Information für Behörden
Der Strahlenschutz ist in Österreich über das Strahlenschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen geregelt. Die Radonschutzverordnung schützt Arbeitskräfte und Bevölkerung vor erhöhter Strahlenbelastung durch Radon. Zuständig für den Vollzug sind die Ämter der jeweiligen Landesregierungen bzw. die Stadt Wien. Vorschreibungen zum baulichen Radonschutz finden sich in den verschiedenen Baugesetzen der Länder. Hier sind wiederum die Gemeinden als Baubehörde zuständig.