Informationen für Luftfahrzeugbetreiber:innen Pflichten zum Schutz des fliegenden Personals vor kosmischer Strahlung
Fliegendes Personal ist in der Luft einer erhöhten Strahlenexposition durch kosmische Strahlung ausgesetzt. Der Leitfaden erläutert die damit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen für Luftfahrzeugbetreiber:innen.
Das fliegende Personal ist in der Luft einer erhöhten Strahlenexposition durch kosmische Strahlung ausgesetzt. Kosmische Strahlung besteht aus geladenen Teilchen, die von der Sonne, den Sternen und Sternen anderer Galaxien stammen und aus dem All die Erde treffen. Die Sonnenaktivität hat einen großen Einfluss auf die kosmische Strahlung, die auf die Erde trifft: Je größer die Sonnenaktivität ist, desto mehr Strahlung wird vom Sonnenmagnetfeld abgelenkt und desto geringer ist die kosmische Strahlung und damit die Strahlenexposition.
Die zusätzlich entstehende Strahlenexposition beim Fliegen hängt damit im Wesentlichen von der Flugdauer, der Flughöhe, der Flugroute und der Sonnenaktivität ab. Studien zeigen, dass dabei jährlich eine durchschnittliche effektive Dosis von über zwei Millisievert akkumuliert wird. Das österreichische Strahlenschutzrecht sieht eine Dosisermittlung auf monatlicher Basis für das betroffene fliegende Personal vor, wenn eine effektive Dosis von einem Millisievert pro Jahr überschritten werden kann.