz oder Nutzung als Treibstoff
  • thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse inkl. Aufbereitungstechnologie für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen
  • Produktionsanlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Produktionsanlagen
  • Aufbereitungsanlagen
  • Rohstofflager
  • Treibstofflager 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

Zielgruppe

Förderungsmittel für Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Biogene Brenn- und Treibstoffe

T +43 1 /31 6 31-DW 719 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Link zu den Förderdetails

 

 

 „OÖ Clean Energy Program“ Gemeinden können Vorbildfunktionen für Energieeffizienz und Klimaschutz, zum Beispiel durch direkte Maßnahmen bei ihren eigenen Gebäuden, übernehmen und dadurch das direkte Handeln lokaler Akteure beeinflussen. In vielen Fällen ist die Gemeinde Initiator und Multiplikator, um bestehende Hemmnisse in der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in anderen Sektoren zu reduzieren und abzubauen. Auf Basis dieser Zielsetzung soll der Umstieg und Einbau von biogenen Einzelfeuerungsanlagen für Gemeinden forciert werden.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung biogener Einzelfeuerungsanlagen (Hackgut- und Pelletsanlagen).

Hinweis: Es werden nur automatisch beschickte Biomasseheizkessel gefördert.

Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Förderung von Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung, thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen zur Eigenversorgung mit Strom, zur Eigenversorgung mit Wärme bzw. Einspeisung der Wärme in ein Nah-/Fernwärmenetz auf Grundlage der thermischen Vergasung von fester Biomasse (Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz)
  • Thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen zur Eigenversorgung von Betrieben mit Produktgas auf Grundlage fester Biomasse

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Anlagen zur thermischen Vergasung auf Basis fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Blockheizkraftwerk, Gasmotor) samt hydraulischer Einbindung in Wärmeversorgungssysteme
  • Anlagen zur Gasaufbereitung und Gasspeicherung,
  • Einbindung in das innerbetriebliche Gasnetz
  • Thermische Pufferspeicher
  • Bauliche Maßnahmen zur Errichtung der Heizzentrale und Brennstoff-Lagerhalle
  • weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zielgruppe

Förderungsmittel für hocheffiziente Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie für Anlagen zur Produktion von Holzgas zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Ziel ist die Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen aus dem Verkauf von Energiedienstleistungen aus nachwachsenden Rohstoffen (Diversifizierung). Projekte außerhalb der Land- und Forstwirtschaft haben die Möglichkeit im Rahmen der „Umweltförderung im Inland“ um Unterstützung anzusuchen. Bitte beachten Sie die Richtlinie Umweltförderung im Inland.

 

Fördergegenstand

Im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014‐2020 sind in Niederösterreich folgende Biomasse-Anlagen förderbar:

  • Errichtung oder Ausbau kleiner Biomasse-Nahwärmeanlagen.
  • Umrüstung bestehender landwirtschaftlichen Biogasanlagen für landwirtschaftliche Substrate weg von einer Futtermittelkonkurrenz. 
  • Kleinanlagen zur Erzeugung flüssiger oder fester Energieträger aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Pelletier- oder Brikettieranlagen, Pflanzenölpressen). Ausgenommen sind Holz- oder Holznebenprodukte.

Aufgrund der verfügbaren Fördermittel wird der Förderschwerpunkt auf Biomasse-Nahwärmeanlagen gelegt.

 

Zielgruppe

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bzw. deren Zusammenschlüsse. Alle anderen Förderungswerber/innen haben die Möglichkeit im Rahmen der „Umweltförderung im Inland“ für Projekte, welche den oben angeführten Bedingungen nicht entsprechen, um Unterstützung anzusuchen. Bitte beachten Sie die Richtlinie Umweltförderung im Inland.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft

Landhausplatz 1, Haus 17
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 14790
Email: post.ru3@noel.gv.at

Link zu den Förderdetails

Förderung von Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen in Linz.

 

Fördergegenstand

Die Stadt Linz unterstützt Betriebe/ Organisationen etc. (Firmenstandort in Linz) beim Ankauf von Dienstfahrrädern bzw. von E-Dienstfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG).

 

Zielgruppe

Unternehmen, Institutionen

 

Förderstelle

Stadt Linz Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt, Abt. Umweltmanagement

Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz
Telefon: +43 732 7070
Email: ptu@mag.linz.at

Link zu den Förderdetails

Um den eingeschlagenen Kurs Richtung Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiterzuführen stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für das Jahr 2023 weiter Mittel für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich werden vom BMK – und dort wo festgehalten – in Zusammenarbeit mit Automobil- und Zweiradimporteuren umgesetzt.

Fördergegenstand

Gefördert werden können E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen (Teil A des Leitfadens). Der Antrag dafür wird nach Umsetzung der Maßnahme gestellt. Eine Übersicht über alle Förderangebote, die NACH Umsetzung der Maßnahme beantragt werden können, finden Sie auf Seite 4 und 5 des Leitfadens.

Darüber hinaus können E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder, E-Sonderfahrzeuge, schwere E-Nutzfahrzeuge, E-Busse und Ladeinfrastruktur gefördert werden (Teil B des Leitfadens). Der Antrag dafür wird VOR Umsetzung der Maßnahme gestellt. Eine Übersicht über alle Förderangebote, die VOR Umsetzung der Maßnahme beantragt werden können, finden Sie auf Seite 6 des Leitfadens.

Zielgruppe

Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Serviceteam E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

Telefon: 01/31 6 31-747 | e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung 2023.

Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Kleinbussen sowie leichten Elektro-Nutzfahrzeugen, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Fördergegenstand

Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb in den Fahrzeugklassen: E-Kleinbusse (Klasse M1 und zugelassen für mindestens 7+1 Personen > 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht), E-Kleinbusse (Klasse M2) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 mit mehr als 2,0 Tonnen und kleiner gleich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge.

Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.

Zielgruppe

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam E-Mobilität

T +43 1 /31 6 31-DW 747 | E e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Link zu den Förderdetails

Thermische Behandlung biogener Abfälle, Substitution fossiler Brennstoffe, Vergärung

Fördergegenstand

Gefördert werden die thermische Behandlung von Abfällen biogenen Ursprungs und die Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil.

