Umspannwerk Spannberg Geschäftszahl: 2024-0.563.252

Bewilligungsverfahren gemäß Starkstromwegegesetz 1968 (StWG); Austrian Power Grid AG (APG); Umspannwerk Spannberg – Neuerrichtung, 380 kV-Leitung Seyring – Zaya, Änderung im Abschnitt von Mast Nr. 85 bis Nr. 97 zur Errichtung der Leitungszuspannung; Ermittlungsverfahren.

Die Austrian Power Grid AG (APG) ist Österreichs Übertragungsnetzbetreiberin und als Eigentümerin und Betreiberin des überregionalen Hochspannungsnetzes mit den Spannungsebenen 110, 220 und 380 Kilovolt (kV) in der Regelzone APG für die Betriebsführung, Instandhaltung, Planung und den Netzausbau zuständig.

Die APG AG plant die Errichtung einer neuen 380/110 kV-Netzabstützung Umspannwerk (UW) Spannberg als Übergabestelle zum Übertragungsnetz der APG für die Einspeisung der im 110 kV-Netz der Netz Niederösterreich GmbH zu erwartenden massiven Mengen aus Windkraft und Photovoltaik im Weinviertel, sowie eine mit dem Neubau des UW Spannberg im Zusammenhang stehende Änderung der 380 kV-Leitung Seyring – Zaya, Teilstück Spannberg – Zaya, im Abschnitt von Mast Nr. 85 bis Mast Nr. 97, zur Errichtung der Leitungszuspannung auf die neu zu errichtenden Anlagenportale des Umspannwerks.

Die geplanten Arbeiten der APG umfassen im Wesentlichen Folgendes:

  1. Errichtung einer 380/110 kV-Umspannwerksanlage als Freiluftschaltanlage (AIS), welche im Endausbau 380 kV-seitig über 3 Sammelschienen und eine Hilfsschiene verfügen soll.
  2. Umbau der 380 kV-Leitung Seyring – Zaya, Teilstück Spannberg – Zaya, Änderung im Bereich von Mast Nr. 85 bis Mast Nr. 97 zur Errichtung der Leitungszuspannung auf die neu zu errichtenden Anlagenportale des Umspannwerks Spannberg.

Die dafür notwendigen Maßnahmen im Detail sind in der Kundmachung aufgelistet:

Kundmachung vom 23. September 2024 (PDF, 392 KB)

Achtung

Die örtliche mündliche Verhandlung wird wie folgt anberaumt:

Dienstag 8. Oktober 2024, 9:30 Uhr,
Marktgemeindeamt Spannberg,
Hauptplatz 18, 2244 Spannberg

Die Amtsabordnung findet sich zum genannten Zeitpunkt im Gemeindeamt der Marktgemeinde Spannberg ein. Von dort wird im Bedarfsfall auch der vorgesehene Lokalaugenschein seinen Ausgang nehmen.

Kundmachung vom 23. September 2024 (PDF, 392 KB)

In die von der Austrian Power Grid AG übermittelten Einreichunterlagen kann bis zur mündlichen Verhandlung in den Gemeindeämtern von Spannberg und Velm-Götzendorf Einsicht genommen werden.

Sie werden eingeladen, soweit Ihre Interessen berührt sind, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen.

Sie können persönlich zur Verhandlung kommen oder sich vertreten lassen. Wenn Sie sich vertreten lassen, dann muss Ihr Vertreter mit der Sachlage vertraut und mit einer schriftlichen Vollmacht zur Abgabe bindender Erklärungen ausgestattet sein. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten und muss ordnungsgemäß vergebührt sein. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn

  • Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt oder Notar, vertreten lassen,
  • Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
  • Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
  • Falls Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen, bringen Sie bitte diese Verständigung mit oder veranlassen Sie, dass Ihr Bevollmächtigter diese mitbringt.

Gemäß § 42 Absatz 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), Bundesgesetzblatt Nr. 51/1991 in der geltenden Fassung, verliert eine Person, die rechtzeitig die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung erhalten hat, ihre Stellung als Partei dann, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.

Wenn Sie keine Einwendungen gegen die der Verhandlung zugrundeliegenden Anträge erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht unbedingt erforderlich.

Kundmachung vom 23. September 2024 (PDF, 392 KB)