Recyclinggips-Verordnung Die Recyclinggips-Verordnung, BGBl. II Nr. 415/2024, ist am 1. Jänner 2025 in Kraft getreten.

Die Abfallrahmenrichtlinie, Richtlinie 2008/98/EG, sieht im Hinblick auf Gipsabfälle bei Bau- und Abbrucharbeiten eine Förderung des selektiven Abbruchs (vergleiche Artikel 11 der Richtlinie) vor.

Die Verordnung soll durch eine verpflichtende Trennung auf der Baustelle eine getrennte Sammlung von Gipsplattenabfällen und Calciumsulfatestrichabfällen sicherstellen, um diese einem Recycling zuführen zu können.

Bei Einhaltung von spezifischen Anforderungen an die Qualität, die Behandlung sowie die Qualitätssicherung kann das Abfallende für Gipsabfälle für die Herstellung von Gipsplatten im Baubereich deklariert werden.