Dazu gehören: 

  • Anlagen, die ausschließlich mit biogenen Roh- und Reststoffen befeuert werden
  • Maßnahmen zur Substitution fossiler Brennstoffe durch biogene Roh- und Reststoffe im anteiligen Ausmaß der Abfälle biogenen Ursprungs
  • Vergärungsanlagen (Biogasanlagen), die biogene Roh- und Reststoffe einsetzen und die erzeugte Elektrizität nicht als Ökostrom einspeisen 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • automatisch beschickte Feuerungsanlagen
  • erforderliche technische Nebeneinrichtungen
  • Kesselanlagen inkl. Verstromungseinrichtungen (Dampfturbine, etc.), Blockheizkraftwerke
  • Fermenter, Rohstofflager, Roh- und Reststoffaufbereitung, Gasspeicher

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

Zielgruppe

Förderungsmittel für die energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9
1090 Wien

Serviceteam Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe

Tel. 01/31 6 31-719 | umwelt(at)kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

 

 

Thermische Sanierungen, Optimierung der Wärme- und Kältebereitstellung sowie der Beleuchtung, Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung
Eine Ausschreibung im Rahmen der „Energieeffizienz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen"

Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Senioren- und Pflegeheimen, welche als
stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen eingestuft sind. Zu den Maßnahmen
zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-,
Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen,
Lifte, MSR, …). Ebenso wird bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Gebäudesanierung die Installation einer
klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage)
gefördert. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten.

Zielgruppe

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige
Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die ein Gebäude, das überwiegend als
stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen genutzt wird, betreiben bzw.
besitzen.
Von der Förderung ausgenommen sind Einrichtungen ohne überwiegende Wohnnutzung, Sozialberatungsstellen,
Ferienheime, Internate, Tagesbetreuungsstätten.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam „Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime“

T +43 1 /31 6 31-DW 723 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Link zu den Förderdetails

Die Förderung von Energieeffizienzprogrammen ist eine Unterstützung der Umsetzung von energierelevanten Programmen in Wien (z. B.: Städtisches Energieeffizienzprogramm, Klimaschutzprogramm, Smart City Wien Rahmenstrategie) und die daraus resultierende Verringerung des CO2-Ausstoßes. Die Förderaktion orientiert sich an den Zielen der Förderrichtlinien 2017 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom und Energieeffizienzprogrammen. Sie wird aus den Mitteln des Ökostromfonds Wien finanziert.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Energieeffizienzprogramme, die weitreichend wirkende Maßnahmen und Ansätze beinhalten, die unmittelbar Energieeinsparungen bzw. Energieeffizienzeinsparungen mit sich bringen oder auslösen und für Wien von hoher Relevanz sind.

 

Zielgruppe

Anträge für diese Landesförderung können von juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Fördervertrag).

 

Förderstelle

Stadt Wien Energieplanung (MA 20)

Amerlingstrasse 11
1060 Wien
Telefon: + 43 1 4000-88305, -88306
Email: post@ma20.wien.gv.at

Link zu den Förderdetails

Die Förderung von Energieeffizienzprogrammen ist eine Unterstützung der Umsetzung von energierelevanten Programmen in Wien (z. B.: Städtisches Energieeffizienzprogramm, Klimaschutzprogramm, Smart City Wien Rahmenstrategie) und die daraus resultierende Verringerung des CO2-Ausstoßes. Die Förderaktion orientiert sich an den Zielen der Förderrichtlinien 2017 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom und Energieeffizienzprogrammen. Sie wird aus den Mitteln des Ökostromfonds Wien finanziert.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Energieeffizienzprogramme, die weitreichend wirkende Maßnahmen und Ansätze beinhalten, die unmittelbar Energieeinsparungen bzw. Energieeffizienzeinsparungen mit sich bringen oder auslösen und für Wien von hoher Relevanz sind.

 

Zielgruppe

Anträge für diese Landesförderung können von juristischen Personen gestellt werden. Die Gewährung einer Förderung erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Fördervertrag).

 

Förderstelle

Stadt Wien Energieplanung (MA 20)

Amerlingstrasse 11
1060 Wien
Telefon: + 43 1 4000-88305, -88306
Email: post@ma20.wien.gv.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktions-prozessen sowie in bestehenden Gebäuden, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen (z.B. Straßen-beleuchtung)mit überwiegend betrieblicher Nutzung.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft) über 100 kW Wärmetauscher-Leistung bzw. mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom bei Umluftsystemen 
  • Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme 
  • Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung 
  • Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist) 
  • Beleuchtungsoptimierung (z.B. Straßen- und Außenbeleuchtung) 
  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Energiesparen in Gemeinden

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert werden Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme-und Kälteversorgung, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Energiezentralen als innovative Kombination von Maßnahmen zur innerbetrieblichen Bereitstellung von Wärme-und Kälte, sowie die Errichtung von primären Verteilsystemen für Wärme und Kälte zur innerbetrieblichen Raumheizung und für Prozesse.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger

Gefördert wird die Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare
Energieträger (inkl. Ökostrom) bzw. die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen. Die
Förderung umfasst Investitionen zur Umstellung bzw. Umrüstung betriebseigener Produktionsanlagen bzw. Prozesse
mit dem Ziel des (erhöhten) Einsatzes erneuerbarer anstelle von Erdgas oder fossilem Heizöl. Einreichen können alle
Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die
Förderung beträgt in Abhängigkeit von der Ausführung der Anlage bis zu 45 % der förderungsfähigen
Investitionsmehrkosten. Für kleine und mittlere Unternehmen kann der Fördersatz um 20 % bzw. 10 % erhöht werden.

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Investitionen zur Umstellung von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen von fossiler Prozessenergie auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger inkl. Ökostrom
  • Umstellung von fossilen Prozesswärme- bzw. Dampferzeugern auf Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten)
  • Investitionen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Produktionsanlagen und Produktionsprozessen

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

Zielgruppe

Förderungsmittel zur Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Serviceteam erneuerbare Prozessenergie für Betriebe

Telefon: +43 1 /31 6 31-DW 723 | umwelt(at)kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Errichter/innen von Nah- und -Fernwärmenetzen können gemäß Umweltförderungsgesetz im Inland, BGBl. Nr. 185/1993 idgF eine Förderung für die Errichtung und den Ausbau ihrer Biomasse-Nahwärmeversorgung, für Wärmeverteilnetze auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme, für die Optimierung der Nahwärmeanlagen und die Erneuerung ihrer Kesselanlagen erhalten. Es handelt sich um eine gemeinsame Förderung des Landes Steiermark, Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau und des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (Kommunalkredit Public Consulting GmbH).

