Take Off Österreichisches FTI-Förderungsprogramm für Luftfahrt

Das Programm Take Off (2015–2020) im Themenkreis von Forschung, Technologie und Innovation (FTI) ist Hauptumsetzungsinstrument der Maßnahmen aus der FTI-Strategie für Luftfahrt 2020+. Zwischen 2015 und 2020 hat das BMK über Take Off mehr als 40 Millionen Euro in österreichische Luftfahrtprojekte investieren.
Seit Beginn der 2000er Jahre investierten öffentliche Hand und Industrie über kooperative Forschungsprojekte mehr als 400 Millionen Euro in die Luftfahrt. Die Austria Wirtschaftsservice aws – Förderbank des Bundes – unterstützte Unternehmen seit damals mittels Krediten, Zuschüssen und Haftungen mit mehr als einer Milliarde Euro.
Programmziele
Take Off zielt auf die Umsetzung der operativen Ziele aus der FTI-Strategie für Luftfahrt 2020+ ab.
ID | Operative Ziele | Messbare Programmziele |
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1 | Kompetenzen in Forschung, Technologie und Innovation stärken bzw. ausbauen |
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2 | Strategische Allianzen bilden bzw. vertiefen und Kooperationen stärken |
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3 | Innovationsstandort stärken. Bestehende Märkte sichern. Neue Märkte erschließen |
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4 | Ausbildung qualifizierter Fach- und Führungskräfte |
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Stakeholder
Die im Rahmen von Take Off adressierten Zielgruppen sind Organisationen in Österreich, die dem forschungsintensiven Luftfahrtsektor zuordenbar sind. Dazu zählen Akteure aus der Luftfahrtindustrie, aus Forschungseinrichtungen mit Luftfahrtbezug sowie Fluggesellschaften, Flugsicherung und Flughäfen.

Rollen der Fördergeber und Prozess
Aufgabenteilung und Prozessablauf sind zwischen den Fördergebern klar geregelt. Die Programmverantwortung übernimmt das BMK. In dieser Funktion erstellt es die Programmstrategie, entscheidet über das Budget und definiert die Inhalte des Programms und der Ausschreibungen. Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft kümmert sich um die Programmabwicklung. Es gibt zwei mögliche (Frühjahr und Herbst) Ausschreibungsfenster. In der Regel wird Take Off im Herbst ausschreiben, weil dann länderübergreifende Projekte mit Deutschland möglich sind. Die Ausschreibungen stehen vier Monate für Einreichungen offen.
Nach Einreichschluss werden die Projektanträge von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG zuerst auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Danach werden die Projektanträge von einem unabhängigen Bewertungsgremium juriert und zur Förderung empfohlen oder abgelehnt. Im Falle einer Förderungszusage übermittelt die FFG dem Konsortium ein zeitlich befristetes Förderungsanbot. Wird dieses akzeptiert, wird ein Förderungsvertrag erstellt. Bei kooperativen Projekten aus Forschung und Entwicklung muss auch ein Konsortialvertrag zwischen den Partnern und Partnerinnen unterzeichnet werden. In der Projektlaufzeit sind Zwischenberichte und Zwischenabrechnungen zu erstellen. Am Ende muss jedes Projekt einen Endbericht und eine Endabrechnung erstellen. Für Projektbewertung oder Programmevaluierungen werden externe Experten konsultiert, die somit Aufgaben der Programmbegleitung übernehmen.
Programmverantwortung
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Dipl.-Ingin. (FH) Ingrid Kernstock
Telefon: +43 (0) 1 711 62 Durchwahl 652119
E-Mail: ingrid.kernstock@bmk.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Forschungsförderungsgesellschaft: