Ausbau von Mehrweg im Getränkebereich

Seit dem 1. Jänner 2024 besteht eine Pflicht für Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels Getränke aller Kategorien auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Für Kund:innen bedeutet das echte Wahlfreiheit zwischen Einweg- und Mehrwegverpackung. Ziel ist es, die Mehrwegquote bis 2030 auf 30 Prozent zu erhöhen und damit Verpackungsabfälle zu reduzieren.