Übergangsbestimmungen
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
fördert die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in der Übergangsphase zum neuen Fördersystem des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes. Beachten Sie bitte, dass die Übergangsbestimmungen die Beauftragungen im Zeitraum von 22. Dezember 2020 bis 20. April 2022 betreffen.