Bericht über illegale Abfallverbringungen
Auf Grund des Artikel 51 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (EG-Verbringungserordnung) ist das Bundesministerium für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) verpflichtet, die nachstehenden Auszüge aus dem Bericht gemäß Anhang IX der zitierten Verordnung zu veröffentlichen.