Optionenbericht

UniNEtZ–Optionenbericht:
Österreichs Handlungsoptionen zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für eine lebenswerte Zukunft

Drei Jahre haben 19 Partnerinstitutionen gemeinsam an Optionen gearbeitet, wie die UN Sustainable Development Goals in Österreich umgesetzt werden können. Diese wurden am 1. März 2022 an die Österreichische Bundesregierung übergeben.

Sie können hier die verschiedenen Teile des Optionenberichts und die einzelnen Optionen der SDGs herunterladen.

Inhalt

Vorwort Bundespräsident Alexander van der Bellen

Vorwort Lenkungsausschuss

Vorwort Ratsvorstand

Universitäten und SDGs –
Das Projekt UniNEtZ

Teil A Cover

Inhaltsverzeichnis

  • Nachhaltige Entwicklung in Österreich gemeinsam gestalten: Das Projekt UniNEtZ stellt sich vor
  • Studierende im UniNEtZ
  • Gedanken zur Selbstreflexion
  • Aufbau des UniNEtZ-Optionenberichts und Lesehinweise
  • Literaturverzeichnis

Von den Optionen zur
Transformation

Teil B Cover

Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • Wohlergehen von Mensch und Gesellschaft
  • Globale Umwelt-Commons
  • Nachhaltige und gerechte Wirtschaft
  • Energiesysteme und zirkuläres Kohlenstoffmanagement
  • Ernährung und Lebensmittelproduktion
  • Städtische und ländliche Raumentwicklung
  • Resumee

Abstracts aller Optionen

Optionenbericht in englischer Sprache

Optionen und
Maßnahmen

Teil C Cover

Inhaltsverzeichnis

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SDG 1: Keine Armut

Optionen

01_01

Reform der Sozialsicherungssysteme und Grundsicherung

01_02

Reformen für sozial gerechtere Arbeitsbedingungen – Arm trotz Arbeit

01_03

Reform der kommunalen Flächennutzung und
Dekommodifizierung (mittels Re-Kommunalisierung
von Wohnraum sowie Reformen der kommunalen
Baulandplanung und Fördermechanismen)

01_04

Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut im
Wohn- und Mobilitätsbereich

SDG 2: Kein Hunger

Targets

2.1 und 2.2

2.1 Bis 2030 den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in prekären Situationen, einschließlich Kleinkindern, ganzjährig Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben.

2.2 Bis 2030 alle Formen der Fehlernährung beenden, einschließlich durch Erreichung der international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und den Ernährungsbedürfnissen von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen Rechnung tragen.

2.3 und 2.4

2.3 Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern, verdoppeln, unter anderem durch den sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, anderen Produktionsressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten für Wertschöpfung und außerlandwirtschaftliche Beschäftigung.

2.4 Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern.

2.5

Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahren, unter anderem durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung dieser Vorteile fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart.

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2.a

Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirtschaftliche Beratungsdienste, die Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen und Nutztiere erhöhen, unter anderem durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern zu verbessern.

2.b

Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten korrigieren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde.

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2.c

Maßnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergreifen und den raschen Zugang zu Marktinformationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven, erleichtern, um zur Begrenzung der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen

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Optionen

02_01

Protein Transition: Deutliche Reduktion des Fleischkonsums, gleichzeitig gesteigerter Konsum von pflanzlichen Proteinen

02_02

Verbesserung der Ernährungssituation in Österreich und im globalen Kontext

02_03

Verstärkte Förderung der Biologischen Landwirtschaft (gemäß EU VO 834 / 2007 und 889 / 2008)

02_04

Ökologisierung der Grünlandbewirtschaftung

02_05

Nachhaltige Regionalentwicklung – Nachhaltigkeits-Perspektiven für den ländlichen Raum

02_06

Krisensicherung der Ernährung und Landwirtschaft: Sicherung einer ausgewogenen und langfristigen Eigenversorgung mit Lebensmitteln durch eine nachhaltige Lebensmittelwertschöpfungskette

02_07

Beitrag Österreichs zur globalen Ernährungssicherheit und einer resilienten Landwirtschaft

02_08

Lokales Wissen im Bereich nachhaltiger und regionaler / standortangepasster Landwirtschaft erhalten, austauschen und weiterentwickeln

SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen

Targets

3.1

Bis 2030 die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100.000 Lebendgeburten senken.

