Alpenkonvention
Das Bundesministerium ist in der Arbeitsgruppe Verkehr der Alpenkonvention und nach Bedarf auch in Unterarbeitsgruppen dazu vertreten. Die Aktivitäten dieser Gremien tragen dazu bei, das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention in die Praxis umzusetzen.
Rahmenkonvention, Protokolle und Deklarationen
Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien und der Europäischen Union, der 1991 unterzeichnet wurde. Vertragsziel ist der Schutz der Alpen und die nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung der Schutz- und Nutzungsinteressen.
Die Vertragspartner verpflichten sich insbesondere in der Alpenkonvention „unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzips“" zu einer ganzheitlichen Politik der Erhaltung und dem Schutz der Alpen unter umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen. Weiter haben sie darin vereinbart, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Alpenraum zu verstärken sowie räumlich und fachlich zu erweitern.
Zur Präzisierung der Rahmenkonvention wurden 10 Protokolle (z.B.: Verkehr, Tourismus, Energie, Bergwald, Bodenschutz, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung) sowie 2 Ministerdeklarationen (Bevölkerung und Kultur, Klimawandel) erarbeitet. Zu deren Umsetzung sind die Beteiligung der Gebietskörperschaften (Länder, Kantone, Provinzen etc.), die internationale Zusammenarbeit, Forschung und Beobachtung sowie Bildung und Information vorgesehen. Ein Überblick zu den Inhalten der Rahmenkonvention, der Protokolle und Deklarationen findet sich auf
der Website der Alpenkonvention (→ alpconv.org).
Gremien der Alpenkonvention
Für die Organisation der Umsetzung der Alpenkonvention (→ alpconv.org) und unsere alltägliche Arbeit am wichtigsten sind
- die Alpenkonferenz,
- das Ständige Sekretariat und
- die Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Verkehrsprotokolls.
Die Alpenkonferenz tagt in der Regel alle zwei Jahre und erteilt den Arbeitsgruppen Mandate im Sinn von Arbeitsaufträgen. Die letzte und XVII. Alpenkonferenz fand in Brig in der Schweiz am 27. Oktober 2022 statt. Vertreten sind in der Alpenkonferenz die Umweltministerinnen und Umweltminister der Alpenstaaten, sowie·eine Repräsentantin oder ein Repräsentant der Europäischen Union; als Beobachter sind unter anderem auch Teilorganisationen der Vereinten Nationen und Umweltorganisationen zugelassen.
Das Ständige Sekretariat in Innsbruck mit einer Außenstelle in Bozen unterstützt die Arbeit aller Organe der Alpenkonvention. Dazu gehört auch die fachliche, logistische und administrative Unterstützung der Vertragsparteien bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle. Ein großer Teil der fachlichen Arbeit wird in Arbeitsgruppen durchgeführt.
Arbeitsgruppe Verkehr
Das Bundesministerium ist derzeit in der Arbeitsgruppe Verkehr (→ alpconv.org) vertreten. Das aktuelle Arbeitsprogramm (Mandat) der Arbeitsgruppe (bis zum Jahr 2024) steht zum Herunterladen (→ alpconv.org) zur Verfügung.
In den letzten Jahren lagen die Schwerpunkte der Arbeitsgruppe auf der Analyse der täglichen Mobilität in den Alpen nach der Pandemie, der Bewertung des Potenzials neuer Technologien zur Förderung des nachhaltigen Verkehrs, der Politik für nachhaltige Mobilität in den Alpen und einem aktualisierten Bericht über den Stand der Anwendung der EuroVignetten-Richtlinie im Alpenraum. Darüber hinaus tauscht die Arbeitsgruppe Verkehr regelmäßig Informationen mit verschiedenen Gremien aus, die sich mit dem Verkehr in den Alpen befassen, wie der EUSALP Aktionsgruppe 4 (→ alpine-region.eu) und dem → Zürich-Prozess. Die Zusammenarbeit mit letzterem wurde vertieft und die Arbeitsgruppe Verkehr wird in ihrem Mandat 2023–2024 einige der Aufgaben übernehmen, die zuvor der Arbeitsgruppe EnvALP im Rahmen des Zürich-Prozesses zugewiesen waren.
Die XVII. Alpenkonferenz, die im Oktober 2022 stattfand, beauftragte die Arbeitsgruppe Verkehr mit einer neuen Reihe an Aufgaben, welche die aktuellen und wichtigsten Handlungsfelder für einen nachhaltigen Verkehr in den Alpen widerspiegeln. Insbesondere wird die Gruppe:
- Eine vertiefende Studie über die Zusammenhänge zwischen Verkehr und regionaler Entwicklung durchführen.
- Die notwendigen Rahmenbedingungen für die Schaffung von emissionsfreien Pilotstrecken für Lastkraftwagen und Busse in Verbindung mit den entsprechenden Ladeinfrastrukturen bewerten.
- Die Umsetzung der Energiewende in der alpenquerenden Logistik bewerten.
- Das Potenzial des kombinierten Verkehrs für die Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Güterverkehr bewerten.
Kontakt
Französisches Ministerium für Ökologischen Wandel
Michel Pinet
E-Mail: michel.pinet@developpement-durable.gouv.fr
Ziele und Entwicklungen
Die im Verkehrsprotokoll enthaltenen Zielsetzungen und Vorschläge für eine verbesserte Effektivität und Effizienz bestehender Verkehrssysteme leisten einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, sowie zur umweltschonenden Abwicklung des Verkehrs und letztendlich zur Verbesserung der Lebensqualität im Alpenraum.
Eine leider weit verbreitete Fehlinterpretation ist, die Alpenkonvention und ihre Protokolle und Deklarationen wären lediglich Schutzinstrumente für die Alpen (negativ gesehen Verhinderungsinstrumente). Das ist nicht so, gerade die Arbeit der Verkehrsgruppe, aber auch Aktivitäten anderer Arbeitsgruppen sind auf innovative nachhaltige Lösungen ausgerichtet, die auch zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den Alpen beitragen.
Die Ratifikation des Verkehrsprotokolls durch die Europäische Gemeinschaft im Jahr 2013 war ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Auch eine Ratifikation durch die Schweiz wäre von österreichischer Seite ausdrücklich zu begrüßen.
Kontakt
BMK, Abteilung II/1 – Mobilitätswende
Mag. Wolfgang Grubert,
E-Mail: wolfgang.grubert@bmk.gv.at
Alpenkonvention
Partner (→ alpconv.org)