Verbringung radioaktiver Stoffe
Die Überwachung und Kontrolle der Verbringung radioaktiver Stoffe zwischen den Staaten der Europäischen Union (EU) ist durch die EU-Verordnung 1493/93/EURATOM des Rates über die Verbringung radioaktiver Stoffe zwischen den Mitgliedsstaaten (inklusive Standarderklärungsformulare) geregelt.
Das Standarderklärungsformular können Sie im Zentralen Quellenregister online generieren. Die zuständige Behörde wird vom Einlangen des Formulars automatisch per E-Mail benachrichtigt.