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3.2

Bis 2030 den vermeidbaren Todesfällen bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren ein Ende setzen, mit dem von allen Ländern zu verfolgenden Ziel, die Sterblichkeit bei Neugeborenen mindestens auf 12 je 1.000 Lebendgeburten und bei Kindern unter 5 Jahren mindestens auf 25 je 1.000 Lebendgeburten zu senken.

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3.3

Bis 2030 die Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten Tropenkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen.

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3.4

Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern.

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3.5

Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken.

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3.6

Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit halbieren.

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3.7

Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, und die Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme gewährleisten.

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3.8

Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle.

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3.9

Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern.

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3.a

Die Durchführung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs in allen Ländern in geeigneter Weise stärken.

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3.b

Forschung und Entwicklung zu Impfstoffen und Medikamenten für übertragbare und nichtübertragbare Krankheiten, von denen hauptsächlich Entwicklungsländer betroffen sind, unterstützen, den Zugang zu bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen gewährleisten, im Einklang mit der Erklärung von Doha über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit, die das Recht der Entwicklungsländer bekräftigt, die Bestimmungen in dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums über Flexibilitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit voll auszuschöpfen, und insbesondere den Zugang zu Medikamenten für alle zu gewährleisten.

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3.c

Die Gesundheitsfinanzierung und die Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung und Bindung von Gesundheitsfachkräften in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselentwicklungsländern deutlich erhöhen.

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3.d

Die Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken stärken.

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Optionen

03_01

Alltagsbewegung

03_02

Erreichen einer Ernährung nach den Empfehlungen
der DGE/ÖGE/ „planetary diet“ (The Lancet)

03_03

Schutz und Förderung der psychischen Gesundheit

03_04

Systematische und systemische Berücksichtigung von
Gesundheitsauswirkungen bei allen Entscheidungen
Zeit- und zukunftsgemäße Präventionsprozesse
und -strukturen

03_05

Vermeidung übermäßigen Alkoholkonsums

03_06

Durchwegung für Fußgänger_innen und Radfahrer_innen

03_07

Haltestelle des ÖV in gleicher oder weiterer Distanz
wie der Stellplatz

03_08

Nudges als Mittel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen

03_09

Assistenzsysteme zur Hebung der Verkehrssicherheit

03_10

Gewährleistung der sexual-und reproduktionsmedizinischen Versorgung für Alle

03_11

Ausbau der ELGA

03_12

E-Health – Digitalisierung medizinischer Dienstleistungen

03_13

Neue Finanzierungsmodelle für Gesundheitsdienstleistungen

03_14

Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung

SDG 4: Hochwertige Bildung

Target

4.7

Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung.

Optionen

04_01

Etablierung und verstärkte Umsetzung von systemischen Lernkulturen

04_02

Verankerung von ÄSTHETISCHER BILDUNG in allen
Bereichen des Bildungssystems

04_03

Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung
im Bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlan
für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich

04_04

Verankerung von Konzepten einer Bildung für nachhaltige Entwicklung
in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pädagog_innen in der Elementarpädagogik

04_05

Lehrer_innenbildung für Nachhaltige Entwicklung

04_06

Schaffung von projektorientierten Handlungs- und
Reflexionsräumen für die Arbeit an realweltlichen
Fallbeispielen im Kontext nachhaltiger Entwicklung

04_07

Aufbau bzw. Weiterentwicklung von
Rahmenbedingungen für eine demokratische,
partizipative Kultur an österreichischen Schulen zur
Förderung von Frieden und nachhaltiger Entwicklung

04_08

Digitalisierung und Nachhaltigkeit im schulischen Kontext –
Bildungskonzepte für nachhaltige Entwicklung im digitalen Zeitalter

04_09

An allen Hochschulen Nachhaltigkeitsstrategien partizipativ entwickeln und implementieren

04_10

Bildungskonzepte für Nachhaltigkeit in allen
Studienplänen an Universitäten und Hochschulen
verankern

04_11

Etablierung von BNE-Weiterbildungsprogrammen für Hochschullehrende
an Universitäten und Hochschulen

04_12

Stärkere Förderung und adäquate Unterstützung sowie erhöhte
Sichtbarkeit von Erwachsenenbildung im Nachhaltigkeitskontext

04_13

Bewegung und Bewegtes Lernen als ergänzende Form
des traditionellen Lernens ganzheitlich auf allen
Bildungsebenen verankern – mit und durch Bewegung lernen

