220 kV-Leitung Hessenberg – Ternitz Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Bewilligungsverfahren gemäß Starkstromwegegesetz 1968 (StWG); Austrian Power Grid AG (APG); Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen; Ermittlungsverfahren
Die Austrian Power Grid AG (APG) ist Eigentümerin und Betreiberin des überregionalen Übertragungsnetzes mit den Spannungsebenen 110, 220 und 380 Kilovolt (kV) in der Regelzone APG und für die Betriebsführung, Instandhaltung, Planung und den Ausbau des Netzes zuständig.
Die APG plant die Optimierung der 220 kV-Freileitung Umspannwerk (UW) Hessenberg – UW Ternitz im Abschnitt UW Hessenberg bis Mast 225-M0012/VHE-M0011, sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen im UW Hessenberg. Das Vorhaben soll eine zusätzliche Anspeisung des Werks der voestalpine Stahl Donawitz GmbH in Donawitz (Leoben) durch eine neue Leitungsverbindung, die vom UW Hessenberg ihren Ausgang nimmt und in ein neues UW Leoben einbindet, ermöglichen.
Weiters soll das Vorhaben die Netzinfrastruktur im Bereich Hessenberg/Leoben im Sinne eines Gesamtkonzeptes, das die Erfordernisse des Übertragungsnetzes der APG, des Verteilernetzes der Energienetze Steiermark GmbH und die regionale Entwicklung (Wirtschaftsstandort, Ausbau erneuerbarer Energieträger, Klimaschutz und Energiewende) im Raum Leoben berücksichtigt, verstärken.
Es sollen zwei Systeme auf der zweisystemigen 220 kV-Starkstromfreileitung UW Hessenberg - UW Ternitz bis zum Mast 225-M0012/VHE-M0011, mitgeführt werden. Dies bedingt neben einem Umbau bzw. einer Erweiterung des UW Hessenberg eine partiell neue Trassenführung der 220 kV-Bestandsleitung bis zu diesem Mast.
Im Wesentlichen umfassen die Änderung der 220 kV-Leitung Hessenberg – Ternitz und die Vorbereitung für eine zweisystemige 220 kV-Mitführung im Bereich UW Hessenberg bis Mast 225-M0012/VHE-M0011 sowie die zugehörigen Maßnahmen im UW Hessenberg folgende Maßnahmen:
220 kV-Leitung Hessenberg – Ternitz:
- Umbau der bestehenden 220 kV-Leitung Hessenberg – Ternitz im Abschnitt UW Hessenberg – Mast 225-M0012/VHE-M0011 von einer zweisystemigen Leitung zu einer viersystemigen Leitung.
- Trassenidente Umsetzung zwischen Mast VHE-M0004 und Mast 225-M0009/VHE-M0008, auf einer Länge von 1.366 m, vier neue Maste ersetzen die bestehenden fünf.
- Trassenänderung/Ausschwenkung im Bereich UW Hessenberg bis Mast VHE-M0004 zur lagerichtigen Einbindung an zwei neue 220 kV-Schaltfelder (Trassenbündelung mit bestehenden 110 kV-Leitungen und Abrücken von Wohnobjekten). Die neue Trassenführung umfasst auf einer Länge von 742 m vier Maste, demontiert werden ebensvier Maste auf einer Trassenlänge von 980 m.
- Trassenänderung/Ausschwenkung im Bereich Mast 225-M0009/VHE-M0008 bis Mast 225-M0012/VHE-M0011 (technische Optimierung der Leitungsführung und zur Verbesserung von Umweltaspekten). Die neue Trassenführung umfasst auf einer Länge von 1.266 m drei Maste, demontiert werden ebensdrei Maste auf einer Trassenlänge von 1.318 m.
- Ab Mast 225-M0012/VHE-M0011 zweigen zwei der vier Systeme auf eine 3.316 m lange neu zu errichtende 220 kV-Leitung zum neu zu errichtenden UW Leoben ab.
- Die zwei bestehenden Systeme 225A7226A verlaufen unverändert auf der bestehenden 220 kV-Leitung UW Hessenberg – UW Ternitz weiter.
Erweiterung und Änderung der 220 kV-Anlage des UW Hessenberg:
- Neuerrichtung einer 220 kV-Schaltanlage im Anschluss an die bestehende Schaltanlage als Freiluftanlage
- Errichtung von vier 220 kV-Schaltfeldern und entsprechende Erweiterung der bestehenden Sammel- und Hilfsschienen.
