Notfallplan Gas der Republik Österreich

Um bestmöglich auf Störungen der Gasversorgung vorbereitet zu sein und um im Notfall schnell reagieren zu können, sind solide Entscheidungsgrundlagen essentiell. Eine solche bildet neben den gesetzlichen Vorgaben des Energielenkungsgesetzes der Gas-Notfallplan, der in Entsprechung der Verordnung (EU) 2017/1938 „Gas SOS Verordnung“ (→ EUR-Lex) von der Stabsstelle Krisenmanagement und Energielenkung in Kooperation mit E-Control und dem Markt- und Verteilergebietsmanager erstellt wird. Er bildet die Aufgaben und Zuständigkeiten der Marktteilnehmer und Behörden und deren nationale und internationale Zusammenarbeit im Krisenfall ab. Aufgrund der aktuellen Energiekrise wurde der Gas-Notfallplan aktualisiert und am 31. Oktober 2022 der Europäischen Kommission übermittelt.