04_14

Systematische Förderung fachspezifischer Kompetenzen
zur Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung in jedem Unterrichtsfach

04_15

Multiplikation von Bildung einer nachhaltigen Entwicklung

04_16

Transdisziplinäre Bildung – Gemeinschaftliches
verantwortungsvolles Lernen zwischen Schüler_innen,
Lehrer_innen und außerschulischen Akteur_innen

04_17

MINDfulness (for) SUSTAINABILITY

04_18

Entwicklung einer demokratischen Schulkultur auf
Organisations-, Unterrichts-, und inter-personeller
Ebene

04_19

Stärkung von künstlerischer, gestalterischer und musikalischer
Bildung im Elementar- und Grundschulunterricht sowie
der Sekundarstufe 1 und 2

SDG 5: Geschlechtergleichheit

Optionen

05_01

Entgeltpolitik

05_02

Die paritätische Umverteilung von kinderbezogenen
Betreuungs- und Versorgungsaufgaben

05_03

Gender- und diversitätssensible Mediengestaltung als Kriterium einer Medienförderung

05_04

Flächendeckende Verankerung von gendersensibler Elementarpädagogik

SDG 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

Targets

6.1

Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen

6.2

Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen und gerechten Sanitärversorgung und Hygiene für alle erreichen und der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setzen, unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen in prekären Situationen

6.3

Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern

6.4

Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren wesentlich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süßwasser gewährleisten, um der Wasserknappheit zu begegnen und die Zahl der unter Wasserknappheit leidenden Menschen erheblich zu verringern

6.5

Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit

6.6

Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen

6.a

Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Kapazitätsaufbau für Aktivitäten und Programm me im Bereich der Wasser- und Sanitärversorgung ausbauen, einschließlich der Wassersammlung und -speicherung, Entsalzung, effizienten Wassernutzung, Abwasserbehandlung, Wiederaufbereitungs- und Wiederverwendungstechnologie

6.b

Die Mitwirkung lokaler Gemeinwesen an der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Sanitärversorgung unterstützen und verstärken

Optionen

06_01

Ressourcenorientierte Sanitärversorgung

06_02

Verstärkter Einsatz Blau-Grün-Brauner Infrastruktur

06_03

Förderung der effizienten Nutzung und Bewirtschaftung von Wasserressourcen

06_04

Erhalt und Wiederherstellung der ökologischen Funktionen von Binnengewässern (inkl. Moore & Feuchtgebiete)

06_05

Reduktion von diffusen Nährstoff- und Problemstoffeinträgen

06_06

Reduktion von Spurenstoffen

06_07

Trinkwasser- und Sanitärversorgung im öffentlichen Raum

06_08

Verbesserter Grundwasserschutz durch bedarfsorientierte Forschung

06_09

Stärkung des Integrated Water Resources Management für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser

06_10

Erhöhung der WASH-relevanten EZA

06_11

Förderung von Transformationsprozessen durch Co-Design und Co-Creation

SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie

Targets

7.1

Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen sichern.

7.2

Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen

7.3

Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln.

7.a

Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Zugang zur Forschung und Technologie im Bereich saubere Energie, namentlich erneuerbare Energie, Energieeffizienz sowie fortschrittliche und saubere Technologien für fossile Brennstoffe, zu erleichtern, und Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien fördern

7.b

Bis 2030 die Infrastruktur ausbauen und die Technologie modernisieren, um in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, den kleinen Inselentwicklungsländern und den Binnenentwicklungsländern im Einklang mit ihren jeweiligen Unterstützungsprogrammen moderne und nachhaltige Energiedienstleistungen für alle bereitzustellen.

Optionen

07_01

Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung

07_02

Erhöhung der Energieeffizienz mit dem Fokus auf die Industrie

07_03

Infrastruktur zum zeitlichen und räumlichen Ausgleich von Energieerzeugung und -verbrauch

SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Targets

8.1

Ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend den nationalen Gegebenheiten und insbesondere ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 Prozent in den am wenigsten entwickelten Ländern aufrechterhalten.

8.2 und 8.4

8.2 Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, einschließlich durch Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren.

8.4 Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen.

8.3, 8.5 und 8.8

8.3 Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen.

8.5 Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen.

8.8 Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern.

