Zentrales Strahlenquellen-Register Erfassung radioaktiver Stoffe in Österreich
Das Zentrale Strahlenquellen-Register sammelt und speichert Daten zu den in Österreich vorhandenen radioaktiven Stoffen, einschließlich herrenlose Strahlenquellen und radioaktiv kontaminiertes Material (laut § 61 Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV)).
Die Inhaber und Inhaberinnen einer strahlenschutzrechtlichen Bewilligung haben die Möglichkeit, Standarderklärungen nach der Verordnung 1493/93/EURATOM online zu erstellen und an die zuständige Bewilligungsbehörde weiter zu leiten. Ebenso können Quartalsmeldungen zu Verbringungen gemäß Verordnung 1493/93/EURATOM an die Behörde übermittelt werden. Meldungen gemäß § 59 (4) AllgStrSchV (Aktivitätsbilanz) sowie § 64 (8) AllgStrSchV (Hoch radioaktive Strahlenquellen) sind online durchzuführen.
Gemäß § 93 (4) AllgStrSchV ist den zuständigen österreichischen Behörden der Lesezugang zu den im Zentralen Strahlenquellen-Register gespeicherten Daten im Ausmaß ihrer örtlichen Zuständigkeit einzuräumen. Die Datenanwendungen der Zentralen Strahlenschutzregister entspechen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) und sind unter der DVR-Nummer 0000183 bei der Datenschutzkommission der Republik Österreich registriert.