Aufgrund der Situation in der Ukraine Erlässe
Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen: Nichtbeanstandung fehlender Grüner Karte oder Grenzversicherung
Aufgrund der Erklärungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs über die Haftung für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen und bezugnehmend auf Erlass vom 9. März 2022 ist eine allenfalls nicht vorgewiesene Grüne Karte oder Grenzversicherung gemäß § 62 Kraftfahrgesetz bei den gegenständlichen Fahrzeugen entsprechend dieser Erklärung bis 30. Juni 2022 nicht zu beanstanden.
- Erlass vom 20. April 2022 (PDF, 556 KB)
- Erklärung des VVO, Verlängerung (PDF, 296 KB)
- Erlass vom 9. März 2022 (PDF, 553 KB)
- Erklärung des VVO (PDF, 148 KB)
Verwendung und Abmeldung von Fahrzeugen
Verwendung von Fahrzeugen aus der Ukraine in Österreich; Abmeldung von österreichischen Fahrzeugen, die in der Ukraine verblieben sind