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8.6

Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern

Optionen

08_01

Neue Messung des Fortschritts beyond GDP

08_02

Investitionsprogramm zur Bewältigung der Covid-19-Wirtschaftskrise nachhaltig und im Sinne des Klimaschutzes gestalten

08_03

„Faktor X“: Verbesserung der Ressourceneffizienz durch steuerliche und regulatorische Maßnahmen

08_04

Ausstieg aus transatlantischen Sojaimporten, Reduktion von Schweinefleischproduktion, -konsum und -abfall

08_05

Lebens-Voll-Erwerbsarbeitszeitverkürzung auf 50.000
Stunden als Grundlage für eine Umverteilung von Arbeit (inkl. Care Work)

08_06

Umgestaltung von Care und Care Work

08_07

Bildung ist die neue Arbeit, Arbeit ist die neue Bildung

SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur

Targets

9.1

Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen.

9.5

Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen.

Optionen

09_01

Entwicklung und Förderung einer nachhaltigkeitsorientierten
Güterverkehrsinfrastruktur (von der Straße auf die Schiene)

09_02

Aufbau und Modernisierung einer nachhaltigkeitsorientierten
Wiederverwendungs- und Recyclinginfrastruktur

09_03

Förderung nachhaltigkeits- und kreislauforientierter
Forschung & Entwicklung

09_04

Austrian Circular Economy Innovation Roadmap 2021- 2030

SDG 10: Weniger Ungleichheiten

Targets

10.1 und 10.4

10.1 Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten.

10.4 Politische Maßnahmen beschließen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Maßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen

10.2 und 10.3

10.2 Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern.

10.3 Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht.

Optionen

10_01 bis 10_05

Förderung ganzheitlicher und vielfältiger Wohnkonzepte

10_06

Erweiterung der Finanzierungsbasis des österreichischen Wohlfahrtsregimes und Verbesserung seiner Armutsfestigkeit

10_07

Nachhaltiger gesellschaftlicher Zusammenhalt durch
Liberalisierung von Wahlrecht und Staatsbürger_innenschaft

10_08

Verantwortungsvolle Migrationpolitik durch Ratifizierung und Umsetzung internationaler Konventionen

10_09

Internationale Regulierungen der Finanz- und Steuerpolitik: Steuerpolitik Österreichs im Bereich der Besteuerung transnationaler Unternehmen und Finanzmarktaktivitäten

10_10

Entwicklungszusammenarbeit aufwerten und Entwicklungsfinanzierung verstärken

SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden

Targets

11.1

Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren.

11.2

Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen.

11.3

Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken.

11.4

Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur- und -naturerbes verstärken.

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11.5

Bis 2030 die Zahl der durch Katastrophen, einschließlich Wasserkatastrophen, bedingten Todesfälle und der davon betroffenen Menschen deutlich reduzieren und die dadurch verursachten unmittelbaren wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt wesentlich verringern, mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und von Menschen in prekären Situationen.

11.6

Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung.

11.7

Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleisten, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.

Optionen

11_01

Förderung ganzheitlicher und vielfältiger Wohnkonzepte

11_02

Förderung der aktiven Mobilität

11_03

Förderung des öffentlichen Verkehrs in kleinen Städten und Gemeinden im ländlichen Raum

11_04

Siedlungsentwicklung, die Nahmobilität und öffentlichen Verkehr fördert

11_05

Zwischenräume für gemeinschaftlich-inklusive Quartiersgestaltung (urban commoning) zugänglich machen

11_06

Bereinigung der Kompetenzzersplitterung

11_07

Bewusstsein für Renaturierung schaffen

11_08

Schaffung klar definierter Verantwortungsbereiche zwischen staatlicher Gewährleistungs- und Eigenverantwortung

11_09

Schutz der Umwelt bei abfallwirtschaftlichen Prozessen

11_10

Treibhausgasemissions-Bonus / Malus-System für
öffentliche Gebäude

11_11

Common Space: Quartiersorientierte Alltagsökonomie und Ko-Produktion inklusiver Grünräume

SDG 12: Nachhaltiger/r Konsum und Produktion

Targets

12.2

Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen.

12.3

Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern.

12.4

Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken.

12.5

Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern.

12.6

Die Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermutigen, nachhaltige Verfahren einzuführen und in ihre Berichterstattung Nachhaltigkeitsinformationen aufzunehmen.

12.7

In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten.

12.8

Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über einschlägige Informationen und das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise in Harmonie mit der Natur verfügen.

