Rechtliche Grundlagen und wichtige Dokumente Gerüstet für den Notfall
Inhaltsverzeichnis
Strahlenschutzgesetz und die Interventionsverordnung
Rechtliche Grundlagen für eine effiziente Durchführung von Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung bilden das Strahlenschutzgesetz und die Interventionsverordnung. Die Zuständigkeiten im Fall einer radiologischen Notstandssituation sind auf Bund und Länder aufgeteilt. Das Bundesministerium hat im Fall eines radiologischen Notfalls die Lage zu evaluieren und unter Mitwirkung des Gesundheitsministeriums Maßnahmen zu empfehlen. Das Landesoberhaupt hat auf Basis der Empfehlungen des Bundes die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Die Verordnung über Interventionen bei radiologischen Notfällen und bei dauerhaften Strahlenexpositionen enthält wesentliche Regelungen für Schutzmaßnahmen bei Ereignissen wie Kernkraftwerksunfällen, Transportunfällen mit Strahlenquellen oder auch Terrorszenarien mit radioaktiven Stoffen.
Zentrale Punkte der Verordnung sind:
- die Festlegung von Kriterien, bei denen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung wie der Aufenthalt in Gebäuden und die Einnahme von Kaliumiodidtabletten in Betracht zu ziehen sind
- Liste von möglichen Schutzmaßnahmen
- Regelungen für die Erstellung von Notfallplänen auf gesamtstaatlicher- und auf Landesebene
- Bestimmungen über die Information der Bevölkerung im Anlassfall
- Festlegung für die Ausbildung und Ausrüstung bzw. für die physikalische und ärztliche Überwachung der „Notfalleinsatzkräfte“, die im Anlassfall die Schutzmaßnahmen durchführen
- Referenzwerte für die maximale Dosis bei Notfalleinsatzkräften
Kriterien
Richtwerte legen fest, bei welcher zu erwartenden Strahlenbelastung folgende Maßnahmen zu ergreifen sind:
- Aufenthalt in Gebäuden,
- Einnahme von Kaliumiodidtabletten,
- Evakuierung und
- Umsiedlung
Als zusätzliche Sicherheit wurden Kriterien für Kinder und Jugendliche, sowie für ungeborene Kinder niederer als für Erwachsene angelegt.
Maßnahmenkatalog
Der Maßnahmenkatalog behandelt alle Schutzmaßnahmen, die im Falle einer großräumigen Kontamination mit möglichen radiologischen Auswirkungen auf Österreich in Betracht zu ziehen sind. Der Katalog ist für die zuständige Behörde eine Arbeitshilfe bei der Entscheidung, welche Schutzmaßnahmen gesetzt werden.
Neben einer allgemeinen Maßnahmenbeschreibung enthält das Dokument ausführliche Hintergrundinformation zu den einzelnen Maßnahmen wie deren Wirksamkeit, Durchführbarkeit und negative Nebenwirkungen (zum Beispiel soziale Auswirkungen). Der Aufbau des Maßnahmenkatalogs berücksichtigt die verschiedenen Phasen, die üblicherweise bei Kernkraftwerksunfällen auftreten (Vorwarnphase, Kontaminierungsphase, Zwischen- und Spätphase).
Das Dokument wurde in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministeriums erarbeitet und in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bundesländer sowie weiteren betroffenen Behörden und Organisationen überarbeitet.
Notfallpläne
Notfallpläne auf Bundes- und Landesebene enthalten die konkreten Ablaufpläne für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Ernstfall. Entsprechend den Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes und der Interventionsverordnung werden die Notfallpläne des Bundes regelmäßig aktualisiert. Zentrale Inhalte des gesamtstaatlichen Notfallplans bilden technische Beschreibungen der möglichen Szenarien, die Festlegung der Abläufe im Anlassfall, die Meldewege und die Zuständigkeiten.
Dokumente zu den Notfallplänen
Probenahmeplan
In einem Notfall muss die radiologische Situation möglichst rasch erfasst werden, um entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung treffen zu können. Messungen vor Ort und die Auswertung von Proben bilden dafür eine wichtige Grundlage.
Gemäß Strahlenschutzgesetz 2020 hat der gesamtstaatliche Notfallplan auch einen Probenahmeplan für Umwelt-, Futtermittel- und Lebensmittelproben für verschiedene Arten von radiologischen Notfällen zu umfassen.
Ziel des Dokuments „Probenahmeplan: Organisation und Durchführung von Probenahmen, Probentransport, Messungen und Messdatenübermittlung bei groß- und kleinräumiger radioaktiver Kontamination“ ist eine Harmonisierung der Mess- und Probenahmekonzepte sowie der Messdatenübermittlung, um österreichweit vergleichbare Daten als Grundlage für Maßnahmenentscheidungen zu erhalten.
Der Probenahmeplan wurde von einer Arbeitsgruppe des staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements (SKKM) unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern ausgearbeitet und 2020 aktualisiert.
Das Dokument liegt in der Abteilung Strahlenschutz des BMK auf und kann per E-Mail unter V8@strahlenschutz.gv.at angefordert werden.
Leitlinie Medizinische Diagnostik und Therapie im radiologischen Notfall
Die Leitlinie wurde im Auftrag des Bundesministeriums als Unterstützung der Strahlenschutzbehörden der Bundesländer und des Bundes ausgearbeitet. Die Leitlinie fasst den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik zur medizinischen Diagnostik und Therapie für Personen, die in einem radiologischen Notfall höher exponiert wurden, zusammen.
Leitlinie Medizinische Diagnostik und Therapie (PDF, 9 MB)
Information der Öffentlichkeit
Das Bundesministerium hat die Verpflichtung, die Öffentlichkeit zur Vorbereitung auf einen radiologischen Notfall und bei Eintreten eines radiologischen Notfalls zu informieren.
Notfallübungen
Um die Interventionspläne zu testen und zu „beüben“, werden regelmäßig Notfallübungen von den zuständigen Behörden und beteiligten Organisationen durchgeführt.
Zuständige Behörden
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- internationale Meldungen und Alarmierungen
- Lagebewertung im Notfall
- Festlegung von Schutzmaßnahmen unter Mitwirkung des BMASGK
- Information der Öffentlichkeit (insbesondere Schutzmaßnahmen)
Bundesministerium für Gesundheit und Soziales
- Mitwirkung an Festlegung von Schutzmaßnahmen
- Überwachung Lebensmittel
- Vorverteilung Kaliumiodidtabletten
Bundesministerium für Inneres
- Kontaktstelle und Informationsdrehscheibe: Staatliches Krisen- und Katastrophenmanagement
Unterstützung für koordiniertes Vorgehen insbesondere hinsichtlich Schutzmaßnahmen und Information der Öffentlichkeit.
Bundesländer
- Umsetzung Schutzmaßnahmen