 

Fördergegenstand

Siehe Webseite KPC - Kommunalcredit

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Land Steiermark - Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Sanierung und Ökoförderung

Landhausgasse 7
8010 Graz
Telefon: (316) 877-4558
Email: monika.ploberger@stmk.gv.at

Link zu den Förderdetails

Das sichere und komfortable Abstellen von Fahrrädern und Scootern trägt wesentlich zur Nutzung dieser Fortbewegungsmittel als innerstädtisches Verkehrsmittel bei. Daher sollen an den Zielen und Quellen der Fahrt sichere Abstellplätze für Fahrräder und Scooter geschaffen werden. Unter sicheren Abstellplätzen versteht man die Möglichkeit, den Fahrradrahmen/Scooterrahmen direkt an der Abstellanlage diebstahlgeschützt absperren zu können. Das Förderprogramm soll Anreize zur Umsetzung bieten.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird die Errichtung einer Fahrradabstellanlage, die sich auf einer privaten Fläche befindet, den BewohnerInnen zugänglich ist und mindestens fünf Jahre erhalten bleibt. Befinden sich die Abstellplätze in Betriebsstätten mit Besucherverkehr muss die Anlage zu den Betriebszeiten öffentlich zugänglich sein und ebenfalls fünf Jahre erhalten werden.

 

Zielgruppe

Juristische oder natürliche Personen

 

Förderstelle

Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) Ing. Günter Vachutta

Lienfeldergasse 96
1170 Wien
Telefon: 01 / 4000-49983
Email: post@ma28.wien.gv.at

Link zu den Förderdetails

Mit der „NÖ Alternativantrieb-Förderung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren" soll der Ankauf von neuen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und die Umrüstung auf Alternativantrieb unterstützt werden. Ziel der Förderung ist es auf alternative Antriebe und Kraftstoffe aufmerksam zu machen und das Bewusstsein zu schaffen, dass es zu Diesel und Benzin Antriebs-Alternativen gibt, die gleichen Komfort bieten, teilweise günstiger im Betrieb sind und obendrein positive Umweltauswirkungen zeigen. Durch den Förderanreiz sollen sich Alternativ-Antriebe schneller etablieren und durch die Nachfrage nach Alternativ-Kraftstoffen die Tankstellen-Infrastruktur schneller entwickeln. Die Förderung von Traktoren verfolgt das Ziel die Erzeugung von Lebensmitteln unabhängiger von fossilem Kraftstoff zu machen und damit einen Beitrag zur autarken Versorgung mit Lebensmitteln zu leisten.

 

Fördergegenstand

Gegenstand der Förderung ist der Ankauf sowie das Leasing von neuen - keinen gebrauchten - zweispurigen, für den Straßenverkehr in Österreich erstmalig zugelassenen Fahrzeugen der Klassen M1 (Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen) sowie Traktoren mit Antrieb auf Basis von CNG, Bio-CNG sowie mit reinem, chemisch unbehandeltem Pflanzenöl, sowie die Umrüstung von neuen und gebrauchten (maximal 10 Jahren alten) zweispurigen Fahrzeugen auf den Betrieb mit CNG oder Bio-CNG sowie mit reinem, chemisch unbehandeltem Pflanzenöl.

Als zusätzlichen Umweltaspekt dürfen die geförderten Fahrzeuge - ausgenommen Traktore - maximale CO2-Emissionen von 120 g/km nicht überschreiten.

 

Zielgruppe

Förderungswerberinnen und -werber können Privatpersonen, Traktorgemeinschaften und Maschinenring (eingeschränkt auf den Ankauf bzw. Umrüstung von Traktore) sein, die in Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz bzw. Unternehmenssitz haben, ein der Richtlinie entsprechendes Fahrzeug angekauft oder umgerüstet und in Niederösterreich behördlich zugelassen haben. Achtung: Der Ankauf sowie die Umrüstung von Traktoren für Einzellandwirte ist im Programm LE 2014-2020 (Vorhabensart 4.1.1 – einzelbetriebliche Förderung, Förderabwicklungsstelle LKNÖ) förderbar.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft

Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St Pölten
Telefon: 02742/9005 - 14951
Email: post.ru3-ek@noel.gv.at

Link zu den Förderdetails

Fördergegenstand

Für Unternehmen gibt es verschiedenste Förderungen von Bund, Ländern, Gemeinden, EU und Wirtschaftskammern. Je nach Betriebsphase – wie beispielsweise Gründung, Übernahme, Innovation und Forschung oder Unternehmenssanierung - stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung.

Die Förderdatenbank der Wirtschaftskammern Österreichs bietet eine einzigartige Übersicht über die Wirtschaftsförderungen in Österreich. Mit Hilfe von Filtern kann ganz gezielt nach passenden Förderungen gesucht werden.

 

Zielgruppe

 

Förderstelle

Wirtschaftskammer Österreich

Wiedner Hauptstraße 63
1040 Wien
Telefon: +43 5 90 900
Email: office@wko.at

Link zu den Förderdetails

„Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ – kurz ENIN – ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit dem Ziel, den Anteil emissionsfreier Nutzfahrzeuge im österreichischen Fahrzeugbestand drastisch zu steigern. Durch eine Umstellung von derzeit fossil betriebenen Nutzfahrzeugen auf emissionsfreie Antriebe, also Elektro-, Oberleitungsnutzfahrzeuge oder Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb und gleichzeitigem ausschließlichen Einsatz von erneuerbarer Energie sollen die Emissionen drastisch gesenkt werden.

In der 1. Ausschreibung sind €35 Millionen Förderung für Fahrzeuge der Klasse N1 ausgeschrieben. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen bzw. von emissionsfreien Nutzfahrzeugen und der dazugehörigen Infrastruktur. Gefördert werden folgende Gegenstände: 80% der Mehrkosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen.

  • Batterie-elektrische Nutzfahrzeuge
  • Oberleitungsnutzfahrzeuge
  • Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb.

