EU-Notfallverordnung (EU) 2022/1369 in Kraft
Um sich auf einen möglichen Stopp russischer Erdgaslieferungen vorzubereiten, hat die Europäische Union eine Gasnotfallverordnung ausgearbeitet. Diese ist am 9. August 2022 in Kraft getreten.
Die Verordnung sieht vor, dass alle EU-Länder ihren Gasverbrauch von 1. August 2022 bis 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken, verglichen mit dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Insgesamt müssen nach Zahlen der EU-Kommission 45 Milliarden Kubikmeter Gas gespart werden, um dieses Ziel zu erreichen.
Wie die 27 EU-Länder ihre Gasnachfrage senken, bleibt ihnen überlassen. Einzelne Staaten sowie „kritische Wirtschaftszweige“ sind zudem von den Einsparungszielen ausgenommen. Bei der Auswahl von Maßnahmen zur Reduzierung des Gasverbrauchs haben sich die Mitgliedsstaaten darauf verständigt, Maßnahmen zu priorisieren, die geschützte Kunden wie Haushalte und wesentliche soziale Dienstleistungen nicht beeinträchtigen. Die Reduktionen sollen vorwiegend durch Einsparungen in den Wirtschafts- und Industriebereichen erreicht werden.
Sollten die EU-Länder nicht genug sparen und es zu weitreichenden Versorgungsengpässen kommen, kann die EU als nächsten Schritt einen Alarm auslösen, der die Einsparziele verbindlich macht. Dafür ist jedoch die Zustimmung von mindestens 15 EU-Ländern nötig, die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen. Die Notfallverordnung gilt zunächst für ein Jahr.