Österreichischer Rat für Forschung und Technologieentwicklung

Zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Bereich der Forschung und Technologieentwicklung wurde im Jahr 2000 der „Rat für Forschung und Technologieentwicklung“ eingerichtet und im Jahr 2004 auf gesetzlicher Basis als juristische Person des öffentlichen Rechts verankert. Zur Abwicklung der operativen Aufgaben wurde ihm eine Geschäftsstelle beigestellt.

Der Ratsversammlung obliegen im Rahmen der strategischen Beratung folgende Aufgaben:

  • die Beratung der Bundesregierung und auf Wunsch auch einer Bundesministerin oder eines Bundesministers oder einer Landesregierung in allen Fragen betreffend Forschung, Technologie und Innovation
  • die Ausarbeitung von Vorschlägen für eine langfristige österreichische Strategie für den Bereich Forschung und Technologieentwicklung sowie eine Überprüfung der schrittweisen Umsetzung
  • die Ausarbeitung von Vorschlägen für Schwerpunkte für die nationalen Forschungs- und Technologieprogramme und für die Förderungspolitik aller forschungs-, innovations- und technologieorientierten Einrichtungen mit Beteiligung des Bundes
  • die Abgabe von Empfehlungen für eine Stärkung der Position Österreichs in internationalen Forschungs- und Technologiekooperationen
  • die autonome Erstattung von Vorschlägen für nationale Forschungs- und Technologieprogramme unter Berücksichtigung internationaler Forschungs- und Technologiekooperationsprogramme aller forschungs-, innovations- und technologieorientierten Einrichtungen mit Beteiligung des Bundes
  • die Erstellung von Vorschlägen zur Verbesserung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, insbesondere durch Zusammenführung von universitärer Forschung und angewandter Forschung und Technologieentwicklung in den Unternehmen
  • die Ausarbeitung von Vorschlägen für ein Monitoring aller forschungs-, innovations- und technologieorientierten Einrichtungen mit Beteiligung des Bundes unter Berücksichtigung internationaler Standards.

Die Ratsversammlung hat derzeit 6 stimmberechtigte Mitglieder, davon wurden 3 von dem/der Bundesminister/in für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie 3 von dem/der Bundesminister/in für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bestimmt. Die stimmberechtigten Mitglieder des Rates werden für eine Funktionsdauer von 5 Jahren bestellt, eine einmalige Wiederbestellung ist möglich. Vorsitzende des Rates ist seit 2020 Dr. Klara Sekanina, Direktorin der Schweizerischen Studienstiftung.

Weiters gehören der Ratsversammlung ohne Stimmrecht der/die BundesministerIn für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, der/die BundesministerIn für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der/die BundesministerIn für Finanzen oder von diesen BundesministerInnen entsandte VertreterInnen an.

Der Rat unterliegt keiner Weisungen, organisatorisch ist er und die Geschäftsstelle an das BMK angebunden.

Weitere  Informationen finden Sie auf der Website des Rats