- Neuerrichtung zwei neuer 220 kV-Schaltfelder
- Außerbetriebnahme der bisherigen 220 kV-Schaltfelder System 225A/226A (Ternitz) und Konservierung als Reserveabzweige
- Einbindung der neu errichteten 220 kV-Leitungen in das UW Leoben nach Fertigstellung der 220 kV-Leitungen System 289/290 (Leoben)
- Errichtung einer 220 kV Blindleistungskompensation DR1
- Die gegenständliche elektrische Leitungsanlage erstreckt sich auf die Bundesländer Steiermark und Niederösterreich. Das gegenständliche Vorhaben betrifft allerdings lediglich das Gemeindegebiet von St. Peter-Freienstein im Bezirk Leoben in der Steiermark.
Die gegenständliche elektrische Leitungsanlage erstreckt sich auf die Bundesländer Steiermark und Niederösterreich. Das gegenständliche Vorhaben betrifft allerdings lediglich das Gemeindegebiet von St. Peter-Freienstein im Bezirk Leoben in der Steiermark.
Mit Schreiben vom 30. Juni 2022 hat die APG um Durchführung des starkstromwegerechtlichen Baubewilligungsverfahrens gemäß §§ 6, 7 Starkstromwegegesetz 1968, BGBl. Nr. 70/1968, sowie des elektrizitätsrechtlichen Bewilligungsverfahrens nach den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes 1992, BGBl. Nr. 106/1993, angesucht und der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die erforderlichen Einreichunterlagen übermittelt.
Die Zuständigkeit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Durchführung des starkstromwegerechtlichen Verfahrens ergibt sich gemäß § 1 Absatz 1 StWG iVm § 24 daraus, dass sich die betroffenen elektrischen Leitungsanlagen für Starkstrom auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken.
Gemäß § 7 Absatz 1 StWG ist durch Auflagen eine Abstimmung des Projekts mit bereits vorhandenen oder bewilligten anderen Energieversorgungseinrichtungen und mit den Erfordernissen der Landeskultur, des Forstwesens, des Wasserrechtes, der Raumplanung, der Wasserwirtschaft, der Wildbach- und Lawinenverbauung, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes, der Bodenkultur, des öffentlichen Verkehrs sowie der Landesverteidigung herbeizuführen. Zur Wahrung dieser Interessen sind die dazu berufenen Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Maßgabe ihrer möglichen Betroffenheit zu hören. Andere für das Projekt erforderliche verwaltungsrechtliche Bewilligungen bleiben unberührt.
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ordnet über die Anträge der Austrian Power Grid AG (APG) gemäß §§ 6 und 7 Starkstromwegegesetz 1968, BGBl. Nr. 70/1968, nach den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes 1992, BGBl. Nr. 106/1993, sowie im Zusammenhalt mit den Bestimmungen der §§ 40 ff AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991, sämtliche idgF, die Durchführung des Ermittlungsverfahrens an.
Hinweis
Die örtliche mündliche Verhandlung wird wie folgt anberaumt:
Mittwoch, 28. September 2022, 10.30 Uhr,
Kongresszentrum Leoben, Erzherzog Johann-Saal, Hauptplatz 1, 8700 Leoben.
Die Amtsabordnung findet sich zum genannten Zeitpunkt im Kongresszentrum Leoben ein. In die Einreichunterlagen kann bis zur mündlichen Verhandlung im Gemeindeamt von St. Peter-Freienstein Einsicht genommen werden.
Sie werden eingeladen, soweit Ihre Interessen berührt sind, an der Verhandlung teilzunehmen.
Sie können persönlich zur Verhandlung kommen oder sich vertreten lassen. Wenn Sie sich vertreten lassen, dann muss Ihr Vertreter mit der Sachlage vertraut und mit einer schriftlichen Vollmacht zur Abgabe bindender Erklärungen ausgestattet sein. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten und muss ordnungsgemäß vergebührt sein. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn
- Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt oder Notar, vertreten lassen,
- Sie sich durch Familienmitglieder (beziehungsweise Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
- Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
Falls Sie an der Verhandlung teilnehmen, bringen Sie bitte diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt.
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991, idgF, verliert eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, ihre Stellung als Partei dann, soweit sie nicht spätestens bei der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn Sie keine Einwendungen erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht unbedingt erforderlich.
Kundmachung einer mündlichen Verhandlung, 5. September 2022 (PDF, 829 KB)