Wiederaufnahme der Fahrprüfungstätigkeit
Mit 1. Juli 2020 können für die Zwecke der Fahrprüferaus- und -weiterbildung sowie für Fahrprüfungsaudits vier Personen bei einer Prüfungsfahrt im Prüfungsfahrzeug anwesend sein.
Erlass vom 8. Juni 2020 (PDF, 612 KB)
Infolge des Inkrafttretens der Covid-19-Lockerungsverordnung (Covid-19-LV) dürfen Fahrprüfungen unter Einhaltung von hygienischen Sicherheitsvorkehrungen wieder durchgeführt werden. Es ist somit nunmehr auch wieder möglich, Termine für Fahrprüfungen zu organisieren.
In diesem Erlass finden Sie Informationen zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung.