1995 bis 2010: UN-Klimakonferenzen (COP 1 bis COP 16)
Die UN-Klimakonferenz, besser bekannt als „Klimagipfel“, ist die jährlich stattfindende Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention. Der „Earth Summit“ in Rio de Janeiro im Jahr 1992 war die erste große internationale Konferenz, auf der Umweltfragen in einem gloablen Rahmen diskutiert worden sind. Aus dieser Konferenz gingen drei Abkommen hervor, die für die internationale Umweltpolitik von heute von zentraler Bedeutung sind. Eines dieser drei Abkommen ist das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimarahmenkonvention / United Nations Framework Convention on Climate Change / UNFCCC). Ein aus ihr hervorgehendes völkerrechtliches Abkommen ist das Kyoto-Protokoll.
Inhaltsverzeichnis
COP 1 – COP 14
Nach Inkrafttreten der Klimarahmenkonvention fanden in regelmäßigen Abständen UN-Vertragsstaatenkonferenzen (Klimakonferenzen) sogenannte COPs (Conference of the Parties) statt.
Nach Vorverhandlungen bei vorherigen COPs konnte bei der COP 3 in Kyoto 1997 das sogenannte „Kyoto-Protokoll“ beschlossen werden, welches erstmals völkerrechtlich verbindliche Ziele für Emissionshöchstmengen für Industrieländer international festschreibt. Es wurde die Reduktion der sechs wichtigsten Treibhausgase im Zeitraum 2008–2012 um mindestens 5 % gegenüber 1990 beschlossen. Dabei sind die Länder unterschiedliche Verpflichtungen zur Emissionsreduktion eingegangen (z.B. USA 7 %, Japan 6%, Russland +/-0 %). Die EU-15 Länder haben ihre gemeinsame Last einer 8 % Reduktion intern aufgeteilt (Österreich 13 %, Deutschland 21 %, Großbritannien 12,5 % und Frankreich +/-0 %).
Entscheidungen zur Ausgestaltung und Umsetzung des Kyoto-Protokolls konnten allerdings erst 2001 bei der COP 7 in Marrakesch getroffen werden. Im Mittelpunkt dieser Entscheidungen standen vor allem Regelungen betreffend die so genannten „Kyoto-Mechanismen“ (Emissionshandel, Joint Implementation und Clean Development Mechanism), die Anrechenbarkeit der „Kohlenstoffsenken“, das sind natürliche Kohlenstoffspeicher (z.B. Wälder) als Klimaschutzbeitrag, das Einhaltungsregime und die Anliegen der Entwicklungsländer. Beschlossen wurden auch Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Kyoto-Protokolls. Damit gewann das Kyoto-Protokoll als wirksames Instrument für den Klimaschutz erheblich an Bedeutung.
Während der COP 13 in Bali 2007 stand im Mittelpunkt der Verhandlungen die Fortsetzung der Arbeiten an einem internationalen Abkommen für die Zeit nach dem Ende der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls Ende 2012.
Mit Einigung auf den „Aktionsplan von Bali“ (Bali Action Plan / Bali roadmap) wurde ein umfassender Verhandlungsprozess in einer neuen Arbeitsgruppe lanciert, welche bis zur COP 15 in Kopenhagen 2009 „Bausteine“ für ein Regime nach 2012 ausarbeiten soll. Einigungen kamen auch über das Arbeitsprogramm der Arbeitsgruppe bezüglich der Verpflichtungen der Industriestaaten aus dem Kyoto-Protokoll, über die Einrichtung eines Anpassungsfonds sowie über Globale Umweltschutzabkommen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Reduzierung von Emissionen aus Entwaldungen zustande.
COP 15 – Kopenhagen
Die COP 15 in Kopenhagen 2009 war mit 27.000 Teilnehmern, darunter etwa 10.500 staatliche Delegierte eines der bisher größten Treffen in der Geschichte der Diplomatie. Das Ziel der Konferenz war gemäß der Fortführung der „Bali roadmap“, der Beschluss für ein gemeinsames Regelwerk nach 2012.
Die Ergebnisse waren für den Klimaschutz jedoch enttäuschend. Aufgrund Differenzen zwischen den Industrienationen und den Entwicklungsländern über deren Emissionsreduktion, welche sich durch die versehentliche Veröffentlichung des sogenannten Danish text, ein internes Verhandlungspapier das den Entwicklungsländern weniger Emissionsspielraum einräumte, zuspitzte, sowie der mangelnden Einigung zwischen China und den USA, scheiterten die Verhandlungen.
Als Abschlussdokument gilt als politische Formulierung der „Copenhagen Accord“, ein rechtlich nicht bindendes Abkommen, welches formal von der Vertragsstaatenkonferenz lediglich „zur Kenntnis genommen“ wird. Damit verfehlt das Ergebnis rechtlich sowie inhaltlich die Ziele Österreichs und der EU.
Inhaltlich nehmen die Unterzeichner des „Copenhagen Accord“ zur Kenntnis, dass der Klimawandel die größte Herausforderung unserer Zeit ist, sowie die Notwendigkeit einer drastischen Reduktion der Treibhausgase um die Erwärmung auf 2°C einzuschränken. Die Industrieländer sagen zu, bis Ende Dezember 2010 quantifizierte landesweite Emissionsreduktionsziele für 2020 vorzulegen und umzusetzen. Die Entwicklungsländer sagen zu, bis zum 31. Januar 2010 "national angemessene Emissionsminderungsmaßnahmen" mitzuteilen und diese umzusetzen. Je nach Ausmaß der Maßnahmen der Entwicklungsländer wird Finanzhilfe von Industrieländern gewährt. Es wurde ein „Copenhagen Green Climate Fund“ gegründet, über den der Großteil der Gelder verwaltet wird. Überwacht wird dies von einem eigens eingerichteten „High Level Panel“.
COP 16 – Cancún
Obwohl mit geringer Erwartungshaltung aufgrund der kaum vorhandenen Resultate der COP 15 in Kopenhagen an die COP 16 in Cancún 2010 herangegangen wurde, konnte sie mit positiven Entwicklungen aufwarten.
Die Konferenz in Cancún führte zur Annahme, Weiterführung und Ausgestaltung des „Copenhagen Accord“. Neue Institutionen wie der „Green Climate Fund“ um Entwicklungsländer beim emissionsarmen Wachstum zu Unterstützen, „Tech-nology Mechanism“ für den effizienten Austausch von energieeffizienten und emissionsarmen Technologieentwicklungen sowie ein „Adaptation Framework“ um eine Anpassung an die unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels zu erreichen werden entwickelt.
Weiter wurde beschlossen, dass das Basisjahr für die Post-2012- und somit zweite Periode des Protokolls weiterhin 1990 sein sollte. Die Inhalte des AR4 des IPCC werden anerkannt.
Nach den enttäuschenden Ergebnissen der COP 15 in Kopenhagen können die Verhandlungsergebnisse der COP 16 in Cancún als Erfolg gewertet werden.
→ United Nations Framework Convention on Climate Change UFCCC