Zuverlässigkeitsüberprüfung für Mitarbeitende von Stellen bzw. beschäftigungsbezogene Überprüfung
Änderungen der Vorschriften über die beschäftigungsbezogene Überprüfung (PDF, 73 KB)
Achtung!
Bis 30. Juni 2021 müssen sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sicherheitskontrollen bei Fracht und Post durchführen oder Zugang zu sicherheitskontrollierter sowie identifizierbarer Luftfracht haben, einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen!
Checkliste: Zuverlässigkeitsüberprüfung für Einstellungen bis 31. Juli 2019 (Word, 53 KB)
Checkliste: Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Einstellung einer Person ab 1. August 2019 (Word, 73 KB)