Zuverlässigkeitsüberprüfung bis 3. Dezember 2021
gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit
Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in Verbindung mit § 134a Luftfahrtgesetz ist vorgeschrieben,
- für Personen die einen Flughafenausweis für den unbegleiteten Zugang zu den Sicherheitsbereichen von Flughäfen benötigen
- für Personen, die einen Flugbesatzungsausweis benötigen
- für EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist unter folgender Adresse zu beantragen: airportsecurity@bmk.gv.at
Hinweis
Nicht gemeint ist hier die Zuverlässigkeitsüberprüfung, die früher die beschäftigungsbezogene Überprüfung war und mittlerweile „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ genannt wird.
Tipp
Zuverlässigkeitsüberprüfungen, die vor dem 31. Dezember 2021 erfolgreich absolviert werden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit oder spätestens bis zum 30. Juni 2024 gültig.