380 kV-Salzburgleitung  Kundmachung einer mündlichen Verhandlung zur Einräumung von Zwangsrechten

Die Austrian Power Grid AG hat beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für die „380 kV-Salzburgleitung“ die Einräumung von Zwangsrechten zu Lasten von Grundparzellen in der Katastralgemeinde KG 55508 Reitsam beantragt.

Gemäß §§ 40 ff Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, in der geltenden Fassung, gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 6.2.1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken (Starkstromwegegesetz 1968 – StWG), BGBl. Nr. 70/1968, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71/1954, wird eine mündliche Verhandlung gemäß § 3 Absatz 2 Verwaltungsrechtliches Covid-19-Begleitgesetz (Covid-19-VwBG), BGBl. I Nr. 16/2020, in der geltenden Fassung, in Form einer Videokonferenz für Mittwoch, 2. März 2022, 14.30 Uhr, anberaumt.

Die Antragsunterlagen liegen ab 14 Tage vor der mündlichen Verhandlung im

  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Referat VI/4a, Stubenring 1, 1010 Wien, und im
  • Marktgemeindeamt Werfen, Markt 24, 5450 Werfen,

jeweils während der Amtsstunden, zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

An die Parteien des Verfahrens ergehen persönliche Ladungen. Eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, verliert gemäß § 42 AVG ihre Stellung als Partei, wenn sie nicht spätestens bei der Verhandlung Einwendungen erhebt.

Kundmachung vom 2. Februar 2022 (PDF, 707 KB)

Hinweis

Wenn Sie als Partei des Verfahrens an der Videokonferenz teilnehmen wollen, geben Sie dies bis spätestens Dienstag, 1. März 2022 unter den E-Mail-Adressen Michael.Siegl@bmk.gv.at und Abt-VI-4a@bmk.gv.at bekannt. Sie erhalten in der Folge einen Zugangs-Link für die Videokonferenz.