40 % der Netto-Anschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs-, und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen) sowie dazugehörige Drittleistungen gefördert.

Ausschreibung offen von 22.03.2023 12:00 bis 10.05.2023 12:00

Detailinformationen finden Sie auf der Webseite der FFG

„Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ – kurz ENIN – ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit dem Ziel, den Anteil emissionsfreier Nutzfahrzeuge im österreichischen Fahrzeugbestand drastisch zu steigern. Durch eine Umstellung von derzeit fossil betriebenen Nutzfahrzeugen auf emissionsfreie Antriebe, also Elektro-, Oberleitungsnutzfahrzeuge oder Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb und gleichzeitigem ausschließlichen Einsatz von erneuerbarer Energie sollen die Emissionen drastisch gesenkt werden.

 

In der 2. Ausschreibung sind €50 Millionen Förderung für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 ausgeschrieben. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen bzw. von emissionsfreien Nutzfahrzeugen und der dazugehörigen Infrastruktur. Gefördert werden folgende Gegenstände: 80% der Mehrkosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen.

  • Batterie-elektrische Nutzfahrzeuge
  • Oberleitungsnutzfahrzeuge
  • Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb.

40 % der Netto-Anschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs-, und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen) sowie dazugehörige Drittleistungen gefördert.

Ausschreibung offen von 22.03.2023 12:00 bis 10.05.2023 12:00

Detailinformationen dazu finden Sie auf der Webseite der FFG

Die Förderung von Energieeffizienzprogrammen ist eine Unterstützung der Umsetzung von energierelevanten Programmen in Wien (z. B.: Städtisches Energieeffizienzprogramm, Klimaschutzprogramm, Smart City Wien Rahmenstrategie) und die daraus resultierende Verringerung des CO2-Ausstoßes.

Die Förderaktion orientiert sich an den Zielen der Förderrichtlinien 2020 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom und Energieeffizienzprogrammen. Sie wird aus den Mitteln des Ökostromfonds Wien finanziert.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Energieeffizienzprogramme, die weitreichend wirkende Maßnahmen und Ansätze beinhalten, die unmittelbar Energieeinsparungen bzw. Energieeffizienzeinsparungen mit sich bringen oder auslösen und für Wien von hoher Relevanz sind.

 

Zielgruppe

Anträge für diese Landesförderung können von juristischen Personen gestellt werden.

 

Förderstelle

Stadt Wien Energieplanung (MA 20)

Rathausstraße 14-16
1010 Wien
Telefon: 1 4000-88304
Email: post@ma20.wien.gv.at

Link zu den Förderdetails

 „OÖ Clean Energy Program“ Bei der Erreichung der Ziele der oberösterreichischen Landesenergiestrategie nehmen die Gemeinden eine wichtige Rolle ein. Dieses Programm soll daher zusätzliche Impulse für energierelevante Investitionen am Standort Oberösterreich setzen und somit einen Beitrag zur Verbesserung der örtlichen Energiesituation leisten sowie bestehende Energiespargemeinden (EGEM) in der Umsetzung ihrer Strategien und Vorhaben unterstützen.

 

Fördergegenstand

A) Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.

B) Informationsmaßnahmen der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt „A“ im Bereich Energieeffizienz, -erzeugung und -infrastruktur.

C) Anlagenoptimierung wie

  • die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen,
  • die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z. B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern)
  • Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien

Details entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm OÖ Clean Energy Program

 

Zielgruppe

Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert werden Biomasse-Nahwärmeanlagen (Kessel, Netz), die Neuerrichtung und Erweiterung von Wärmeverteilnetzen, die Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeversorgungen, die Optimierung von Nahwärmeanlagen (Primärseite), die hydraulische Optimierung von AbnehmerInnen (Sekundärseite), sowie Geothermieanlagen in Gebieten, die nicht durch ein bestehendes Nahwärmenetz auf Basis von Abwärme, Geothermie
oder Biomasse versorgt werden können.

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme (Bitte beachten Sie: Die Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme kann hier beantragt werden)
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Geothermische Nahwärmeanlagen 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Zielgruppe

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung beträgt in Abhängigkeit der Art der Anlage bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Pilotphase

T +43 1 /31 6 31-DW 719 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

 

Link zu den Förderdetails

  Zur Anregung der Gemeinden, das Erscheinungsbild und die Sicherheitsstandards von Haltestellen für den Kraftfahrlinienverkehr in ihrem Wirkungsbereich zu verbessern, fördert das Land OÖ die Errichtung neuer bzw. Attraktivierung bestehender Haltestellen.

 

Fördergegenstand

Gefördert wird/werden:

  • Neuerrichtung von Bushaltestellen
  • Errichtung oder Erneuerung von Wartehäuschen
  • Flankierende Maßnahmen zum Abbau der Zugangsbarrieren zum öffentlichen Verkehr (zB Maßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit; Fahrradabstellanlagen)

 

Zielgruppe

Gemeinden

Förderstelle

Land Oberösterreich Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, Gruppe Öffentlicher Verkehr

Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-121 23
Email: gvoev.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Umweltförderung des BMNT - Biomethan, Prozessgas aus Biomasse, Biokraftstoffe der zweiten Generation Gefördert werden Anlagen zur Herstellung von nachhaltigen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen, sofern diese nicht auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen erzeugt werden.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung von nachhaltigen Brenn- und Treibstoffen (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe). Ausgenommen sind solche, die auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen arbeiten.

 

Folgende Anlagen werden gefördert:

  • Biogasanlagen zur Biomethanerzeugung inkl. Aufbereitungstechnologie für die Einspeisung in ein Gasnetz oder Nutzung als Treibstoff
  • thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse inkl. Aufbereitungstechnologie für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen
  • Produktionsanlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation 

 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Produktionsanlagen
  • Aufbereitungsanlagen
  • Rohstofflager
  • Treibstofflager 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind, Einrichtungen der öffentlichen Hand, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Biogene Brenn- und Treibstoffe

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01 / 31 6 31 - 719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert.

Fördergegenstand

  • Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
  • Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
  • Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung 

Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes, mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 100 kW.

Wärmepumpe mit weniger als 100 kW thermischer Leistung

Gefördert werden Wärmepumpen die überwiegend zum Heizbetrieb eingesetzt werden.

Hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden alle Anlagenteile in Ihrem Eigentum, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. 80 % der Energie müssen aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanalgen, sonstiger ungenutzter Abwärme oder einer Kombination daraus stammen.

Zielgruppe

Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam "Raus aus Öl und Gas für Betriebe"

T +43 1 /31 6 31-DW 714 | E heizung(at)kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Link zu den Förderdetails

Mit dem „Raus aus Öl und Gas“-Bonus wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) durch eine klimafreundliche Technologie (Holzheizung, Wärmepumpe, hocheffiziente und klimafreundliche Nah-/Fernwärme) mit überwiegend betrieblicher Nutzung gefördert. Wird eine der oben genannten umweltfreundlichen Technologien im Rahmen eines Neubaus bzw. als Ersatz für eine nicht-fossile Altanlage verwendet, kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden. Hier gelten unterschiedliche Förderungssätze.

Fördergegenstand

Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert.

Darunter sind zu verstehen:

  • Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
  • Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
  • Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung 

Zielgruppe

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam "Raus aus Öl und Gas für Betriebe"

T +43 1 /31 6 31-DW 714 | E heizung(at)kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Link zu den Förderdetails

Kesselanlagen und Mikronetze zur zentralen Wärmeerzeugung

 

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
  • Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
  • Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage 

Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für Holzheizungen zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung ≥ 100kW bzw. Mikronetz

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-714 / 719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert werden Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kälteversorgung, die eine Kombination von
besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten.

Fördergegenstand

Gefördert wird die Maßnahmenkombination von effizienten Wärme- und Kältebereitstellungs- und -verteilsystemen in Form einer Energiezentrale zur Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme/Prozesskälte, wobei mindestens drei der folgenden fünf Komponenten enthalten sein müssen:

  • Errichtung einer erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlage oder einer klimafreundlichen Kältebereitstellungsanlage (Wärmepumpe, Biomassekessel, Anschluss an Fernwärme, klimafreundliche Kälteanlagen, Abwärmenutzung, Solarthermie).
  • Errichtung einer Wärmerückgewinnung oder eines Free-Cooling-Systems.
  • Errichtung oder Erweiterung von innerbetrieblichen primären Verteilnetzen.
  • Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung (z.B. Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden, übergeordnete Mess-, Steuer- und Regelungstechnik über Stand der Technik, optimierte Speichersysteme inkl. Speicher- und Lastmanagement, Anergienetz, 3- oder 4-Leiter-Netz).
  • Maßnahmen zur Sektorkopplung (z.B. Einbindung von eigenen Photovoltaikanlagen zum Betrieb von Wärme- oder Kälteerzeugern, Bereitstellung von Anlagen für den Regelenergiemarkt).

Zielgruppe

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen 

T +43 1 /31 6 31-DW 723 | E umwelt(at)kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert werden Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme-und Kälteversorgung, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Energiezentralen als innovative Kombination von Maßnahmen zur innerbetrieblichen Bereitstellung von Wärme-und Kälte, sowie die Errichtung von primären Verteilsystemen für Wärme und Kälte zur innerbetrieblichen Raumheizung und für Prozesse.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Innerbetriebliche Energiezentralen

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert werden Kesselanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 100 kW, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Bio-
masse oder Stückholz betrieben werden mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Die Förderung umfasst Investitionen
für Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
  • Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
  • Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage 

Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.

Zielgruppe

Fördermittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung ≥100kW bzw. Mikronetz

T +43 1 /31 6 31-DW 719 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert wird die Neuerrichtung von Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter.

Fördergegenstand

  • die Errichtung von Heizzentralen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von hocheffizienter Abwärme (Wärmepumpe, Biomassekessel / Biomasse-KWK, Solarthermie, industrielle Abwärme, Geothermie) und
  • die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter.

Die Heizzentrale oder das Verteilnetz muss zumindest eines der folgenden Innovationskriterien erfüllen:

  • Innovative Ansätze zur Realisierung niedriger Systemtemperaturen oder zur Nutzung von Umgebungswärme (z.B. Anergienetz, niedrige Systemtemperaturen, Mehrleiternetz)
  • Anwendung von über den Stand der Technik hinausgehenden Lösungen zur Kombination und Optimierung mehrerer erneuerbarer Wärmeerzeuger (z.B. Niedertemperatur-Abwärme, Umgebungswärme)
  • Intelligente Vernetzung von Erzeugern und Verbrauchern (übergeordnetes MSRT-System, Lastmanagement, Speichersysteme)
  • Realisierung von Aspekten zur Sektorkopplung (z.B. Bereitstellung von Anlagen für den Regelenergiemarkt)

Zielgruppe

Förderungsmittel für Innovative Nahwärmenetze auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Energiesparen

T +43 1 /31 6 31-DW 714 | E energiesparen(at)kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Link zu den Förderdetails

„OÖ Clean Energy Program“ Forcierung von Kühl- und Klimatisierungssystemen, die keinen oder sehr wenig Energieaufwand benötigen.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden wie

  • Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbarenEnergieträgern oder aus industrieller Abwärme bzw. Fernwärme
  • Free Cooling-Systeme (z. B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser).

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom 26. Juni 2014, S. 1) sowie
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Fördergegenstand

Gefördert werden Maßnahmen zur Umstellung auf LED-Systeme bei Straßen- und Außenbeleuchtung, bei Flutlicht-
anlagen im Außenbereich sowie Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlusswert. Einreichen können alle öster-
reichischen Gemeinden. Die Förderung beträgt bis zu 18 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.

