220 kV-Leitungsabschnitt UW Weißenbach – Einbindepunkt Wagrain (Generalerneuerung) als Änderung der bestehenden 220 kV-Starkstromfreileitung UW Weißenbach – Netzknoten Tauern

Kundmachung, Auflage der Antragsunterlagen, des elektrotechnischen Gutachtens und der Verhandlungsschrift

Die Austrian Power Grid AG, vertreten durch ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, beabsichtigt die Generalerneuerung des 220 kV-Leitungsabschnitts UW Weißenbach – Einbindepunkt Wagrain als Änderung der bestehenden 220 kV-Starkstromfreileitung UW Weißenbach – Netzknoten Tauern. Gemäß § 24 des Bundesgesetzes vom 6.2.1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken (Starkstromwegegesetz 1968 – StWG), BGBl. I Nr. 70/1968, idgF, ist die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für die starkstromwegerechtliche Bewilligung zuständig. Die Austrian Power Grid AG richtete daher an die Bundesministerin mit Schriftsatz vom 21.12.2021 einen Antrag auf Erteilung der Bau- und Betriebsbewilligung gemäß dem StWG für dieses Vorhaben.

Der Antrag der Austrian Power Grid AG wird gemäß §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, idgF, mittels Edikt kundgemacht (in den Salzburger Nachrichten, Kronen Zeitung Salzburg, Kronen Zeitung Steiermark und Kleine Zeitung Steiermark, jeweils am 23. Mai 2022, sowie im Amtsblatt zur Wiener Die Antragsunterlagen werden Ihnen direkt durch die Austrian Power Grid AG übermittelt.

Auflage einer Verhandlungsschrift gemäß § 44e Absatz 3 AVG

Die Austrian Power Grid AG, vertreten durch ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, beabsichtigt die Generalerneuerung des 220 kV-Leitungsabschnitts Einbindepunkt Wagrain – Umspannwerk (UW) Weißenbach der bestehenden 220 kV-Starkstromfreileitung Netzknoten Tauern – UW Weißenbach und hat mit Schreiben vom 21.12.2021 beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen Antrag auf Erteilung der Bau- und Betriebsbewilligung gemäß dem Bundesgesetz vom 6.2.1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken (Starkstromwegegesetz 1968 – StWG), BGBl. I Nr. 70/1968, idgF, für dieses Vorhaben gestellt.

Der Antrag der Austrian Power Grid AG wurde gemäß den Bestimmungen für Großverfahren iSd §§ 44a ff Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, idgF, mittels Edikt kundgemacht. Mit diesem Edikt wurde auch eine öffentliche mündliche Verhandlung für 12.7.2022, 9.30 Uhr, in der Kulturhalle Gröbming, Wiesackstraße 470, 8962 Gröbming, anberaumt.

Die Verhandlungsschrift vom 12.7.2022 liegt im Sinne des § 44e Absatz 3 AVG bis 12.8.2022 beim BMK und bei den betroffenen Gemeinden während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.