Optionen

12_01

Nachhaltiger Umgang mit mineralischen Rohstoffen
von der Gewinnung bis inklusive Halbzeugherstellung

12_02

Aktionsplan Hochwertiges Recycling: Design for Recycling, Schadstofffreiheit & Einsatz von Sekundärrohstoffen

12_03

Reduzierung von Lebensmittelverlusten

12_04

Änderung des Abfallregimes (Beginn und Ende der Abfalleigenschaft) zur Verstärkung der Kreislaufwirtschaft

12_05

Forcierung nachhaltiger Unternehmen

12_06

Integration von Ökobilanzen in öffentliche Bau-Ausschreibungsverfahren
unter Berücksichtigung der Pre- und Post-Procurement-Phase

12_07

Konsum von Gebrauchsgütern in einer Kreislaufwirtschaft: nachhaltig und transformativ

SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Targets

13.1

Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken.

13.2 und 13.3

13.2 Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen.

13.3 Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern.

13.a und 13.b

13.a Die Verpflichtung erfüllen, die von den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die entwickelte Länder sind, übernommen wurde, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden Dollar aus allen Quellen aufzubringen, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer im Kontext sinnvoller Klimaschutzmaßnahmen und einer transparenten Umsetzung zu entsprechen, und den Grünen Klimafonds vollständig zu operationalisieren, indem er schnellstmöglich mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet wird.

13.b Mechanismen zum Ausbau effektiver Planungs- und Managementkapazitäten im Bereich des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern fördern, unter anderem mit gezielter Ausrichtung auf Frauen, junge Menschen sowie lokale und marginalisierte Gemeinwesen.

Optionen

13_01

Ökosoziale CO2-Steuerreform

13_02

Evaluierung und Erweiterung der bestehenden
Hitzeschutzpläne

13_03

Langfristige Sicherstellung der Wasserversorgung bei Siedlungsbegrünungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Kühlfunktion, insbesondere während Hitze- und Trockenperioden

13_04

Hocheffiziente Energiedienstleistungen

13_05

Ermöglichung von Klimaklagen (Klimahaftungsrecht)

13_06

Korrekte und engagierte Umsetzung der neuen energie- und klimarelevanten Rechtsakte der EU

13_07

Monitoring und Wirksamkeitsanalyse der (österreichischen Beiträge zur) internationalen Klimafinanzierung

13_08

Klimazielfördernde und klimafreundliche Digitalisierung

13_09

Bioökonomie als Beitrag zum Klimaschutz

13_10

Klimaschutzorientierte Raumplanung

13_11

Naturverträgliche Kohlenstoffspeicherung

SDG 14: Leben unter Wasser

SDG 15: Leben an Land

Optionen

15_01

Ökologisierung der Landwirtschaft

15_02

Rettungsinseln für die Natur: Ökoflächen in der Land- und Forstwirtschaft
zur Bewältigung der Biodiversitätskrise

15_03

Ökologisierung der Landnutzung - Boden

15_04

Nachhaltige Waldbewirtschaftung – Naturschutzelemente im Wirtschaftswald

15_05

Entwicklung und Förderung von Agroforstwirtschaft
als Beitrag zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in
der Landnutzung

15_06

Schutz von Fließgewässern (Feuchtgebieten & Mooren) in den Gebirgen
und Erhalt ökologisch wertvoller Lebensräume

15_07

Arten- und Habitatschutz im urbanen Raum

15_08

Festlegung einer nationalen Liste invasiver gebietsfremder Arten von Bedeutung
für Österreich entsprechend der gegebenen europäischen Rahmenbedingungen zur Sicherung
der österreichischen biologischen Vielfalt

15_09

Neudenken des Naturschutzes

15_10

Neudenken des Bodenschutzes

15_11

Evaluierung des öffentlichen Steuer- und Förderungssystems hinsichtlich Synergien
und Trade-offs mit den Zielen der Österreichischen Biodiversitäts-Strategie

15_12

Mainstreaming von ökologischen und sozialen Agenden in Bioökonomie-
und Klimaschutzstrategien, -maßnahmen und -forschung

15_13

Biodiversitätsforschung stärken

15_14

Bildungsinitiative Naturschutz und Biodiversität:
Bildungsziel „Natural Natives"

15_15

Wie verwenden wir das Land? Verbindliche Regionalplanung auf Ebene
der Bundesländer zur Verminderung von Flächenverlusten

15 _16

Einschränken neuer Baulandwidmungen

SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Targets

16.1

Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern.

16.2

Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden.

16.3

Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten.

16.4

Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen.

16.5

Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren.

16.6 und 16.7

16.6 Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.