  • Beleuchtungsoptimierungen von Straßen- und Außenbeleuchtungsanlagen
  • Beleuchtungsoptimierungen von Sportstätten (Flutlichtanlagen) im Außenbereich
  • Beleuchtungsoptimierungen von Innenbeleuchtungsanlagen ab 20 kW Anschlussleistung

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • LED-Leuchten
  • Steuerungselektronik
  • Montageleistungen

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt. Informationen zu Förderungen von LED Umrüstungen im Innenbereich < 20 kW Anschlusswert finden Sie unter: www.umweltfoerderung.at/led

Zielgruppe

Östereichische Gemeinden

Förderstelle

KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH

Serviceteam LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung,
Sportstätten und Innenbeleuchtung ab 20 kW
T: 01/31 6 31-723
F: 01/31 6 31-104 
umwelt(at)kommunalkredit.at 

 

Die Stadt Wien fördert Initiativen zur Reduktion des Energieverbrauchs privater Mobilität durch Schaffung neuer Sharing-Angebote in größeren Wohnanlagen, im Neubau und insbesondere auch im Bestand.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Sharing-Angebote, die mindestens ein Elektroauto beinhalten. Darüber hinaus werden aber auch zusätzliche Sharing-Angebote wie 2-rädrige Fahrzeuge (Fahrräder, elektrische Fahrräder, elektrische Roller und Mopeds, Lastenfahrräder, elektrische Lastenfahrräder, Elektrolastenanhänger) gefördert.

  • Immaterielle Leistungen:
    • Detailplanung und Vorbereitung des Projekts, inklusive Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner zur Feststellung des spezifischen Bedarfs
    • Bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Bewerbung des Projekts in der Wohnanlage
    • Aufbau des Monitorings und die regelmäßige Datenerfassung und -auswertung
    • Betreuung des Angebots während des Testbetriebs
    • Ausarbeitung eines nachhaltigen Betriebsmodells ("nach Förderung")
    • Evaluierung der erzielten Wirkungen
  • Materielle Leistungen:
    • Allfällig erforderliche Bauarbeiten zur Errichtung des neuen Sharing-Angebots
    • E-Ladeinfrastruktur mit Ausnahme der Wallbox (beispielsweise Stemmarbeiten oder Verlegung elektrischer Leitungen)
    • Anschaffung beziehungsweise das Leasing von Fahrzeugen aller Art, sofern dafür keine Bundesmittel in Anspruch genommen werden können
    • Sharing-Hardware samt Einbau
    • Anschaffung beziehungsweise Verwendung einer Buchungsplattform
    • Anmietung von Parkflächen

 

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind juristische Personen, alleine oder als Konsortium. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.

Förderstelle

Energy Center, UIV UIV Urban Innovatiion Vienna GmbH DIin Viktoria Forstinger, BA

Operngasse 17-21
1040 Wien
Telefon: +43 1 4000-84288
Email: foerderung@urbaninnovation.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert werden Biomasse-Nahwärmeanlagen (Kessel, Netz), die Neuerrichtung und Erweiterung von Wärmeverteilnetzen, die Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeversorgungen, die Optimierung von Nahwärmeanlagen (Primärseite), die hydraulische Optimierung von AbnehmerInnen (Sekundärseite), Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen sowie Geothermieanlagen in Gebieten, die nicht durch ein bestehendes Nahwärmenetz auf Basis von Abwärme, Geothermie oder Biomasse versorgt werden können. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

 

Fördergegenstand

 Gefördert werden:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen
  • Geothermische Nahwärmeanlagen 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Optimierung von Nahwärmeanlagen
Gefördert werden primär- und sekundärseitige Maßnahmen zur Optimierung von Nahwärmeanlagen, mit dem Ziel einer Reduktion des Brennstoffeinsatzes. Investitionen in Brennstofflager sind aus dieser Förderung ausgenommen.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt

 

Zielgruppe

Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Nahwärmeversorgung

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: 01/31631-719
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Biomasse-Nahwärmeanlagen, Wärmeverteilnetze, Geothermie-Anlagen, etc.

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme (Bitte beachten Sie: Die Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme kann hier beantragt werden)
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Geothermische Nahwärmeanlagen 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Zielgruppe

Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Nahwärmeversorgung

T +43 1 /31 6 31-DW 719 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Link zu den Förderdetails

Ökomanagement NÖ ist eine Initiative des Landes NÖ mit dem Ziel ökonomisch verträglichen Klima- und Umweltschutz in Betrieben, Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen und nicht gewinnorientierten Organisationen (z.B. Vereinen) zu stärken.

 

Fördergegenstand

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft zur Umsetzung von messbaren Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz, welche über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
Organisationen, die umwelt- und klimarelevante Maßnahmen umgesetzt haben, werden als Ökomanagement NÖ Pionier, Profi oder Champion ausgezeichnet.

 

Zielgruppe

Betrieben, Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen und nicht gewinnorientierten Organisationen (z.B. Vereinen).

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft

Landhausplatz 1, Haus 17
3109 St. Pölten
Telefon: 02742 / 9005 - 14226
Email: post.ru3@noel.gv.at

Link zu den Förderdetails

Ziel der Förderung ist es, Projekte zu unterstützen, die im Sinne des NÖ Klima- und Energieprogramms die drei Säulen der Nachhaltigkeit mit Globalen Aspekten verbindet. Dies soll vorrangig durch ein geändertes Bewusstsein der Niederösterreichischen Bevölkerung und daraus resultierende Verhaltensänderungen erzielt werden. Besonderes Augenmerk wird auf Bewusstseinsbildung und auf Projekte mit auf Nachhaltigkeit ausgerichtetem Inhalt gelegt, die die Ziele der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (EZA) unterstützen. Dies gilt ebenso für Projekte außerhalb der EU, die einen Niederösterreichischen Partner vorweisen. Förderungsfähige Vorhaben: Förderbar sind Vorhaben aus folgenden Themenbereichen der Globalen Aspekte im Klimaschutz:

  • Nachhaltiger Lebensstil
  • Ressourcen- und Naturraumschonung
  • Globale Verantwortung, fairer Handel
  • Einsatz klimaschonender Technologien
  • Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel

 

Fördergegenstand

Ziel der Förderung ist es, Projekte zu unterstützen, die im Sinne des NÖ Klima- und Energieprogramms 2020 zu sehen sind. Projekte, die die drei Säulen der Nachhaltigkeit - Ökologie, Soziales und Wirtschaft - mit Globalen Aspekten verbinden.

Schlussendlich sollen Verhaltensänderungen in der Niederösterreichischen Bevölkerung spürbar werden. Deshalb wird besonderes Augenmerk auf Bewusstseinsbildungsprojekte gelegt. Projekte, die die Nachhaltigkeit zum Inhalt haben und dabei die Ziele der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit  unterstützen, können gefördert werden.

 

Zielgruppe

  • Gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit, Klimaschutz bzw. Bildung für Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, die einen Sitz in Niederösterreich haben, oder deren Projekt in Niederösterreich wirkt. 
  • Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen (gemeinnützliche Vereine, Schulen u.a.) im Sinne des Förderzieles, die ihren Sitz in Niederösterreich haben.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft

Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
Telefon: 02742/9005-14226
Email: post.ru3@noel.gv.at

Link zu den Förderdetails

Förderung von Radverkehrsanlagen in Niederösterreich, welche die Gemeinden in Niederösterreich bei der Errichtung von Radverkehrsanlagen unterstützt.

 

Fördergegenstand

Fördergegenstand Förderschiene A
Gefördert werden Kosten für die Planung und Errichtung von Radschnellwegen bzw. von Maßnahmen des Rad-Basisnetzes sowie Kosten für (Um-)Baumaßnahmen an bereits bestehenden Radverkehrsanlagen, sofern die erstmalige Herstellung der RVS-Konformität sowie die verkehrssichere Befahrbarkeit erzielt wird. 
Geförderte Maßnahmen sind sowohl Radverkehrsanlagen (z.B.: kombinierte Geh- und Radwege, Radwege) als auch Kunstbauten im Zuge von Radwegverbindungen (z.B.: Brücken, Unterführungen).

Fördergegenstand Förderschiene B
Gefördert werden die Kosten für die Planung und Errichtung von Maßnahmen sowie die Kosten für die Ausarbeitung von Maßnahmenkonzepten für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in den Gemeinden der ländlichen Erschließungsregion. 
Geförderte Maßnahmen sind sowohl Radverkehrsanlagen (z.B.: kombinierte Geh- und Radwege, Radwege) als auch Kunstbauten im Zuge von Radwegverbindungen (z.B.: Brücken, Unterführungen).

 

Zielgruppe

Die Förderungen können von einer oder mehreren NÖ Gemeinden (Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft) beantragt werden.

 

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Landesstraßenplanung ST3

Landhausplatz 1, Haus 17
3109 St. Pölten
Telefon: (0)2742/9005-60320
Email: post.st3@noel.gv.at

Link zu den Förderdetails

Im Rahmen des neuen Förderungsbereiches „Raus aus Öl und Gas“ – erneuerbare Prozessenergie für Betriebe soll ein Anreiz für Betriebe geschaffen werden, bestehende fossile Produktionsanlagen oder -prozesse auf erneuerbare Energieträger umzurüsten.

Die Förderung beträgt 45 % der Investitionsmehrkosten und kann für Klein- und Kleinstunternehmen um 20 %, sowie für mittlere Unternehmen um 10 % erhöht werden. Die Anwendung dieser Zuschläge ist für Förderungsanträge, die bis zum 30.09.2023 einlangen, möglich.

Zur Förderungsaktion Raus aus Öl und Gas – erneuerbare Prozessenergie für Betriebe.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104, Serviceteam “Raus aus Öl und Gas“ - erneuerbare Prozessenergie für Betriebe: DW 723
umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Gefördert wird die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100m2 Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Die Solarkollektoren müssen dabei über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen.

Fördergegenstand

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Neue Solaranlage inklusive Verrohrung
  • Pumpengruppe, Wärmespeicher, Luftkollektoren

Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

Zielgruppe

Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen mittels thermischer Solaranlagen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Energiesparen

T +43 1 /31 6 31-DW 714 | E energiesparen(at)kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche und Solaranlagen zum Antrieb von Kühlanlagen zur
Versorgung von Betriebsgebäuden mit Wärme oder Kälte mit überwiegend betrieblicher Nutzung.

Fördergegenstand

Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche für

  • Warmwasserbereitung
  • Raumheizung
  • Prozesswärme

und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen.

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Solaranlage
  • Luftkollektoren
  • Wärmespeicher
  • Verrohrung
  • Verteilernetz 

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

Zielgruppe

Förderungsmittel für thermische Solaranlagen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Solaranlage ab 100m2

T +43 1 /31 6 31-DW 723 | E umwelt@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Link zu den Förderdetails

 „OÖ Clean Energy Program“ Gemeinden können Vorbildfunktionen für Energieeffizienz und Klimaschutz, zum Beispiel durch direkte Maßnahmen bei ihren eigenen Gebäuden, übernehmen und dadurch das direkte Handeln lokaler Akteure beeinflussen. In vielen Fällen ist die Gemeinde Initiator und Multiplikator, um bestehende Hemmnisse in der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in anderen Sektoren zu reduzieren und abzubauen. Auf Basis dieser Zielsetzung sollen thermische Solaranlagen für Gemeinden forciert werden.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung thermischer Solaranlagen zur

  • ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
  • kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
  • Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
  • solaren Trocknung
  • solaren Kälteerzeugung
  • Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

„OÖ Clean Energy Program“ Mit der Förderung sollen der Absatz von innovativen Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien (Thermische Solaranlagen) im Wärmemarkt gestärkt werden und dadurch sowohl

  • zur Reduktion der CO2-Emissionen, aber auch
  • zur Senkung der Kosten und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien beitragen

 

Fördergegenstand

thermische Solaranlagen größer/glich 100 m² zur

  • ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
  • kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • solaren Trocknung
  • solaren Kälteerzeugung
  • Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.


Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

„OÖ Clean Energy Program“ Mit der Förderung sollen der Absatz von innovativen Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien (Thermische Solaranlagen) im Wärmemarkt gestärkt werden und dadurch sowohl

  • zur Reduktion der CO2-Emissionen, aber auch
  • zur Senkung der Kosten und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien beitragen

 

Fördergegenstand

thermische Solaranlagen bis 100 m2 zur

  • ausschließlichen Warmwasseraufbereitung
  • kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
  • Bereitstellung von Prozesswärme ab 20 m² Bruttokollektorfläche
  • solaren Trocknung
  • solaren Kälteerzeugung
  • Wärme- und Kälteerzeugung für die Einspeisung in ein Wärme- und/oder Kältenetz

Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert werden Maßnahmen in Übereinstimmung mit § 4 der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland, die nicht einem anderen definierten Förderungsbereich zugeordnet werden können und signifikante Umwelteffekte aufweisen. Dazu zählen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichem Lärm, zur Reduktion klimarelevanter Gase oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung von fortschrittlichen Verfahren oder Systemkomponenten zur Vermeidung oder Verminderung von diversen Umweltbelastungen.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen die in §4 der Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind.

  • Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen
  • Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase
  • Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen
  • Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen

 

Zielgruppe

alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Organisationene

 

Förderstelle

Kommunalcredit Public Consulting GmbH

Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: + 43 (0) 1/31 6 31-723
Email: umwelt@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Diese Förderung dient der Reduktion besonders gesundheitsschädlicher Feinstpartikel aus Abgasen von konventionellen Verbrennungsmotoren sowie der Reduktion der CO2-Emissionen im Grazer Stadtgebiet.

 

Fördergegenstand

Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt für, überwiegend auf ihrem Stadtgebiet unternehmerisch tätigen Taxiunternehmen, Mietwagen im Taxibetrieb, ErbringerInnen von gewissen Diensten und gewerblichen Carsharing-Anbietern beim Ankauf von Elektro-, "plug-in-hybrid-elektrischen"- Autos, E-Roller und E-Mopeds, Vollhybrid- oder Gasautos eine Förderung für Neufahrzeuge.

 

Zielgruppe

Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt für, überwiegend auf ihrem Stadtgebiet unternehmerisch tätigen Taxiunternehmen, Mietwagen im Taxibetrieb, ErbringerInnen von gewissen Diensten und gewerblichen Carsharing-Anbietern beim Ankauf von Elektro-, "plug-in-hybrid-elektrischen"- Autos, E-Roller und E-Mopeds, Vollhybrid- oder Gasautos eine Förderung für Neufahrzeuge Das sind all jene (physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften), welche berechtigt sind, nach den Bestimmungen dieser Förderrichtlinie einen Förderantrag zu stellen. AntragstellerIn und FörderwerberIn sind entweder identisch, oder der/die legitimierte AntragstellerIn ist im Besitz einer entsprechenden Berechtigung (z. B. Vollmacht, Beschluss der EigentümerInnengemeinschaft, etc.).

 

Förderstelle

Stadt Graz A 23 - Umweltamt

Schmiedgasse 26
8011 raz Graz
Telefon: +43 316 872-4302
Email: umweltamt@stadt.graz.at

Link zu den Förderdetails

 „OÖ Clean Energy Program“ Gemeinden können Vorbildfunktionen für Energieeffizienz und Klimaschutz, zum Beispiel durch direkte Maßnahmen bei ihren eigenen Gebäuden, übernehmen und dadurch das direkte Handeln lokaler Akteure beeinflussen. In vielen Fällen ist die Gemeinde Initiator und Multiplikator, um bestehende Hemmnisse in der Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in anderen Sektoren zu reduzieren und abzubauen. Auf Basis dieser Zielsetzung soll der Umstieg und Einbau von biogenen Wärmepumpen für Gemeinden forciert werden.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung effizienter Wärmepumpen zur Heizwärme-und Warmwasserversorgung.

Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!

Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt der Oö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail: sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Gemeinden

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

 „OÖ Clean Energy Program“ Leistungsstarke und effiziente Wärmepumpen sind im Gegensatz zu Wärmepumpen für die Beheizung von Wohngebäuden wenig etabliert und werden kaum eingesetzt. Gegenüber dem Wohnbereich ist die Marktdurchdringung in Industrie und Gewerbe noch geringer. Mit der Förderung soll der Absatz dieser Technologie forciert und intensiviert werden.

 

Fördergegenstand

  • effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung größer/gleich 100 kW

Hinweis: Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt!

Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Hinweis: Von der Förderung ausgeschlossen sind: • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO; ABl. EU L 187 vom26. Juni 2014, S. 1) sowie • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

 „OÖ Clean Energy Program“ Wärmepumpen sind für die Beheizung von Wohngebäuden bereits etabliert und werden großflächig eingesetzt. Wärmepumpen lassen sich aber auch in Industrie und Gewerbe installieren und anwenden. Gegenüber dem Wohnbereich ist die Marktdurchdringung in diesem Bereich noch geringer.

 

Fördergegenstand

  • effiziente Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung kleiner 100 kW

Hinweis:Luftwärmepumpen werden ausschließlich aus Bundesfördermittel unterstützt! Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt werden können.

Hinweis: Maßnahmen im Sportbereich können bei der Landessportdirektion beim Amt derOö. Landesregierung eingereicht werden (Tel.: +43 732 65 30 00-111; E-Mail:sport.post@ooe.gv.at).

 

Zielgruppe

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Unternehmen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.

 

Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-145 01
Email: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert werden Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung bei Kälte-und Lüftungsanlagen sowie Umluftsysteme.

 

Fördergegenstand

Gefördert werden Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen mit einer Wärmetauscher- Leistung bis zu 100 kW und Umluftsysteme bis zu einem Volumenstrom von 50.000 m³/h.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmetauscher
  • Pufferspeicher
  • Steuerungselektronik
  • Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
  • Absauganlage (Zentraleinheit)
  • Luftrückführung
  • Luftfilter (nur bei Umluftsystemen)
  • Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile 

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zielgruppe

Förderungsmittel zum Energiesparen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

 

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Serviceteam Energiesparen

Türkenstraße 9
1090 Wien
Telefon: 01/31 6 31-714
Email: energiesparen@kommunalkredit.at

Link zu den Förderdetails

Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern bzw. Photovoltaikanlagen die als
Verschattungseinrichtungen für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung genutzt werden. Die
Photovoltaikanlagen müssen im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr
aufweisen.

Fördergegenstand

  • Aufdach-Anlagen auf Gründächern
  • Aufdach-Anlagen als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung

mit mindestens 900 Volllaststunden pro Jahr.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Module 
  • Notwendige Unterkonstruktion (Aufständerung für Gründach gemäß ÖNORM L 1131)
  • Verrohrung, Armaturen
  • Messeinrichtungen
  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.

Zielgruppe

Förderungsmittel für die Landesförderung Wien werden natürliche und juristische Personen, die in Wien Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern bzw. als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung errichten, bereitgestellt.

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-DW 730 | E pv@kommunalkredit.at

www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at

Link zu den Förderdetails: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-wien-gruendaecher/unterkategorie-photovoltaik