Verfahren
Enteignungsverfahren Zwölferhornseilbahn
Die Zwölferhorn-Seilbahn Ges.m.b.H. mit dem Sitz in St. Gilgen am Wolfgangsee, hat mit Antrag vom 12. Juni 2018 sowie Antragsanpassung und Urkundenvorlage vom 8. August 2018 beim Bundesministerium ein Verfahren angestrebt: für die Errichtung, Wartung und Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung sowie des Betriebes der neuen Zwölferhornseilbahn als Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen für je acht Personen.