Verfahren Flughäfen
Flughafen Salzburg: Erweiterung Cateringgebäude/Übergabestelle
Beim Bundesministerium wurde ein Antrag der Salzburger Flughafen GmbH für eine Änderung ihrer Zivilflugplatz-Bewilligung durch die Einbeziehung von zwei Grundstücksflächen in der Stadtgemeinde Salzburg (KG Wals II) im Ausmaß von 1.382 m2 und 1.704 m2 eingebracht. (Rechtsgrundlage: § 68 Luftfahrtgesetz).
Flughafen Salzburg: Erweiterung Cateringgebäude/Übergabestelle