16.7 Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist.

16.8

Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken.

16.9

Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben.

16.10

Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften.

Optionen

16_01

Gewalt gegen vulnerable Gruppen bekämpfen

16_02

Friedensforschung und Friedensbildung forcieren

16_03

Gewalt im Netz bekämpfen

16_04

Gewalt und Vernachlässigung in allen Gesellschaftsbereichen entgegenwirken

16_05

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder bekämpfen

16_06

Förderung eines gewaltfreien Miteinanders von Kindern und Jugendlichen

16_07

Umfassende Realisierung von Kinderrechten

16_08

„Zugang zum Recht“ für Kinder als Betroffene effektiv gewährleisten – Strukturpaket Kinderrechte!

16_09

Förderung des gleichberechtigten Zugangs aller zur Justiz

16_10

Förderung der Rechtsstaatlichkeit

16_11

Entwicklung valider Indikatoren zur Unabhängigkeit der Justiz auf der Grundlage von EU-Empfehlungen

16_12

Optimierung bestehender Indikatoren zur Unabhängigkeit der Justiz auf der Grundlage ihrer Setzung durch die UNO

16_13

Exekutive stärken und internationale Rechtshilfe forcieren

16_14

Die Empfehlungen von UNCAC, GRECO und OECD zur Korruptionsbekämpfung umsetzen

16_15

Weiterbildungs- und Dialogsettings zur Unterstützung
inter-organisationaler Kooperation entwickeln und etablieren

16_16

Jus Soli

16_17

Forcieren alternativer Geschäftsmodelle von Online-
Nachrichtenanbieter_innen

16_18

Medienbildung und Medienkompetenz fördern

SDG 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

Targets

17.2

Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen

17.3

Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren

17.6

Die regionale und internationale Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Dreieckskooperation im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Zugang dazu verbessern und den Austausch von Wissen zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen verstärken, unter anderem durch eine bessere Abstimmung zwischen den vorhandenen Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung

Optionen

17_01

OPTION IN REVISION - Die Option wurde zwischenzeitlich entfernt

Rolle Österreichs in internationalen Partner_innenschaften durch Fokus auf Multilateralismus stärken: Steigerung der Mittel für internationale Organisationen und Programme

17_02

Global Studies an österreichischen Universitäten
institutionalisieren

Anhang: Ergänzende Dokumentation zum UniNEtZ-Optionenbericht

Anhang: Ergänzende Dokumentation zum UniNEtZ-Optionenbericht

UniNEtZ-Optionenbericht: Glossar

UniNEtZ Optionenbericht: Abkürzungsverzeichnis

UniNEtZ-Literaturdatenbank (als Teil der CCCA Literaturdatenbank)

Erweiterungs-Publikationen

Handbuch für die Erstellung und Bewertung von Optionen

forum n (Hrsg.) (2021): Engagiert und interdisziplinär neue Wege gehen!
Studierendenperspektiven zu Nachhaltigkeit in Wissenschaft und Kunst. Eine Sammlung studentischer Abschlussarbeiten aus dem Projekt UniNEtZ.

Glatz, I., Allerberger, F., Fehr, F., Gratzer, G., Horvath, S.M., Keller, L., Kreiner, H., Kromp-Kolb, H., Lang, R., Liedauer, S., Lindenthal, T., Passer, A., Payerhofer, U., Preiml, S., Schneeberger, A., Steinwender, D., Weidl, L. und Stötter, J. (2021): Den 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen den Weg bereiten. UniNEtZ: der Weg von der Theorie in die Praxis. GAIA 30(1). 54-64. https://doi.org/10.14512/gaia.30.1.11

Stötter, J., Kromp-Kolb, H., Körfgen, A., Allerberger, F., Lindenthal, T., Glatz, I., Lang, R., Fehr, F. und Lisa Bohunovsky, L. (2019): Österreichische Universitäten übernehmen Verantwortung. Das Projekt Universitäten und Nachhaltige EntwicklungsZiele (UniNEtZ). GAIA 28 (2). 163-165. https://doi.org/10.14512/gaia.28.2.16

Körfgen, A., Förster, K., Glatz, I., Maier, S., Becsi, B., Meyer, A., Kromp-Kolb, H. and Stötter J. (2018): It’s a Hit! Mapping Austrian Research Contributions to the Sustainable Development Goals. Sustainablitiy 10(9):3295. https://doi.org/10.3390/su10093295