Fahrbahnübergangskonstruktionen - Anmerkung 2
Es wird darauf hingewiesen, dass die ETAG 032 über Fahrbahnübergangskonstruktionen mit 27. Juni 2013 erschienen ist und die Grundlage für eine CE-Kennzeichnung bildet. Die nationalen Anwendungsanforderungen werden künftig in der ÖNORM B 4031 und ÖNORM B 4032 (in Vorbereitung) geregelt und bilden die Grundlage für eine Produktspezifikation und ÖNORM-Kennzeichnung.
Nach in Kraft treten der ÖNORM B 4031 und ÖNORM B 4032 werden die nationalen Zulassungen des Bundesministeriums auf Basis der RVS-Richtlinien nicht mehr ausgestellt.
Die nun ausgestellten und somit aufrechten Zulassungen behalten, unter der Bedingung der jährlichen Vorlage der Fremdüberwachung, bis zu der in der Zulassung festgelegten Geltungsdauer (maximal 5 Jahre) ihre Gültigkeit im Sinne eines Eignungs- und Verwendbarkeitsnachweises.