Kernkraftwerk Krško Slowenien

In Slowenien ist ein Kernkraftwerk, das KKW Krško (Reaktortyp Westinghouse 2-loop PWR), in Betrieb. Das KKW Krško liegt an der Save, ca. 10 km von der kroatischen Grenze entfernt und rund 80 km von der österreichischen Grenze.

Kroatien ist zu 50 Prozent Miteigentümer. (Die Betreibergesellschaft NEK steht zu gleichen Teilen im Eigentum der staatlichen Stromversorger Sloweniens und Kroatiens.) Die behördliche Aufsicht erfolgt ausschließlich durch die slowenische Nuklearaufsicht (SNSA, Slovenian Nuclear Safety Administration). 

Der Ausbau des KKW Krško steht seit Jahren im Raum. 2021 hat das slowenische Infrastrukturministerium die energierechtliche Genehmigung für den Bau des zweiten Blocks des KKW Krško erteilt. Der eigentliche Baubeschluss soll aber erst später, ab 2028, erfolgen. Davor könnten schon diverse Verfahren, wie das Raumordnungs- und das UVP-Verfahren, durchgeführt werden, an denen sich Österreich grenzüberschreitend beteiligen wird. Betreffend den Neubau wird ein Referendum abgehalten werden. Der dafür im November 2024 anberaumte Termin wurde aus verschiedenen Gründen abgesagt.

Mit der Erdbebengefährdung des KKW Krško beschäftigen sich Expertinnen und Experten schon seit mehreren Jahrzehnten. Verschiedene Untersuchungen, Studien und Workshops wurden durchgeführt – die wissenschaftliche Debatte hält an. Die Sachlage dazu wird sehr unterschiedlich bewertet, daher konnte diese Fragen bisher auch nicht restlos geklärt werden.

Das UVP-Verfahren zur Laufzeitverlängerung des KKW Krško wurde mit der slowenischen UVP-Genehmigung im Jänner 2023 beendet. Diese enthält u.a. die Auflage, wonach der Betreiber verpflichtet ist, einen Aktionsplan für die dritte Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) einschließlich einer Aktualisierung der seismischen Sicherheitsanalyse (PSHA) des Standorts des KKW Krško zu erstellen und auf dieser Grundlage etwaige zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit des KKW Krško durchzuführen. Die SNSA hat die Laufzeitverlängerung (bis 2043) im Zuge der positiven Bewertung der PSÜ 2023 genehmigt. Ein Aktionsplan für die PSÜ wurde ausgearbeitet, der Nachrüstungen bzw. Sicherheitsverbesserungen vorsieht. Die nächste PSÜ ist im Jahr 2033 fällig.

Die PSHA und die Ergebnisse der dazu durchgeführten internationalen Peer-Review sollen im Laufe des Jahres 2025 vorliegen und dann präsentiert werden. Die Möglichkeit der Teilnahme österreichischer Experten und Expertinnen wurde zugesagt. 

Ein bilaterales „Nuklearinformationsabkommen“ mit Slowenien ist seit 1998 in Kraft, in dessen Rahmen Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz behandelt werden, wie beispielsweise auch die Erdbebengefährdung des KKW Krško.